Sozialfürsorge
Sonderverwaltung– Beitragshöhe 2014
Die italienische Versicherungsanstalt NISF/INPS hat für das Jahr 2014 die Höhe der Beitragszahlungen für die Sonderverwaltung (Cococo, Cocopro und andere Kategorien von Freiberuflern) veröffentlicht.
Für jene in die Sonderverwaltung Eingeschriebenen, die bereits eine Rente beziehen oder eine andere Arbeitstätigkeit ausüben und somit auch in eine andere Pflichtversicherung Pensionsbeiträge einzahlen, beträgt die Beitragshöhe 22 Prozent.
Inhaber der Mehrwertsteuernummer müssen die Beiträge in der Höhe von 27 Prozent zahlen.
Für all jene, die ausschließlich in der Sonderverwaltungeingetragen sind, gilt die Beitragshöhe von 28 Prozent. Die zusätzliche Beitragszahlung von 0,72 Prozent dient zur Finanzierung der Familienzulagen, Mutterschaftsgelder, Krankengeld, Spitalsaufenthalt und Elternzeit.
RenteninhaberInnen, die Beiträge in der Sonderverwaltung einzahlen, haben bei Erreichen des Rentenalters Anrecht auf eine Zusatzrente.
Der Antrag kann in den Büros des Patronats KVW-ACLI eingereicht werden.
Text: Elisabeth Scherlin
Für jene in die Sonderverwaltung Eingeschriebenen, die bereits eine Rente beziehen oder eine andere Arbeitstätigkeit ausüben und somit auch in eine andere Pflichtversicherung Pensionsbeiträge einzahlen, beträgt die Beitragshöhe 22 Prozent.
Inhaber der Mehrwertsteuernummer müssen die Beiträge in der Höhe von 27 Prozent zahlen.
Für all jene, die ausschließlich in der Sonderverwaltungeingetragen sind, gilt die Beitragshöhe von 28 Prozent. Die zusätzliche Beitragszahlung von 0,72 Prozent dient zur Finanzierung der Familienzulagen, Mutterschaftsgelder, Krankengeld, Spitalsaufenthalt und Elternzeit.
RenteninhaberInnen, die Beiträge in der Sonderverwaltung einzahlen, haben bei Erreichen des Rentenalters Anrecht auf eine Zusatzrente.
Der Antrag kann in den Büros des Patronats KVW-ACLI eingereicht werden.
Text: Elisabeth Scherlin