Kommentar

Mit Steuern stärker steuern!

Ein Kommentar zur Steuergerechtigkeit
Foto: Towfiqu Barbhuiya - unsplash
Die meisten Politiker bemühen sich, die Steuern zu senken. Meines Erachtens soll aber nicht eine allgemeine Steuersenkung angepeilt werden, sondern mehr Steuergerechtigkeit. Gerechtigkeit betrifft sowohl den sozialen Ausgleich als auch die ökologische Nachhaltigkeit.
Die Öffentliche Hand braucht Einnahmen, um Bildung, Gesundheit, Soziales, Verwaltung, Polizei, Verkehr... zu finanzieren. Die Steuern sind das eigentliche Instrument des Staates, um Politik machen zu können: ökosozial- und wirtschaftspolitische Lenkung der Gemeinwesens. Je stärker ein Staat verschuldet ist, umso mehr hängt er von den Finanzkonzernen ab.
Als Gegengewicht zum Weltwirtschaftsforum in Davos bräuchte es einen Schulterschluss aller politischen Kräfte, um die Steuerflucht zu verhindern und Steueroasen auszutrocknen.
Es wäre genug für alle da. Der Reichtum und die wachsende Bereicherung der Reichsten bei gleichzeitiger Zunahme der Armut ist ein Skandal. Jean Ziegler meint, dass der Hungertod, vor allem das Verhungern von Kindern, kein Schicksal sei, sondern Mord der Reichen. Papst Franziskus hat einmal geschrieben: „Diese Wirtschaft tötet.“ In der neuesten Oxfam-Studie wird wieder klar aufgezeigt, wie die Schere zwischen Arm und Reich sich immer weiter öffnet, gerade auch in den Jahren der Pandemie.

Wo und wie sind Steuereinnahmen zu generieren?

- Steuerprogression beim Einkommen: Steuerfreibeträge für die Armen. Stark steigende Steuersätze für die Reichen, z.B. ein Steuersatz von 100 % auf ein Jahreseinkommen von mehr als 500.000 Euro.
- Konsumsteuer: sehr niedrige Besteuerung lebensnotwendiger Güter wie z.B. Nahrung und Erstwohnung. Kostenwahrheit, d.h. über Steuern all das zumindest kostendeckend belasten, was Schäden an der Natur oder an der Gesellschaft verursacht.
- Luxussteuer: wer seinen Reichtum in Luxusgütern absichert und speichert, soll sehr stark zur Mitfinanzierung des Gemeinwesens herangezogen werden.
- Wertzuwachssteuer: Spekulation, d.h. Geschäfte mit großen Gewinnen sollen überproportional besteuert werden.
- Besitz und Vermögen: sowohl progressive Besteuerung von Einnahmen aus Vermögen (z.B. Aktien) als auch Besteuerung von Erbschaften.
- Finanztransaktionssteuer: es wäre die einfachste Steuer. Diese würde die unheimlichen Finanzflüsse der kleinen und großen Spekulanten weltweit etwas einbremsen und würde sehr viel Geld in Kassen der Staaten spülen.
Es braucht eine radikale Umverteilung des im Überfluss vorhandenen Reichtums.
So wie Politik und Verwaltung bei Covid-19 bewiesen haben, dass sie können, wenn sie wollen (schnell, radikal, effizient, weltweit...), so sollen sie auch hier beweisen, dass sie können. Die Künstliche Intelligenz könnte wohl ein Instrument zur gerechteren Verteilung der Güter dieser Welt sein.
Text: Sepp Kusstatscher
Sepp Kusstatscher
aus Villanders, Jahrgang 1947, war im Berufsbildungsbereich tätig. Politische Funktionen: Bürgermeister von Villanders, Landtagsabgeordneter und Mitglied des Europäischen Parlamentes.

Sozialfürsorge

Einheitliches Kindergeld - „assegno unico universale INPS“

Ab März 2022 steht Familien mit zu Lasten lebenden Kindern bis zum 21. Lebensjahr ein einheitliches Kindergeld – AUU zu. Für arbeitsunfähige Kinder gilt keine Altersgrenze.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Italienische Staatsbürger:innen, EU Bürger:innen sowie Nicht-EU Bürger:innen mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung, die den Wohnsitz und Aufenthaltsort in einer Gemeinde Italiens vorweisen, können den Antrag stellen. Weiters muss der Antragsteller in Italien steuerpflichtig und seit mindestens 2 Jahren (auch mit Unterbrechungen) in Italien ansässig sein oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder einen befristeten von einer Dauer von mindestens 6 Monaten vorweisen können.
Den Antrag können sowohl Vater als Mutter sowie Erziehungsberechtigte einreichen. Das gemeinsame Zusammenleben mit dem Kind ist nicht Voraussetzung. Wurde einem Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind erteilt, so kann nur dieser den Antrag stellen.

Wie hoch ist das Kindergeld?
Die Höhe des einheitlichen Kindergeldes ist je nach ISEE-Wert und Familienzusammensetzung gestaffelt.
Für jedes minderjährige Kind stehen ab Februar 2024 mindestens 57 € pro Monat zu. Für volljährige Kinder in Ausbildung hingegen 28,5 € pro Monat.
Erhöhungen werden für kinderreiche Familien, Familien mit Kind/er mit Beeinträchtigung, Familien, in denen beide Elternteile arbeiten (gilt nicht bei Überschreitung des maximalen ISEE-Wertes) Mütter unter 21 Jahren und Familien mit Kleinkindern gewährt.
Wenn die staatliche Einkommens- und Vermögenserklärung „ISEE minorenni“ verfasst und der ISEE-Wert von 45.574,96 € nicht überschritten wird, besteht Anrecht auf eine Erhöhung des monatlichen Betrages.
Auf der Homepage des NISF/INPS ist ein Berechnungsprogramm freigeschalten – ww.inps.it/„Simulazione Importo Assegno Unico“.

Wann muss der Erstantrag eingereicht werden?
Der Erstantrag kann jederzeit eingereicht werden, wenn die oben angeführten Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Neugeburten sollte der Antrag innerhalb 120 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit Anrecht auf die Nachzahlungen ab dem 7. Schwangerschaftsmonat zustehen. Verspätete Anträge berechtigen zum einheitlichen Kindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.

Muss der Antrag alle Jahre erneuert werden?
Der Antrag um das einheitliche Kindergeld muss nicht alle Jahre erneuert werden. Erfolgt bereits eine Zahlung im Monat Februar 2024, so wird die Zahlung von Amtswegen verlängert.
Für den Mehrbetrag ist jedoch eine gültige ISEE-Erklärung gültig. Wird diese bis zum 30. Juni 2024 erstellt, so erfolgt die Überprüfung auf Nachzahlungen der Mehrbewertung für die Monate, in denen nur mehr der Grundbetrag ausbezahlt wurde von Amtswegen. Wird die ISEE-Erklärung für laufende Zahlungen ab 1. Juli 2024 erstellt, so besteht kein Anrecht auf Nachzahlungen des Mehrbetrages.

Mitteilungspflicht
Änderungen bezüglich Familienzusammensetzung, Bankdaten, Voraussetzungen für die Berechtigung, Volljährigkeit Kinder usw. müssen zeitnah über das Patronat an die Versicherungsanstalt NISF/INPS weitergeleitet werden.
Das Verfassen der ISEE-Erklärung muss nicht dem Patronat mitgeteilt werden. Die Daten fließen automatisch in die Datenbank der Versicherungsanstalt NISF/INPS ein.

KITA-Bonus
Auch für das Jahr 2024 steht für Kinder, die in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte untergebracht sind bzw. bei schweren chronischen Krankheitsbildern zu Hause gepflegt werden, ein Kita-Bonus von maximal 3.600 € zu. Es werden maximal 11 monatliche Raten im Jahr ausbezahlt. Der Beitrag ist nicht vereinbar mit der Steuerabsetzbarkeit der Kosten für Kinderhorte.

Wer ist anspruchsberechtigt?
Italienische Staatsbürger:innen, EU Bürger:innen sowie Nicht-EU Bürger:innen mit langer Aufenthaltsgenehmigung können den Antrag einreichen, wenn sie ein Kind unter 3 Jahren haben.
Die Kosten der Kindertagesstätte müssen vom Antragsteller getragen werden sowie die Rechnungen und der Betreuungsvertrag auf ihn lauten.
Die Anträge müssen telematisch an die Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht werden. Es wird eine Rangliste erstellt, der Zeitpunkt der Antragstellung ist daher ausschlaggebend.

Wie hoch ist der Kita-Bonus?
- 3.600 € im Jahr bzw. 327,27 im Monat, wenn der ISEE-Wert von 40.000 €
nicht überschritten wird und in der Familien ein zweites Kind unter 10 Jahren ist;

- 3.000 € im Jahr bzw. 272,72 € im Monat, wenn der ISEE-Wert von 25.000 € nicht überschritten wird;

- 2.500 € im Jahr bzw. 227,27 € im Monat, wenn der ISEE-Wert zwischen 25.001 € und 40.000 € liegt;

- 1.500 € im Jahr bzw. 136,36 € im Monat, wenn der ISEE-Wert über 40.000 € liegt bzw. keine ISEE-Erklärung vorliegt.

Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
- Betreuungsvertrag für den Zeitraum Jahr 2024

- Steuernummer der Kindertagesstätte sowie Nummer und Datum der Zulassung der privaten Kindertagesstätte

- mindestens 1 bezahlte Rechnung mit Zahlungsbestätigung

- bezahlte Rechnungen sollten Monat für Monat spätestens innerhalb 1. April 2025 nachgereicht werden

- wird das Kind mit schweren chronischen Krankheiten zu Hause gepflegt, muss ein ärztliches Zeugnis des Kinderarztes beigelegt werden

- IBAN-Code für die bargeldlose Auszahlung.

Für die Antragstellung im Patronat KVW-Acli fallen Kosten in der Höhe von 24 € an. Die ISEE-Erklärung muss beim Steuerbeistandszentrum CAF beantragt werden.
Text: Elisabeth Scherlin, Direktorin KVW ACLI