Sozialfürsorge

Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen

Wann wird die Zusatzrente von der Region übernommen?
Vor fünf Jahren wurde ich Mitglied beim Laborfonds. Während meines unbefristeten Arbeitsverhältnisses habe ich immer regelmäßig in die Zusatzrente einbezahlt. Im Sommer 2016 wurde der Betrieb geschlossen und ich entlassen. Nach einer Arbeitslosigkeit von vier Monaten habe ich eine Saisonarbeit angenommen und zahle wieder in die Zusatzrente ein. Nun habe ich gehört, dass ich einen Beitrag erhalten kann. Was muss ich tun?
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld, Mobilität oder Lohnausgleich, bei Krankheitszeiträumen, die den entschädigten Zeitraum überschreiten, in schwierigen finanziellen Situationen der eigenen Familie aufgrund von Naturkatastrophen oder besonderen außerordentlich schwerwiegenden Umständen werden die Beiträge an den Zusatzrentenfond von der Region Trentino-Südtirol übernommen. Voraussetzungen für das Anrecht sind unter anderem der Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol seit mindestens zwei Jahren zum Zeitpunkt des Gesuchs, Mitglied in einem Rentenfonds seit mindestens zwei Jahren vor Eintreten der wirtschaftlichen Notlage, die Beitragszahlung in den Zusatzrentenfonds darf im Jahr vor Eintreten der wirtschaftlichen Notlage nicht freiwillig ausgesetzt worden sein, durchschnittliches Familiengesamteinkommen von höchstens 57.000 Euro und Familienvermögen von höchstens 114.000 Euro.
Das Gesuch muss immer am Ende der Arbeitslosigkeit usw. gestellt werden, spätestens innerhalb 30. Juni des zweiten darauffolgenden Jahres. Für Arbeitslosenzeiten im Jahr 2015 muss der Antrag um Gewährung des Beitrags für den Zusatzrentenfonds innerhalb 30. Juni 2017 gestellt werden. Für die Arbeitslosenzeiten im Jahr 2016 kann auch schon jetzt angesucht werden!
Wenden Sie sich an eines unserer Patronatsbüros mit folgenden Unterlagen:
gültige Identitätskarte und Steuernummer
Angabe des eingeschriebenen Zusatzrentenfonds
Lohnstreifen des letzten Arbeitgebers vor der wirtschaftlichen Notlage bzw. Arbeitslosigkeit
Letzte Steuererklärung.
Ausländische Arbeitszeiten und Militärzeit
Ich habe bereits vor einigen Wochen einen Brief von der Rentenanstalt NISF/INPS erhalten. Es scheinen meine Arbeitszeiten in Südtirol auf. Es fehlen aber die Militärzeit und meine Arbeitszeiten in Deutschland und Schweiz. Was muss ich tun?
Die Versicherungsanstalt NISF/INPS übermittelt den Versicherten in bestimmten zeitlichen Abständen den Versicherungsverlauf mit Auflistung aller eingezahlten Pensionsbeiträgen in den italienischen staatlichen Pflichtversicherungskassen. Ausländische Arbeitszeiten scheinen daher nicht auf. Der Versicherungsverlauf der Schweizer oder deutschen Rentenkasse kann über das Patronat angesucht werden. Dazu notwendig ist die Versicherungsnummer, die aus Lohnstreifen oder Versicherungskarte ersichtlich ist.
Für die Gutschrift der Militärzeit ist der Entlassungsschein, der sogenannte „foglio di congedo“, oder die genaue Angabe der Militärzeit notwendig.
Für die Überprüfung auf Vollständigkeit bzw. Richtigstellung des Versicherungsverlaufs fallen Kosten von 24 Euro an.
Angestellte der öffentlichen Verwaltung, Versicherte, die den Pin-code des NISF/INPS besitzen und Versicherte mit einer komplizierten Versicherungsposition erhalten nicht automatisch den Versicherungsverlauf. Er kann über das Patronat angefordert werden.

Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!

Ingeburg Gurndin


Das neue Gesetz „Raum und Landschaft“ soll die beiden bisherigen Gesetze der Raumordnung und des Landschaftsschutzes ersetzen. Der KVW hat sich in Treffen mit dem zuständigen Landesrat und anderen Verbänden und Organisationen für eine sozialgerechte Bodennutzung und für ein leistbares Wohnen ausgesprochen. Er hat Vorschläge und Anliegen vorgebracht, seine Sicht der Dinge erklärt und dargestellt.
Das Gesetz regelt einen wichtigen, elementaren Bereich für den Menschen: das Wohnen.
Lobbys und Interessensvertreter mischen sich ein, versuchen ihre Sicht aufs Wohnen einzubringen, ihre Standpunkte darin zu festzuschreiben.
Den wichtigsten Part müssen aber die Menschen einnehmen, die jungen Menschen, die selbständig wohnen werden, die Familien, deren Bedarf an Wohnraum sich ändert, die Senioren, deren Bedürfnisse sich im Laufe der dritten Lebenshälfte wieder wandeln.
Diese Stimmen kommen bei den laufenden Diskussionen zum Gesetzentwurf „Raum und Landschaft“ zu kurz.
Der KVW hat keine direkten oder indirekten Vorteile, er kann unabhängig seine Meinung sagen und die Interessen der „normalen“ Menschen vertreten.