KVW Aktuell
Referendum
Für Mitbestimmung statt Mitbeteiligung
Am 9. Februar 2014 findet in Südtirol eine bestätigende Volksabstimmung statt. Dabei wird das Gesetz, das die „Bürgerbeteiligung in Südtirol“ regelt, einer Volksabstimmung unterworfen. Die Wahlberechtigten können darüber abstimmen, ob das Gesetz in Kraft treten soll oder nicht.
Werner Atz
Im Juni 2013 hat der Südtiroler Landtag das Landesgesetz „Bürgerbeteiligung in Südtirol“ verabschiedet.
Dieses Gesetz wird einer Volksabstimmung unterzogen, da innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung ein Fünfzigstels der bei den Landtagswahlen wahlberechtigten Personen einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Außerdem haben sieben SVP-Abgeordnete und sieben Abgeordnete der Oppositionsparteien einen Antrag unterzeichnet.
Das Gesetz, über das am 9. Februar abgestimmt wird, sieht höhere Hürden (es müssen 26.000 Unterschriften gesammelt werden) vor, das Quorum wurde jedoch abgeschafft. Gerade diese hohe Zahl an notwendigen Unterschriften kritisiert die„Initiative für mehr Demokratie“. 36 Organisationen gehören zu dieser Initiativgruppe, die dieses Referendum primär forciert hat. Außerdem fehle das Herzstück der direkten Demokratie, nämlich das Referendum über einfache Landesgesetze sowie weitere wichtige Möglichkeiten der Mitbestimmung.
Am 9. Februar 2014 lautet die Frage:
„Stimmen Sie dem Gesetz betreffend „Bürgerbeteiligung in Südtirol“ zu, welches vom Landtag am 6. Juni 2013 verabschiedet und im Amtsblatt der Region Nr. 26, Beiblatt Nr. 3 vom 25.6.2013 veröffentlicht worden ist?“.
Für den KVW ist ein Referendum ein wichtiges Mittel der Bürgerbeteiligung. Deshalb rufen wir die Menschen in Südtirol auf, sich am Referendum zu beteiligen. Auf das Recht der Mitsprache sollen und wollen wir nicht verzichten.
Text: Werner Atz
Dieses Gesetz wird einer Volksabstimmung unterzogen, da innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung ein Fünfzigstels der bei den Landtagswahlen wahlberechtigten Personen einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Außerdem haben sieben SVP-Abgeordnete und sieben Abgeordnete der Oppositionsparteien einen Antrag unterzeichnet.
Das Gesetz, über das am 9. Februar abgestimmt wird, sieht höhere Hürden (es müssen 26.000 Unterschriften gesammelt werden) vor, das Quorum wurde jedoch abgeschafft. Gerade diese hohe Zahl an notwendigen Unterschriften kritisiert die„Initiative für mehr Demokratie“. 36 Organisationen gehören zu dieser Initiativgruppe, die dieses Referendum primär forciert hat. Außerdem fehle das Herzstück der direkten Demokratie, nämlich das Referendum über einfache Landesgesetze sowie weitere wichtige Möglichkeiten der Mitbestimmung.
Am 9. Februar 2014 lautet die Frage:
„Stimmen Sie dem Gesetz betreffend „Bürgerbeteiligung in Südtirol“ zu, welches vom Landtag am 6. Juni 2013 verabschiedet und im Amtsblatt der Region Nr. 26, Beiblatt Nr. 3 vom 25.6.2013 veröffentlicht worden ist?“.
Für den KVW ist ein Referendum ein wichtiges Mittel der Bürgerbeteiligung. Deshalb rufen wir die Menschen in Südtirol auf, sich am Referendum zu beteiligen. Auf das Recht der Mitsprache sollen und wollen wir nicht verzichten.
Text: Werner Atz