Sozialfürsorge
Das Landeskindergeld
Um das Landeskindergeld muss innerhalb 31. Dezember angesucht werden.
Berechtigt für den Bezug der Leistung sind Familien mit folgender Zusammensetzung:
TEXT: Elisabeth Scherlin
Berechtigt für den Bezug der Leistung sind Familien mit folgender Zusammensetzung:
einem Kind unter sieben Jahren oder
mindestens zwei minderjährigen Kindern oder
einem behinderten Kind mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent, unabhängig vom Alter oder zwei Kindern, die auf dem Familienbogen des Antragstellers aufscheinen, davon ein minderjähriges Kind.
Zunächst muss die EEVE für jedes Familienmitglied gemacht werden, dann kann um das Landeskindergeld angesucht werden. Zuständig für die Anträge sind die KVW Service und das Patronat KVW-ACLI.TEXT: Elisabeth Scherlin