Sozialfürsorge
Die neue gelegentliche Mitarbeit PrestO
(Prestazione Occasionale)
Mit März 2017 wurden die Voucher abgeschafft. Für Kleinunternehmen und Familien wurde die Möglichkeit
der gelegentlichen Mitarbeit nun wieder eingeführt.
der gelegentlichen Mitarbeit nun wieder eingeführt.
Familien | Betriebe, öffentliche Verwaltungen usw. | |
Wer darf sie benutzen? |
Auftragnehmer: max. 5000 Euro Entlohnung im Jahr, mit einem weiteren Limit von 2.500 Euro pro Auftraggeber
Auftraggeber: max. 5.000 Euro im Jahr
max. 4 Stunden durchgehend am Tag, ausgenommen Landwirtschaft
max. 280 Stunden im Jahr, ausgenommen Landwirtschaft
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Welche Arbeiten? |
Kleine Hausarbeiten
Betreuung im Haushalt
Privatunterricht
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Kleinunternehmen, Freiberufler: alle
Öffentliche Ämter: es gibt Einschränkungen
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Wer ist ausgeschlossen |
Auftraggeber mit mehr als 5 lohnabhängigen Mitarbeitern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis
Landwirtschaftliche Betriebe (Ausnahme: Rentner oder Studenten unter 25 Jahren, Arbeitslose)
Unternehmen im Baugewerbe
Unternehmer- oder Dienstleistungswerkverträge
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Wie? | „Familienheft“ – „Libretto di Famiglia“ | Vertrag gelegentliche Mitarbeit „PrestO“ |
Entlohnung | Die Auszahlung erfolgt am 15. des darauffolgenden Monats direkt vom NISF/INPS | |
Kosten pro Stunde |
Netto: 10 Euro
NISF/INPS: 1,65 Euro
INAIL: 0,25 Euro
Dienstleistung: 0,10 Euro
insg. 12 Euro |
Netto: 9 Euro
NISF/INPS: 2,97 Euro
INAIL: 0,31 Euro
Dienstleistung: 0,09 Euro
insg. 12,37 Euro |
Arbeitnehmer, die ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber haben, dürfen nicht mit der gelegentlichen Mitarbeit „PrestO“ beschäftigt werden. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber hatten.