Sozialfürsorge

Obligatorische Vaterschaft und Mutterschaft

Obligatorische Vaterschaft
Die obligatorische Vaterschaft wird für das Jahr 2019 von vier Tagen auf fünf Tagen erhöht und muss innerhalb von fünf Monaten ab Geburt des Kindes in Anspruch genommen werden. Die obligatorische Vaterschaft ist mit der obligatorischen Mutterschaft vereinbar und wird zu 100 Prozent entlohnt. Der Antrag wird formlos über den Arbeitgeber eingereicht.
Auch im Jahr 2019 gibt es einen weiteren Tag, den der Vater in Anspruch nehmen kann – freiwillig. Dieser Tag wird jedoch von der obligatorischen Mutterschaft der Mutter abgezogen.
Obligatorische Mutterschaft
Ab 2019 kann bis zur Geburt gearbeitet werden. Die obligatorische Mutterschaft beträgt dann fünf Monate nach der Geburt. Es sind die ärztlichen Atteste vom Arbeitsmediziner sowie vom mit der Sanitätseinheit konventionierten Frauenarztes notwendig.
TEXT: Elisabeth Scherlin

Sozialfürsorge

Nachkauf von Versicherungsjahren

Nachkauf für Arbeitstätige im beitragsbezogenen System
Im Zeitraum 2019 / 2021 können Versicherte der INPS und deren Verwaltungen maximal fünf Jahre an ungedeckten Zeiten nachkaufen. Es ist kein Grund notwendig. Die nachzukaufenden Versicherungszeiten müssen vor dem 29.1.19 liegen und nach dem ersten Beitrag ab 1.1.96. Die Kosten können von der Einkommenssteuer Irpef im Ausmaß von 50 Prozent abgesetzt werden.
Nachkauf von Studienjahren
Für Personen, die jünger als 45 Jahre alt sind, können vergünstigt Studienjahre nachkaufen.