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Flutzi, das Murmeltier


KVW Aktuell

Prinzip von Gleichheit und Gerechtigkeit

Wem gehört der Wertzuwachs auf Baugrund?
Josef Stricker,
geistlicher Assistent des KVW
Zwischen dem Südtiroler Bauernbund und den Sozialverbänden ist ein heftiger Streit über den Wertzuwachs entbrannt. Der Bauernbund übernimmt die liberale Auffassung vom Bodenrecht und kommt zum Schluss, der Preis für Grundstücke werde ausschließlich von Angebot und Nachfrage bestimmt. Dies gelte, so seine Argumentation, auch für Baurechte, über die der Grundeigentümer verfügt. Dieses Denkschema ist bereits im Ansatz falsch. Es behandelt Grund und Boden im Prinzip wie jede andere Ware, lässt den Preis einfach durch den Markt bestimmen. Nun sind aber Grund und Boden keine beliebig vermehrbare Ware. Sie gehören zu den ganz wenigen Gütern, die nicht vermehrt werden können, und auf die man auch gar nicht verzichten kann.
Die vom Bauernbund reklamierte Marktlogik trifft folglich ins Leere. Allgemein gilt, der Gebrauch von Eigentum darf dem Gemeinwohl nicht zuwiderlaufen. Eigentum an Grund und Boden ist sozialpflichtig. Die soziale Dimension von Eigentum ist ein zentraler Bestandteil der christlichen Soziallehre. Bodenrecht und Sozialbindung gehören zusammen. Worum geht es? Wird ein Grundstück von der Gemeinde als Baugrund ausgewiesen, erfährt die Parzelle einen Wertzuwachs. Die Wertsteigerung erfolgt ausschließlich auf Grund von Planung, also ohne Eigenleistung des Grundstücksbesitzers. Es ist schlichtweg nicht einzusehen, dass ein Grundbesitzer Wertsteigerungen durch Umwidmung in vollem Umfang für sich beanspruchen kann. Der beglückte Eigentümer müsste für kostspielige Infrastruktureinrichtungen keinerlei Gegenleistung erbringen. Nach der vom Bauernbund vertretenen Marktlogik sind die Kosten für Infrastrukturen zur Gänze von der Allgemeinheit zu tragen. Simpel ausgedrückt: Gewinne würden privatisiert, die Kosten sozialisiert. Ein Verstoß gegen das Prinzip der Gleichheit und der Gerechtigkeit.
Text: Josef Stricker