Sozialfürsorge

Keine Rentenabsicherung

Was können Betroffene tun, die keine Rentenabsicherung haben, weil sie keiner entlohnter Arbeit nachgehen bzw. gegangen sind.
In Italien herrscht Pflichtversicherung, das heißt, bei einer Arbeitstätigkeit müssen vom Gesetz vorgesehene Beiträge in die Rentenkassen eingezahlt werden. Wenn nun keine Rentenabsicherung erfolgt, da freiwillig keine Arbeitstätigkeit durchgeführt wird, ein unbezahlter Wartestand ohne Pensionsabsicherung in Anspruch genommen wird usw., besteht trotzdem die Möglichkeit, sich für die Altersvorsorge abzusichern.
1. Freiwillige Weiterversicherung
ArbeitnehmerInnen aber auch Selbständige können freiwillig in die Rentenkassen einzahlen, wenn sie keine aktive Position mehr haben.
Notwendige Voraussetzungen für die Genehmigung zur freiwilligen Weiterversicherung:
insgesamt fünf Beitragsjahre (auch unterbrochen) oder
drei Beitragsjahre in den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung zur Ermächtigung zur freiwilligen Weiterversicherung.
Die Kosten werden von der zuständigen Rentenanstalt berechnet und betragen grundsätzlich 33 Prozent der Entlohnung der letzten 52 Arbeitswochen. Die Zahlungen an die Rentenanstalt erfolgen trimestral und sind nicht verpflichtend! Die Zahlungen können von der Einkommenssteuer IRPEF abgesetzt werden. Freiwillige Beitragszahlungen berechtigen zu einer staatlichen Rente!
2. Zusatzrentenfonds
Der Aufbau einer Zusatzrente ist für alle möglich – unabhängig vom Alter und von einer Arbeitstätigkeit. Erwerbstätige oder Bezieher anderer Einkommen finden je nach ihrer persönlichen Situation unterschiedliche Angebote. Auch wer nicht arbeitet bzw. keine Einkommen bezieht bzw. steuerrechtlich zu Lasten lebt, kann eine Zusatzrente aufbauen. Möglichkeiten dazu bieten geschlossene oder offene Zusatzrentenfonds.
Der Aufbau einer Zusatzrente erfolgt über eine kontinuierliche Einzahlung von Beiträgen. Je nach Zusatzrentenfonds und Beitrittsform können Höhe und Häufigkeit der Zahlungen vorab festgelegt oder individuell bestimmt werden.
Grundsätzlich gilt: je mehr Einzahlungen erfolgen, je höher sie sind, umso höher ist die Berechnungsgrundlage für die Altersvorsorge!
Informationen über die Altersvorsorge und regionale Beiträge erteilt das Patronat KVW-Acli.

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

Saisonsende 2018
Antrag um Arbeitslosengeld vor Behördengang beim Arbeitsamt; ausgefülltes Formblatt SR163, letzte Genehmigung Arbeitslosengeld, letzter Arbeitsvertrag
30. Juni 2018
regionaler Beitrag für freiwillige Weiterversicherung Hausfrauen
30. Juni 2018
Beitragszahlung Pensplan bei wirtschaftlicher Notlage, z.B. Arbeitslosigkeit für das Jahr 2016 und/oder Jahr 2017. Vorheriges Abfassen der EEVE notwendig und Stempelmarke zu 16 Euro
31. Oktober 2018
regionaler Beitrag für Kindererziehung und Pflege Bezugszeitraum Jahr 2017