Sozialfürsorge

14. Rentenrate - Wer hat Anrecht?

Mit Juli 2023 wurde die 14. Rentenrate auf NISF/INPS Renten ausbezahlt. Die Rentenanstalt NISF/INPS bezahlt diesen zusätzlichen Betrag automatisch aufgrund der vorliegenden Einkommensdaten aus. Die Höhe variiert je nach Beitragsjahren und steuerpflichtigen Einkommen zwischen 336 € und 655 €.
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Wer die 14. Rentenrate mit der Juli Rentenzahlung nicht erhalten hat, kann um Auszahlung ansuchen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Alter von 64 Jahren und
- der Antragsteller darf die Bruttoeinkommensgrenzen von 10.992,93 € bzw. 15.161,24 € nicht überschreiten. Je länger der Rentner gearbeitet hat, umso höher ist die Einkommensgrenze. Ist jedoch das persönliche Bruttoeinkommen höher als 15.161,24 €, besteht auf keinen Fall Anrecht auf die 14. Rentenrate.
Rentner, die die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen und den Zusatzbetrag nicht erhalten haben, können um Rentenneufestsetzung über das Patronat KVW-Acli ansuchen. Es fallen Kosten von 20,00€ für KVW-Mitglieder und 24,00€ für Nicht-Mitglieder an. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: gültige Identitätskarte vom Antragsteller (und Ehepartner), Angabe Zivilstand, steurpflichtige und nichtsteuerpflichtige Einkommen (auch vom Ehepartner).

Sozialfürsorge

Landeskindergeld

Fälligkeit 30. September 2023 für den Bezugszeitraum März 2023 bis Februar 2024
Familien mit minderjährigen Kindern bzw. volljährigen Kindern mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 % können um das Landeskindergeld ansuchen. Der Antragsteller muss mit den Kindern zusammenwohnen und auf demselben Familienbogen ausscheinen. Weitere Zugangsvoraussetzungen betreffen unter anderem den ununterbrochenen Wohnsitz in der Provinz Bozen in der Dauer von 5 Jahren oder den historischen Wohnsitz von 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr vor Antragstellung. Bei Antragstellung muss eine gültige ISEE-Erklärung unter 40.000 € vorgelegt werden.
Der Antrag um Landeskindergeld muss jedes Jahr erneuert werden. Für den Bezugszeitraum 1. März 2023 bis 29. Februar 2024 muss der Antrag bis zum 30. September 2023 eingereicht werden. Anträge, die ab 1. Oktober gestellt werden, berechtigen zum Landeskindergeld ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung.
Bei Neugeburten soll der Antrag innerhalb 180 Tagen ab Geburt eingereicht werden, damit die Nachzahlungen ab dem Monat des Ereignisses gewährt werden. Dieselbe Frist gilt auch für Adoptionen oder Anvertrauung.