Sozialfürsorge
INPS Schreiben RED/ITA
Einige RentnerInnen haben in den letzten Wochen das Schreiben RED/ITA von der italienischen Rentenanstalt NISF/INPS erhalten.
Jenen RentnerInnen, welche für die Jahre 2014 und 2015 kein Einkommen für sich und die Familiengemeinschaft an die Rentenanstalt erklärt haben, wurde das Schreiben RED/ITA mit der Post zugestellt. Gibt der Rentner an, im Jahre 2016 kein Einkommen zu besitzen, so ist nicht wie im Brief vorgesehen zwingend eine vereinfachte Einkommensmitteilung zu machen sondern der Brief ist hinfällig und keine Erklärung muss an die INPS übermittelt werden!
RentnerInnen, die den Brief RED/ITA erhalten und im Jahre 2016 ein Einkommen anzugeben haben, müssen die entsprechende Einkommensmitteilung an die Rentenanstalt NISF/INPS übermitteln. Das Patronat kann dabei eine Hilfestellung geben. Folgende Unterlagen sind notwendig: steuerpflichtige Einkommen für das Kalenderjahr 2016 im In- und Ausland, Grundbesitz (einschließlich Erstwohnung bzw. Immobilien mit Fruchtgenuss oder Wohnrecht), Nettozinsen Jahr 2016, gültige Identitätskarte und Steuernummer. Alle angeführten Einkommen sowie Unterlagen sind sowohl von Antragsteller als von dessen Ehepartner vorzulegen.
Die Unterlagen sind innerhalb 15. Februar 2018 zu übermitteln.
Jenen RentnerInnen, welche für die Jahre 2014 und 2015 kein Einkommen für sich und die Familiengemeinschaft an die Rentenanstalt erklärt haben, wurde das Schreiben RED/ITA mit der Post zugestellt. Gibt der Rentner an, im Jahre 2016 kein Einkommen zu besitzen, so ist nicht wie im Brief vorgesehen zwingend eine vereinfachte Einkommensmitteilung zu machen sondern der Brief ist hinfällig und keine Erklärung muss an die INPS übermittelt werden!
RentnerInnen, die den Brief RED/ITA erhalten und im Jahre 2016 ein Einkommen anzugeben haben, müssen die entsprechende Einkommensmitteilung an die Rentenanstalt NISF/INPS übermitteln. Das Patronat kann dabei eine Hilfestellung geben. Folgende Unterlagen sind notwendig: steuerpflichtige Einkommen für das Kalenderjahr 2016 im In- und Ausland, Grundbesitz (einschließlich Erstwohnung bzw. Immobilien mit Fruchtgenuss oder Wohnrecht), Nettozinsen Jahr 2016, gültige Identitätskarte und Steuernummer. Alle angeführten Einkommen sowie Unterlagen sind sowohl von Antragsteller als von dessen Ehepartner vorzulegen.
Die Unterlagen sind innerhalb 15. Februar 2018 zu übermitteln.
Text: Elisabeth Scherlin