KVW Aktuell

Wallfahrt nach Weißenstein

Im Zeichen der Umwelt und Nachhaltigkeit
Die Sternwallfahrt nach Maria Weißenstein am 6. Oktober bildet den Abschluss der Jubiläumsfeierlichkeiten zu 70 Jahre KVW. Der Zivilschutz wird die Wallfahrer mit einem einfachen Mittagessen versorgen. Dabei steht der Umweltschutz an erster Stelle.

1948 wurde der KVW gegründet, die Landesversammlung im heurigen April stand ganz im Zeichen von „70 Jahre KVW“. Den Abschluss der Feierlichkeiten bildet eine Sternwallfahrt von allen KVW Mitgliedern, Gläubigen und Interessierten. Am Samstag, 6. Oktober findet um 11 Uhr im Wallfahrtsort Maria Weißenstein eine heilige Messe mit Bischof Ivo Muser statt.
Es besteht die Möglichkeit von Leifers, Deutschnofen, Aldein und Petersberg ausgehend den Wallfahrtsort zu Fuß zu erreichen. KVW Ortsgruppen und Bezirke organisieren auch Busfahrten nach Weißenstein.
Zu Mittag wird der Zivilschutz die Anwesenden mit einem Mittagessen versorgen. KVW Bezirksvorsitzender Thomas Angerer und Geschäftsführer Werner Atz haben Planungsgespräche mit Markus Leimegger vom Zivilschutz des Weißen Kreuzes geführt. Das gemeinsame Mittagessen der Wallfahrer soll ein Zeichen der Gemeinschaft sein. Es ging den Organisatoren des KVW Bezirks Bozen auch darum, Abfall möglichst zu vermeiden. „Wir haben uns für Teller, Becher und Besteck entschieden, die aus Maisstärke hergestellt wird und somit kompostierbar sind“, erklärt Angerer.

Samstag, 6. Oktober 2018
Treffpunkt ist um 11 Uhr in Maria Weißenstein. Um 11.30 Uhr feiert Bischof Ivo Muser die heilige Messe im Freien. Anschließend gemeinsames Mittagessen.
Für Wallfahrer, die zu Fuß nach Weißenstein gehen:
Petersberg, Treffpunkt um 9.45 Uhr (Gehzeit ungefähr 45 Minuten)
Aldein, Treffpunkt um 9.00 Uhr (Gehzeit ungefähr 1,5 Stunden)
Deutschnofen, Treffpunkt um 8.30 Uhr (Gehzeit ungefähr 2 Stunden)
Leifers, Treffpunkt um 6.15 Uhr (Gehzeit ungefähr 4 Stunden)
Informationen und Anmeldungen in den KVW Bezirksbüros.

KVW Aktuell

Rente und Altersarmut

Nicht alle über einen Kamm scheren
Josef Stricker,
geistlicher Assistent des KVW
Im Oktober wird der neue Landtag gewählt. Wie vor fünf Jahren wird auch heuer mit dem Thema Rente wieder Stimmung gemacht. Ein nicht näher definiertes Komitee tritt mit der Forderung an die Öffentlichkeit, die neue Landesregierung möge Renten unter 1000 Euro monatlich mit Mitteln aus dem Landeshaushalt aufstocken. In Südtirol sollen über 30.000 Rentner und Rentnerinnen betroffen sein. Solche Forderungen sind, sollten sie je von der Politik in Betracht gezogen werden, nicht nur unrealistisch, sondern höchst ungerecht. Unrealistisch, weil Südtirol in Rentensachen Null Zuständigkeit hat. Ungerecht, weil die Rente auf einer Versicherung beruht und keine Sozialleistung ist. Die Folge wäre eine Ungleichbehandlung zwischen denen, die lange Zeit in den Rententopf eingezahlt haben und jenen, die das nicht getan haben.
Nach geltendem Recht werden für die Berechnung der Rente drei Kriterien hergenommen: die Anzahl der versicherten Jahre, die Höhe der eingezahlten Beiträge und das Pensionsantrittsalter. Dies ist, vereinfacht ausgedrückt, die mathematische Rentenformel in den meisten Staaten der EU. Nur wer einer versicherten Arbeit nachgegangen ist, hat Anspruch auf eine Rente; die Höhe der Rente wird errechnet aus der Summe der ein gezahlten Beiträge. Wer wenig oder nichts in den Rententopf eingezahlt hat, hat aus dem Rententopf nichts zu erwarten.
Die Rente ist ein Mittel gegen Altersarmut, aber beileibe nicht das einzige. Wer aus welchen Gründen auch immer einer versicherten Arbeit nicht nachgegangen ist oder Schwarzarbeit bevorzugt hat und im Alter mittellos dasteht, hat kein Anrecht auf Rente, wohl aber auf Sozialgeld, sofern er seine Bedürftigkeit nachweisen kann. Höhe und Zuteilung des Sozialgeldes erfolgt auf Basis der Bedürftigkeit. Grundsätzlich gilt: Die Rente folgt dem Versicherungsprinzip, das Sozialgeld richtet sich nach der Bedürftigkeit.
TEXT: Josef Stricker