Steuerservice
Die Steuererklärung ist wieder fällig
Für die Steuererklärung 730 gibt es einige wichtige Neuerungen
Dieses Jahr gibt es einige wesentliche Neuerungen, welche sich auf die Abgabe der Steuererklärung bzw. auf die Haftung beziehen. Die Regierung Renzi hat beschlossen ab dem Jahr 2015 all jenen Bürgern, welche die Voraussetzungen für die Abfassung des Mod. 730 haben, eine teilweise ausgefüllte Steuererklärung online zur Verfügung zu stellen. Italienweit betrifft dies ca. 20 Millionen Steuerzahler, davon fallen ca. 180.000 auf Südtirol. Wichtig ist zu wissen, dass die teilweise ausgefüllte Steuererklärung dem einzelnen Bürger nicht auf dem Postwege zugestellt wird, sondern über die Internetseite des Finanzministeriums abgerufen werden kann. Dafür ist es notwendig, dass der interessierte Bürger sich im Vorfeld die Zugangsdaten (Pin-Code) bei der Agentur der Einnahmen besorgt.
Der Steuerzahler hat zwei Möglichkeiten, seine Steuererklärung einzureichen:
Um diese Verantwortung übernehmen zu können, ist es notwendig, dass die Steuerpflichtigen dem CAF eine Vollmacht unterschreiben, damit auf die Daten die im Besitz des Finanzministerium sind, zugegriffen werden kann.
Der Gesetzgeber hat zudem für das CU neue Vorgaben vorgesehen und zwar:
Es sei daran erinnert, dass die INPS die CU (ex CUD) nicht per Post an die Pensionisten zusendet. Für die Erstellung der Steuererklärung ist das CU (ex CUD) nicht notwendig, da die CAFs auf die Daten zugreifen können.
Der Steuerzahler hat zwei Möglichkeiten, seine Steuererklärung einzureichen:
Der Steuerzahler füllt sich seine Steuererklärung Mod. 730 selbst aus (sog. precompilato)
In diesem Fall ist es ab heuer nicht mehr vorgesehen, dass der Steuerzahler sein selbst ausgefülltes Mod. 730 bei einem CAF (Steuerbeistandszentrum) abgibt. Ab dem Jahr 2015 muss sich der Steuerzahler die Zugangsdaten (Pin-Code) besorgen und füllt die Steuererklärung online aus. D.h. der Steuerzahler hat ab dem 15. April Zugang auf das teilweise vom Finanzministerium ausgefüllte Mod. 730 und ist verpflichtet, die Daten auf deren Richtigkeit zu prüfen bzw. eventuelle Daten zu ergänzen bzw. zu korrigieren. Das teilweise ausgefüllte Mod. 730 enthält die Daten der Einkommen (ex CUD), die Prämienzahlungen für Unfall- und Lebensversicherungen, die Zinszahlung für den Kauf/Bau der Erstwohnungen, sowie die geleisteten Fürsorgebeiträge an die INPS. Sämtliche Daten hinsichtlich der Arztrechnungen, Ausgaben für die energetische Sanierung, Wiedergewinnnungsarbeiten etc. müssen vom einzelnen Steuerzahler selbst ergänzt bzw. ausgefüllt werden. Für eventuelle Fehler beim Ausfüllen haftet ausschließlich der Erklärer.Der Steuerzahler wendet sich an ein CAF (Steuerbeistandszentrum)
Falls sich der Bürger direkt an ein CAF (z.B. KVW Service) wendet, um seine Steuererklärung erstellen zu lassen, so haftet ab dem Jahr 2015 ausschließlich diese. D.h. ab heuer hat der Bürger erstmals absolute Sicherheit, die Verantwortung liegt ausschließlich beim Steuerbeistandszentrum. Der Steuerzahler muss sich somit keine Sorgen mehr machen, dass er eine Steuerzahlkarte von der Agentur der Einnahmen erhalten könnte und eine Rückzahlung samt Strafe und Zinsen leisten muss. Zukünftig wendet sich die Agentur der Einnahmen bei eventuellen Fehlern ausschließlich an das CAF, und dieses ist verpflichtet die Steuer samt Strafen und Zinsen direkt zu bezahlen. Der einzelne Kunde des CAF bleibt somit schadlos (außer bei vorsätzlichen Falschangaben).Um diese Verantwortung übernehmen zu können, ist es notwendig, dass die Steuerpflichtigen dem CAF eine Vollmacht unterschreiben, damit auf die Daten die im Besitz des Finanzministerium sind, zugegriffen werden kann.
Das Steuerbeistandszentrum CAF des KVW
Kunden, welche sich an das CAF des KVW wenden, sind gebeten, so schnell wie möglich einen Termin zu vereinbaren. Die Terminvereinbarung kann dabei vorzugsweise unter www.kvw.org oder telefonisch erfolgen. Unsere Kunden müssen wie erwähnt, eine Vollmacht unterschreiben und einen gültigen Personalausweis vorlegen.CU statt dem bisherigen CUD
Ab dem Jahr 2015 wird das Mod CUD mit dem neuen Mod. CU ersetzt werden. Im Unterschied zum CUD, wird das CU verwendet um folgende Einkünfte zu bescheinigen:Einkünfte aus abhängiger Arbeit
Einkünfte aus Pensionsbezügen
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (z.B. gelegentliche Honorarnoten)
Informationen über „zu Lasten lebende Familienmitglieder“
Der Gesetzgeber hat zudem für das CU neue Vorgaben vorgesehen und zwar:
Aushändigung des CU innerhalb 28. Februar an den Arbeitnehmer/Auftragnehmer
Zusätzliche telematische Übermittlung durch die Firmen/Pensionsanstalten innerhalb 7. März an das Finanzministerium
Es sei daran erinnert, dass die INPS die CU (ex CUD) nicht per Post an die Pensionisten zusendet. Für die Erstellung der Steuererklärung ist das CU (ex CUD) nicht notwendig, da die CAFs auf die Daten zugreifen können.
Terminvereinbarung beim KVW
Bozen: Tel. 0471 323 596Brixen: Tel. 0472 207 980
Bruneck: Tel. 0474 413 707
Mals: Tel. 0473 746 722
Meran: Tel. 0473 229 540
Neumarkt: Tel. 0471 820 033
Schlanders: Tel. 0473 746 720
Sterzing: Tel. 0472 760 436
Toblach: Tel. 0474 413 704
oder auf www.kvw.org.