Sozialfürsorge

Fälligkeiten


bis 31.12.17
Verlängerung des Familiengeldes der Region fürs Bezugsjahr 2018
29. September 2017
Informationsveranstaltung „20 Jahre Pensplan“ im KVW Büro Schlanders
31. Oktober 2017
Zuschüsse für Rentenabsicherung von Erziehungs- und Pflegezeiten
Saisonsende 2017
Eintragung Arbeitsservice – Antrag NASpI im Patronat

Sozialfürsorge

Die neue gelegentliche Mitarbeit PrestO

(Prestazione Occasionale)
Mit März 2017 wurden die Voucher abgeschafft. Für Kleinunternehmen und Familien wurde die Möglichkeit
der gelegentlichen Mitarbeit nun wieder eingeführt.
Familien Betriebe, öffentliche Verwaltungen usw.
Wer darf sie
benutzen?
Auftragnehmer: max. 5000 Euro Entlohnung im Jahr, mit einem weiteren Limit von 2.500 Euro pro Auftraggeber
Auftraggeber: max. 5.000 Euro im Jahr
max. 4 Stunden durchgehend am Tag, ausgenommen Landwirtschaft
max. 280 Stunden im Jahr, ausgenommen Landwirtschaft
Welche Arbeiten?
Kleine Hausarbeiten
Betreuung im Haushalt
Privatunterricht
Kleinunternehmen, Freiberufler: alle
Öffentliche Ämter: es gibt Einschränkungen
Wer ist
ausgeschlossen
Auftraggeber mit mehr als 5 lohnabhängigen Mitarbeitern mit unbefristetem Arbeits­verhältnis
Landwirtschaftliche Betriebe (Ausnahme: Rentner oder Studenten unter 25 Jahren, Arbeitslose)
Unternehmen im Baugewerbe
Unternehmer- oder Dienstleistungs­werkverträge
Wie? „Familienheft“ – „Libretto di Famiglia“ Vertrag gelegentliche Mitarbeit „PrestO“
Entlohnung Die Auszahlung erfolgt am 15. des darauffolgenden Monats direkt vom NISF/INPS
Kosten pro Stunde
Netto: 10 Euro
NISF/INPS: 1,65 Euro
INAIL: 0,25 Euro
Dienstleistung: 0,10 Euro
insg. 12 Euro
Netto: 9 Euro
NISF/INPS: 2,97 Euro
INAIL: 0,31 Euro
Dienstleistung: 0,09 Euro
insg. 12,37 Euro
Arbeitnehmer, die ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber haben, dürfen nicht mit der gelegentlichen Mitarbeit „PrestO“ beschäftigt werden. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten ein lohnabhängiges Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber hatten.