KVW Aktuell

Verbunden mit dem KVW

Social Media im KVW: Internet, Facebook, Twitter
Werner Atz
KVW Geschäftsführer
Social Media sind in aller Munde und auch der KVW ist seit der vergangenen Landesversammlung im April 2017 auf dem Weg, sich digital besser zu vernetzen und in der digitalen Welt seinen Platz zu finden.
Mit der Neugestaltung der Homepage des KVW im vergangenen Jahr haben wir unsere Reise in der digitalen Welt fortgesetzt und uns auf die neuen Herausforderungen eingelassen.
Erfolgsmodell Ortsgruppen
Der KVW wird sich aber weiterhin auf sein 70-jähriges Erfolgsmodell, die Ortsgruppen, konzentrieren und zurückgreifen. Die Ortsgruppen werden auch künftig der Treffpunkt unserer Mitglieder vor Ort sein.
Die Ortsgruppe ist ein Bindeglied zwischen den Bürgern, Institutionen und anderen Verbänden. Dank der so entstehenden Synergien, können neue Wege gefunden werden, um die Probleme eines Gebietes anzugehen.
Der KVW muss ein großes einheitliches System sein bzw. werden. Er muss in der Lage sein, das soziale Leben der Mitglieder auf ihrem gesamten Lebensweg zu begleiten, indem er angemessene Dienstleistungen, Informationen und Unterstützung zur Steigerung der Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Orientierung in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt anbietet.
Deshalb müssen wir unser Netzwerk auch mit Hilfe von neuen Technologien effizient gestalten. Deshalb ersuche ich Sie alle unsere Social Media noch mehr zu verfolgen. Schauen Sie auf unsere Hompage www.kvw.org, liken Sie unsere Facebook Seiten, folgen Sie uns auf Twitter und lassen Sie uns auch so in einen digitalen Netzwerk unserem sozialen Auftrag gerecht werden.
Text: Werner Atz

KVW Aktuell

Neuerungen in der Pflegesicherung

Anpassungen bei Auszahlung, Wiedereinstufung und Überprüfung
Seit elf Jahren hat Südtirols Bevölkerung die Möglichkeit, um die Leistung Pflegegeld anzusuchen. Das Pflegegeld ist ein Landesbeitrag für die Pflege zu Hause, z.B. um Pflegeleistungen „einzukaufen“ oder eine rentenmäßige Absicherung der pflegenden Angehörigen mitzufinanzieren.
Heidi Wachtler
Seit dem 1. Jänner 2018 gibt es einige Änderungen in der Pflegesicherung:
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt nun zeitbegrenzt, in der Regel für drei Jahre. Eine Auszahlung für sechs Jahre kann beantragt werden, wenn die pflegebedürftige Person über eine Zivilinvalidität verfügt, für die keine Revision vorgesehen ist. Pflegebedürftige Personen, die bei Fälligkeit des Pflegegeldes das 88. Lebensjahr erreicht haben, erhalten das Pflegegeld ohne Zeitbegrenzung.
Überprüfungen werden nur noch in Einzelsituationen durchgeführt (die Stichproben wurden abgeschafft).
Eine Wiedereinstufung vor Ende der Fälligkeit des Pflegegeldes kann nur dann erfolgen, wenn eine dauerhafte und relevante Erhöhung des Pflegebedarfs vorliegt und vom Arzt ausführlich beschrieben wird.
Diese Änderungen haben positive Auswirkungen sowohl für die pflegebedürftigen Personen und deren Familien als auch für die öffentliche Hand:
Durch die Abschaffung der Stichproben und die dreijährige Auszahlung des Pflegegeldes wird den Familien eine Sicherheit über die Verfügbarkeit des Pflegegeldes gegeben und die Betreuung kann längerfristig geplant werden.
Bei den Stichproben wurden fast 40 Prozent der Pflegegeldempfänger nicht daheim angetroffen. Das bedeutete einen hohen finanziellen Aufwand für die öffentliche Hand.
Für die Einstufung aufgrund eines neuen Antrags wird der Termin vereinbart und es ist somit garantiert, dass die pflegebedürftige Person und die Hauptpflegepersonen zu Hause angetroffen werden und umfassend Auskunft über den Bedarf an Betreuungsleistungen geben können.
Für die korrekte Berücksichtigung des Gesundheitszustandes der pflegebedürftigen Person sorgt das aktuelle ärztliche Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist.
Einstufungen von real schwer pflegebedürftigen Personen können zeitnaher durchgeführt werden. Bei 900 der jährlich 2700 beantragten Wiedereinstufungen wurde keine Veränderung der Pflegestufe erreicht. Die Ersparnis eines Teils dieser Einstufungen ohne Veränderung der Pflegestufe ergibt sich, da Wiedereinstufungen nur mehr durchgeführt werden, wenn eine dauerhafte und relevante Verschlechterung im ärztlichen Zeugnis ausführlich beschrieben wird.
Wenn Sie mit 31.12.2017 bereits Pflegegeld bezogen haben:
überprüfen Sie, ob eventuelle Adressenänderungen der Abteilung Soziales mitgeteilt worden sind;
wenn Sie weiblich und verheiratet sind, bringen Sie Ihren Mädchennamen auf dem Postkasten an, damit die Post auch zugestellt werden kann. Innerhalb der nächsten vier Jahre werden Sie auf die Fälligkeit und die Notwendigkeit, einen neuen Antrag zu stellen, hingewiesen.
Für eventuelle Fragen dazu können Sie sich an das Pflegetelefon 848 800 277 wenden. Es steht Ihnen von Montag bis Freitag, von 9 bis 13 Uhr zur Verfügung.
Text: Heidi Wachtler