Sozialfürsorge

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Wer hat Anrecht?
Landwirtschaftliche Taglöhner von landwirtschaftlichen Betrieben, Genossenschaften usw. sowie landwirtschaftliche Fixangestellte, die entlassen wurden.
Voraussetzungen
im Bezugszeitraum weniger als 270 Tagschichten
erster Beitrag mindestens zwei Jahre vor Antragstellung
in den zwei Jahren vor Antragstellung mit vorwiegender Tätigkeit als landwirtschaftlicher Arbeiter
mindestens 102 Tagschichten (mitgezählt können auch andere Tätigkeiten als Lohnabhängiger)
Höhe
das Arbeitslosengeld wird in der Höhe von 40 Prozent der vertraglichen Entlohnung berechnet und wird für maximal der gearbeiteten Tage ausbezahlt bzw. bis zum Erreichen der 365 Tage im Kalenderjahr.
Antragstellung
der Antrag muss ab Jänner bis spätestens 31. März 2019 für den Zeitraum Jahr 2018 gestellt werden. Es ist keine Eintragung in die Arbeitslosenlisten notwendig. Der Antrag muss telematisch an die Versicherungsanstalt NISF/INPS mit Hilfe des Patronats weitergeleitet werden.
Notwendige Unterlagen
Auskunft über die Arbeitstätigkeit im Jahre 2018
gültige Identitätskarte und Steuernummer
IBAN-Code des Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Auszahlung
Modell SR163 ausgefüllt vom Geldinstitut
Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
wenn auch um das Familiengeld angesucht wird: Steuererklärungen 2016 und 2017 aller Familienmitglieder
Formblatt U1 bei Arbeitstätigkeit im Ausland.

Sozialfürsorge

Rentenerhöhungen 2019

Mindestrenten und Sozialgeld
Für das Jahr 2019 beträgt die ISTAT-Aufwertung der Renten 1,1 Prozent.
Die Mindestrenten werden von 507,41 auf 513 Euro erhöht. Das Sozialgeld erhöht sich von 453 auf 458 Euro.
Bis zu drei mal den Betrag der Mindestrente wird die Aufwertung von 1,1 Prozent zur Gänze berechnet, für Bruttorenten zwischen drei und vier mal werden nur 90 Prozent berechnet (0,990 Prozent Erhöhung), für Bruttorenten zwischen vier und fünf mal den Betrag der Mindestrente nur 75 Prozent (0,825 Prozent Erhöhung).