Sozialfürsorge
Antworten des Patronats KVW-ACLI auf Fragen der LeserInnen
Autorisierung für Auszahlung des Familiengeldes
Ich wollteüber meinem Arbeitgeber um das Familiengeld ansuchen, das über den Lohnstreifen ausbezahlt wird. Mir fehlt allerdings noch eine Autorisierung, die ich laut INPS bei Ihnen erhalten kann. Aus der Autorisierung müsste hervorgehen, dass meine Partnerin nicht für dieses Geld ansucht bzw. angesucht hat. Können sie mir hier weiterhelfen bzw. so eine Autorisierung per Mail zukommen lassen?
Unverheiratete, gerichtlich getrennte oder geschiedene Elternteile können das Familiengeld ausgezahlt über den Lohnstreifen nur dann beziehen, wenn die zuständige Versicherungsanstalt NISF/INPS die entsprechende Ermächtigung einem Elternteil erteilt.
Ansuchen kann nur 1 Elternteil, der andere Elternteil muss ausdrücklich mittels Selbsterklärung auf die Auszahlung verzichten. Grundsätzlich sucht jener Elternteil um das Familiengeld an, der weniger verdient. Je geringer das Einkommen ist, umso höher ist das monatlich ausgezahlte Familiengeld. Bei Teilzeitarbeit sollte überprüft werden, ob das Familiengeld voll oder vermindert ausbezahlt wird. Arbeitnehmer/innen, die teilzeitbeschäftigt sind, bekommen das Familiengeld für die volle Arbeitswoche, wenn pro Woche nicht weniger als 24 Arbeitsstunden gearbeitet werden. Werden 24 Arbeitsstunden pro Woche nicht erreicht, wird das Familiengeld ausschließlich für die Arbeitstage ausbezahlt. Für denAntrag um Ermächtigung sind folgende Unterlagen notwendig: gültige Identitätskarte und Steuernummern der Elternteile, Steuernummer des Kindes, Lohnstreifen des Antragstellers und anderen Elternteiles, Verzichtserklärung des anderen Elternteiles (Vorlage liegt in den Patronatsstellen auf), Selbsterklärung Familienzusammensetzung (Vorlage liegt in den Patronatsstellen auf). Aufgrund dieser Daten wird ein Antrag online ausgefüllt, der vom Antragsteller unterschrieben werden muss und an die Versicherungsanstalt NISF/INPS vom Patronatsmitarbeiter weitergeleitet wird. Nach einigen Wochen erhält der Antragsteller die Ermächtigung seitens der Versicherungsanstalt NISF/INPS. Bei Vorlage dieser Genehmigung kann nun der Antrag um Auszahlung des Familiengeldes für den Arbeitgeber ausgefüllt werden. Dazu notwendig sind die steuerrechtlichen Unterlagen des Antragstellers.
Der Antrag kann nurbei persönlicher Vorsprache gestellt werden.
Ansuchen kann nur 1 Elternteil, der andere Elternteil muss ausdrücklich mittels Selbsterklärung auf die Auszahlung verzichten. Grundsätzlich sucht jener Elternteil um das Familiengeld an, der weniger verdient. Je geringer das Einkommen ist, umso höher ist das monatlich ausgezahlte Familiengeld. Bei Teilzeitarbeit sollte überprüft werden, ob das Familiengeld voll oder vermindert ausbezahlt wird. Arbeitnehmer/innen, die teilzeitbeschäftigt sind, bekommen das Familiengeld für die volle Arbeitswoche, wenn pro Woche nicht weniger als 24 Arbeitsstunden gearbeitet werden. Werden 24 Arbeitsstunden pro Woche nicht erreicht, wird das Familiengeld ausschließlich für die Arbeitstage ausbezahlt. Für denAntrag um Ermächtigung sind folgende Unterlagen notwendig: gültige Identitätskarte und Steuernummern der Elternteile, Steuernummer des Kindes, Lohnstreifen des Antragstellers und anderen Elternteiles, Verzichtserklärung des anderen Elternteiles (Vorlage liegt in den Patronatsstellen auf), Selbsterklärung Familienzusammensetzung (Vorlage liegt in den Patronatsstellen auf). Aufgrund dieser Daten wird ein Antrag online ausgefüllt, der vom Antragsteller unterschrieben werden muss und an die Versicherungsanstalt NISF/INPS vom Patronatsmitarbeiter weitergeleitet wird. Nach einigen Wochen erhält der Antragsteller die Ermächtigung seitens der Versicherungsanstalt NISF/INPS. Bei Vorlage dieser Genehmigung kann nun der Antrag um Auszahlung des Familiengeldes für den Arbeitgeber ausgefüllt werden. Dazu notwendig sind die steuerrechtlichen Unterlagen des Antragstellers.
Der Antrag kann nurbei persönlicher Vorsprache gestellt werden.