KVW Soziales

Vielfältig, gesund und verantwortungsbewusst

Biolandwirtschaft ist konkrete Antwort auf Frage nach Nachhaltigkeit
Lebensmittel in biologischer Kreislaufwirtschaft anzubauen bringt Vorteile für Mensch, Tier und Boden.
Der Begriff „Bio“ ist in der Land- und Lebensmittelwirtschaft sehr klar definiert. Es gibt seit 1991 ein europaweites Gesetz, das biologische Produkte und deren Herstellung eindeutig regelt. Zu den gesetzlichen Standards gibt es allerdings noch privatrechtliche Verbände, die in ihren Kriterien für den Anbau und die Herstellung der Produkte noch einige Schritte weitergehen und nach höheren Standards arbeiten.
Christine Helfer
ist zuständig für Presse und Kommunikation beim Verband Bioland Südtirol
Die Kreislaufwirtschaft ist zum Beispiel eines der wichtigsten Kriterien bei Bioland, dem biologisch-organischen Anbauverband in Deutschland und Südtirol, der mittlerweile 8.700 Betriebe aus der Biolandwirtschaft sowie 1.300 Partner aus Handel und Gastronomie vereint. Mit der Kreislaufwirtschaft ist ein möglichst geschlossener Nährstoffkreislauf gemeint: Die Nährstoffe, die für das Bodenleben, das Wachstum der Pflanzen und als Futter für die Tiere wichtig sind, sollen auf natürliche Weise im Kreislauf des Hofes gehalten werden. Bioland-Bauern und -Bäuerinnen vermeiden Abfälle und bringen die Nährstoffe, die in den Pflanzen stecken, in Form von Mist und Kompost wieder auf den Feldern aus. Dabei achtet man darauf, dass nur so viele Nährstoffe wie nötig auf diesen Feldern landen. Die Anzahl der Tiere auf einem Biohof richtet sich deshalb nach der Größe der
hofeigenen Felder und Weiden, damit die Tiere mit hofeigenem Futter ernährt werden können und der Boden nicht überdüngt wird. So kann man bei der biologischen Bewirtschaftung auf chemisch-synthetische Stickstoff-Dünger verzichten und bleibt weitgehend unabhängig von raren Rohstoffen. Wie wichtig diese Unabhängigkeit ist, zeigt sich gerade jetzt, wo durch den Ukraine-Krieg überall Rohstoffe knapp werden.
Fruchtbarkeit des Bodens
Ein weiteres Prinzip ist die Förderung der Bodenfruchtbarkeit: Nur ein gesunder Boden kann nachhaltig bebaut und für die Lebensmittelproduktion genutzt werden. Das heißt, dem Boden sind regelmäßig Nährstoffe zuzuführen, beispielsweise mit dem Anbau von Zwischenfrüchten. So wird der Humusgehalt erhöht und dank der großen Wurzelmasse mehr CO2 gebunden als im vergleichbar konventionell bewirtschafteten Boden. Davon profitiert natürlich auch unser Klima.
Richtige Haltung der Tiere
Tiere artgerecht zu halten, ist schon längst selbstverständlich für die biologisch wirtschaftenden Bäuerinnen und Bauern. Die höhere Futterqualität ohne Wachstumsförderer oder ohne gentechnisch veränderte Bestandteile, mehr Platz im Stall und ein regelmäßiger Weidegang übers ganze Jahr hindurch sind nur einige Maßnahmen, die die Gesundheit der Tiere stärken. Auch dürfen Jungtiere länger bei ihren Müttern bleiben, und die Tiere haben insgesamt mehr Zeit sich zu entwickeln. Nachhaltigkeit zeigt sich auch im Umgang mit dem Tier.
Strenge Kontrollen für gesunde Nahrungsmittel
All diese Bestrebungen sind an und für sich wertvoll, zielen aber auch darauf ab, wertvolle Lebensmittel zu erzeugen. Denn Lebensmittel sollten das sein, was ihr Name sagt: Mittel zum Leben. Chemisch-synthetische Pestizide und gentechnisch veränderte Organismen gehören nicht in unsere Nahrung. Die Rohstoffe und Produkte werden von staatlich autorisierten Kontrollstellen überwacht.
Mannigfaltigkeit ist Trumpf
Die biologische Vielfalt und den Artenreichtum in der Natur zu fördern, ist ein großes Anliegen der Biolandwirtschaft. Denn je vielfältiger das Genpotential der Erde ist, desto weniger kann es durch Epidemien und Katastrophen gefährdet werden. Der Erhalt von möglichst vielen Pflanzen- und Tierarten ist nicht nur eine Frage der Ethik, sondern gerade in der Landwirtschaft ein überlebenswichtiges Ziel. Blühstreifen, Einsaaten in den Obstbauanlagen, Hecken, alte Sorten und Tierrassen erhalten, Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, Lebensräume für Insekten schaffen, das sind nur einige Beispiele der konkreten landwirtschaftlichen Praxis.
Im Endeffekt kann derart betriebene Biolandwirtschaft dazu beitragen, unsere Lebensgrundlagen zu bewahren, mit unseren Ressourcen schonend umzugehen und so auch für eine lebenswert Zukunft zu sorgen.
Text: Christine Helfer

Sozialfürsorge

Einheitliches Kindergeld („Assegno unico e universale per figli“)

Neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit Kindern
Am 1. März 2022 ist das neue staatliche einheitliche Kindergeld in Kraft getreten.
Die neue Leistung ersetzt ab 1. März 2022:
die Steuerabsetzbeträge für Kinder unter 21 Jahren,
Familiengeld und Familienzulagen für Kinder,
das staatliche Geburtengeld (sogenannter „premio nascita“) für Geburten ab 1. März 2022,
den staatlichen Kinderbonus (sogenannter „bonus bebé“) für Geburten ab 1. Jänner 2022,
das staatliche Kindergeld für Familien mit mindestens drei Kindern, ausbezahlt durch die ASWE sowie
vergünstigte Darlehen für Familien aus dem staatlichen Darlehensfonds.
Wer kann ansuchen?
Familien mit Kindern unter 21 Jahren können um das neue Kindergeld ansuchen. Das Anrecht ist unabhängig von einer Arbeitstätigkeit, es können also Lohnabhängige, Freiberufler, Selbständige, Arbeitslose, Nicht-Berufstätige usw. ansuchen.
Der Bezugszeitraum ist 1. März bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres (Beispiel: 1.3.2022 bis 28.2.2022 . Die Familienzusammensetzung ist aus der ISEE-Erklärung ersichtlich bzw. wird bei Nichtverfassen der ISEE-Erklärung vom Antragsteller selbst erklärt.
Für welche Kinder kann angesucht werden?
Für minderjährige Kinder kann immer angesucht werden.
Volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr müssen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Berufs- oder Schulausbildung bzw. Universitätsstudium, Praktikum oder Arbeitstätigkeit mit einem Entgelt von weniger als 8.000 Euro im Jahr, Eintragung als arbeitslos oder arbeitssuchend in den zuständigen öffentlichen Ämtern, Absolvieren des Zivildienstes.
Kinder mit einer anerkannten Beeinträchtigung laut ISEE-Erklärung, unabhängig vom Lebensalter.
Der Antragsteller muss nicht mit dem Kind zusammenleben. Wenn das Kind unter 21 Jahren mit einem Elternteil auf dem Familienbogen aufscheint, kann für dieses Kind immer angesucht werden, unabhängig vom Einkommen, aber unter Berücksichtigung oben angeführter Bedingungen.
Volljährige Kinder, die nicht mit einem Elternteil zusammenleben, sind nur zu Lasten, wenn sie in einer ISEE-Erklärung eines Elternteiles aufscheinen. Das ist der Fall, wenn das Kind nicht älter ist als 26 Jahre und ein steuerpflichtiges Einkommen im Jahre 2020 (einheitliches Kindergeld Zeitraum 2022) von 4.000 Euro bzw. 2.840,51 Euro nicht überschritten hat. Das Kind darf auch nicht verheiratet sein oder eigene Kinder haben.
Voraussetzungen für den Antragsteller
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Antragstellung und für die gesamte Dauer des Bezugs gleichzeitig alle folgenden Bedingungen bezüglich Staatsbürgerschaft, Wohnsitz und Aufenthalt erfüllen:
- italienische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger oder dessen Familienmitglied mit Aufenthaltsrecht, oder Nicht-EU-Bürger mit langer Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitstätigkeit für eine Dauer von mehr als sechs Monaten oder Forschungszwecke für eine Dauer von mehr als sechs Monaten und
steuerpflichtig sein in Italien und
Wohnsitz und Aufenthaltsort in Italien haben und
in Italien mindestens zwei Jahre ansässig mit meldeamtlichem Wohnsitz sein, auch unterbrochen, oder Inhaber eines unbefristeten Arbeitsvertrages oder befristeten Arbeitsvertrages mit einer Dauer von mindestens sechs Monaten sein.
Höhe der Leistung
Für jedes Kind wird ein Grundbetrag ausbezahlt, und bei Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen ein Zusatzbetrag.
Grundbetrag
Minderjährige Kinder:
ISEE unter 15.000 Euro: Für jedes Kind wird ein Betrag von 175 Euro im Monat ausbezahlt.
ISEE zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro: Je nach ISEE-Wert verändert sich der monatliche Betrag bis zu 50 Euro im Monat, wenn der ISEE-Wert die 40.000 Euro erreicht.
ISEE über 40.000 Euro: Für jedes Kind wird ein Betrag von 50 Euro ausbezahlt.
keine ISEE-Erklärung: Betrag von 50 Euro für jedes Kind.
Volljährige Kinder unter 21 Jahren:
ISEE unter 15.000 Euro: Für jedes Kind wird ein Betrag von 85 Euro im Monat ausbezahlt.
ISEE zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro: Je nach ISEE-Wert verändert sich der monatliche Betrag bis zu 25 Euro im Monat, wenn der ISEE-Wert die 40.000 Euro erreicht.
ISEE über 40.000 Euro: Für jedes volljährige Kind unter 21 Jahren wird ein Betrag von 25 Euro ausbezahlt.
Keine ISEE-Erklärung: Für jedes Kind wird ein Betrag von 25 Euro ausbezahlt.
Kinder von 21 Jahren oder mehr mit anerkannter Beeinträchtigung:
ISEE unter 15.000 Euro: Für ein Kind von 21 Jahren oder mehr wird ein Betrag von 85 Euro im Monat ausbezahlt.
ISEE zwischen 15.000 Euro und 40.000 Euro: Je nach ISEE-Wert verändert sich der monatliche Betrag bis zu 25 Euro im Monat, wenn der ISEE-Wert die 40.000 Euro erreicht.
ISEE über 40.000 Euro: für jedes Kind wird ein Betrag von 25 Euro ausbezahlt.
Zusatzbetrag
Anrecht auf einen Zusatzbetrag besteht, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt werden:
Familien mit Kind/ern mit Beeinträchtigung
kinderreiche Familien
Familien, in denen beide Elternteile arbeiten (gilt nicht bei ISEE-Wert von über 40.000 Euro)
Mütter unter 21 Jahren
Familien mit einem ISEE-Wert von unter 25.000 Euro haben für den Zeitraum bis Ende Februar 2025 Anrecht auf eine Erhöhung, um eventuelle finanzielle Verluste durch diese neue Leistung zu kompensieren.
Wird der Antrag um das einheitliche Kindergeld innerhalb 30. Juni 2022 eingereicht, so stehen die Nachzahlungen ab März 2022 zu. Liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung keine gültige ISEE-Erklärung vor, so wird ausschließlich der Grundbetrag ausbezahlt. Wird die ISEE-Erklärung innerhalb 30. Juni 2022 verfasst, so werden rückwirkend die Zusatzbeträge ausbezahlt (Zeitpunkt der Ausgleichszahlung noch nicht genau definiert). Wird die ISEE-Erklärung nach dem 1. Juli 2022 verfasst, so stehen die Zusatzbeträge ab dem darauffolgenden Monat der gültigen ISEE-Erklärung zu.
Es ist wichtig, den Antrag um das einheitliche Kindergeld innerhalb 30. Juni 2022 einzureichen, unabhängig davon, ob eine gültige ISEE-Erklärung vorliegt oder nicht!
Die Antragstellung erfolgt auf Terminvormerkung, ohne Abfassen der ISEE-Erklärung im Patronat KVW-ACLI, sowie im CAF KVW Service mit Abfassen der ISEE-Erklärung – siehe www.mypatronat.eu oder www.mycaf.eu