Sozialfürsorge
14. Rentenrate - Wer hat Anrecht?
Mit Juli 2023 wurde die 14. Rentenrate auf NISF/INPS Renten ausbezahlt. Die Rentenanstalt NISF/INPS bezahlt diesen zusätzlichen Betrag automatisch aufgrund der vorliegenden Einkommensdaten aus. Die Höhe variiert je nach Beitragsjahren und steuerpflichtigen Einkommen zwischen 336 € und 655 €.
Foto: Cottonbro Studio - pexels
Wer die 14. Rentenrate mit der Juli Rentenzahlung nicht erhalten hat, kann um Auszahlung ansuchen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Alter von 64 Jahren und
- der Antragsteller darf die Bruttoeinkommensgrenzen von 10.992,93 € bzw. 15.161,24 € nicht überschreiten. Je länger der Rentner gearbeitet hat, umso höher ist die Einkommensgrenze. Ist jedoch das persönliche Bruttoeinkommen höher als 15.161,24 €, besteht auf keinen Fall Anrecht auf die 14. Rentenrate.
Rentner, die die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen und den Zusatzbetrag nicht erhalten haben, können um Rentenneufestsetzung über das Patronat KVW-Acli ansuchen. Es fallen Kosten von 20,00€ für KVW-Mitglieder und 24,00€ für Nicht-Mitglieder an. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: gültige Identitätskarte vom Antragsteller (und Ehepartner), Angabe Zivilstand, steurpflichtige und nichtsteuerpflichtige Einkommen (auch vom Ehepartner).
- Alter von 64 Jahren und
- der Antragsteller darf die Bruttoeinkommensgrenzen von 10.992,93 € bzw. 15.161,24 € nicht überschreiten. Je länger der Rentner gearbeitet hat, umso höher ist die Einkommensgrenze. Ist jedoch das persönliche Bruttoeinkommen höher als 15.161,24 €, besteht auf keinen Fall Anrecht auf die 14. Rentenrate.
Rentner, die die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen und den Zusatzbetrag nicht erhalten haben, können um Rentenneufestsetzung über das Patronat KVW-Acli ansuchen. Es fallen Kosten von 20,00€ für KVW-Mitglieder und 24,00€ für Nicht-Mitglieder an. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: gültige Identitätskarte vom Antragsteller (und Ehepartner), Angabe Zivilstand, steurpflichtige und nichtsteuerpflichtige Einkommen (auch vom Ehepartner).