Sozialfürsorge
Rentenerhöhungen 2015
Jene RentnerInnen, die eine wesentliche Anpassung der Rente im Jahre 2015 erwartet haben, werden enttäuscht sein. Anfang Dezember 2014 wurde die provisorische Inflationsanpassung der Rente für das Jahr 2015 in der Höhe von 0,3 Prozent genehmigt.
NISF/INPS-Renten sowie Renten aus Pensionskassen, die die allgemeine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer ersetzen oder ausschließen oder davon befreien, werden folgendermaßen angepasst:
Bei InhaberInnen von mehr als einer Rente werden Rentenbeträge zusammengezählt und die prozentuelle Anpassung berechnet.
TEXT: Elisabeth Scherlin
Renten bis zu 1.502,64 Euro im Monat:+0,3 Prozent;
Renten zwischen 1.502,64 und 2.003,52 Euro im Monat: + 0,285 Prozent;
Renten zwischen 2.003,52 und 2.504,40 Euro im Monat:+ 0,225 Prozent;
Renten zwischen 2.504,40 Euro und 3.005,28 Euro im Monat: + 0,150 Prozent;
Renten über 3.005,28 Euro im Monat: +0,135 Prozent.
RentnerInnen, die eine Rente beziehen, die das 14fache der Mindestrente überschreitet, müssen auch im Jahre 2015 einen Solidaritätsbeitrag leisten. Renten über 7.012,32 und unter 10.017,60 Euro im Monat werden mit 6 Prozent Solidaritätsbeitrag reduziert, Renten von 10.017,60 bis 15.026,40 Euro mit 12 Prozent und der Rentenanteil, welcher den Betrag von 15.026,40 Euro überschreitet, mit weiteren 18 Prozent.Bei InhaberInnen von mehr als einer Rente werden Rentenbeträge zusammengezählt und die prozentuelle Anpassung berechnet.
TEXT: Elisabeth Scherlin
Mindestrente NISF/INPS 2015
1.1.2014 provisorischer monatlicher Beitrag: + 1,2 % |
1.1.2014 endgültiger monatlicher Beitrag: + 1,1 % |
1.1.2014 provisorischer monatlicher Beitrag: + 0,3 % |
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Aus der allgemeinen Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, Sonderfonds der Bauern, Handwerker und Kaufleute | 501,38 Euro | 500,88 Euro | 502,38 Euro |