Sozialfürsorge


Zusatzrentenfonds

Maßnahmen zur Unterstützung der Beitragszahlungen
in wirtschaftlichen Notsituationen
Während des Bezugs von Arbeitslosengeld, Mobilität oder Lohnausgleich, bei Krankheitszeiträumen, die den entschädigten Zeitraum überschreiten, in schwierigen finanziellen Situationen der eigenen Familie aufgrund von Naturkatastrophen oder besonderen außerordentlich schwerwiegender Umstände werden die Beiträge an den Zusatzrentenfonds von der Region Trentino-Südtirol übernommen.


Wer hat Anrecht?
Mitglieder geschlossener oder offener Rentenfonds. Ausgeschlossen sind Mitglieder privater Rentenpläne, den sogenannten PIP.


Welche Voraussetzungen sind für den Antrag notwendig?
Wohnsitz in der Region Trentino-Südtirol seit mindestens zwei Jahren zum Zeitpunkt des Gesuchs;
Mitglied in einem Rentenfonds seit mindestens zwei Jahren vor Eintreten der wirtschaftlichen Notlage;
die Beitragszahlung in den Zusatzrentenfonds darf im Jahr vor Eintreten der wirtschaftlichen Notlage nicht freiwillig ausgesetzt worden sein;
durchschnittlichen Familiengesamteinkommen von höchstens 57.000 €;
Familienvermögen von höchstens 114.000 €;
Wirtschaftliche und familiäre Notlage


Wie lange wird der Beitrag gewährt?
Der Beitrag wird für maximal 208 Wochen gewährt. Die Dauer variiert aufgrund der Situation der wirtschaftlichen Schwierigkeit also auch der Dauer der Arbeitslosigkeit.
Das Gesuch kann mehrmals eingereicht werden, wobei der Gesamtzeitraum von 208 Wochen und der Gesamtbetrag an Beitrag von 6.500 € nicht überschritten werden darf.
Wann und wo muss der Antrag gestellt werden?
Das Gesuch muss immer am Ende der Arbeitslosigkeit usw. gestellt werden, spätestens innerhalb des 30. Juni des zweiten darauffolgenden Jahres. Für Arbeitslosenzeiten im Jahr 2014 muss der Antrag um Gewährung des Beitrags für den Zusatzrentenfonds innerhalb 30. Juni 2016 gestellt werden. Für die Arbeitslosenzeiten im Jahr 2015 kann auch schon jetzt angesucht werden! Der Antrag kann in jedem Büro des Patronats KVW-ACLI eingereicht werden!


Notwendige Unterlagen
gültige Identitätskarte und Steuernummer
Angabe des eingeschriebenen Zusatzrentenfonds
Lohnstreifen des letzten Arbeitgebers vor der wirtschaftlichen Notlage bzw. Arbeitslosigkeit.

Sozialfürsorge


NISF/INPS Sozialbeiträge für Handwerker und Kaufleute

Für das Versicherungsjahr 2016 werden die Sozialbeiträge für Versicherte in der Verwaltung für Handwerker und Kaufleute erhöht.
Zeitraum Handwerker
älter als
21 Jahre
Handwerker
jünger als 21 Jahre
Kaufleute
älter als
21 Jahre
Kaufleute
jünger als 21 Jahre
2015 22,65 % 19,65 % 22,74 % 19,74 %
2016 23,10 % 20,10 % 23,19 % 20,19 %
2017 23,55 % 20,55 % 23,64 % 20,64 %
2018 24,00 % 21,00 % 24,09 % 21,09 %
ab 2019 24,00 % 21,00 % 24,00 % 21,00 %
Fälligkeiten
30. Juni 2016 Antrag rentenmäßige Absicherung Erziehungs- und Pflegezeiten für freiwillige Zahlungen
30. Juni 2016 regionaler Beitrag für freiwillige Weiterversicherung Hausfrauen
30. Juni 2016 Beitragszahlung Pensplan bei wirtschaftlicher Notlage, z.B. Arbeitslosigkeit
Sommer Verlängerung Familiengeld ausgezahlt mit dem Lohnstreifen