Aus dem Haushaltsgesetz
Frauenregelung
Mit der sogenannten „opzione donna“ früher in Rente
Im Haushaltsgesetz 2021 wurden die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Rente mit der Frauenregelung festgelegt. Frauen, die innerhalb 31. Dezember 2020 die angeführten Bedingungen erfüllen, können die Rente beantragen:
Informationen im Patronat KVW-Acli.
mindestens 35 Versicherungsjahre und
Lebensalter von 58 Jahren als Arbeitnehmerin bzw. 59 Jahren als Selbständige.
Die Rentenberechnung ist rein beitragsbezogen! Für den Rentenbeginn sind auch Einstiegsfenster zu beachten.Informationen im Patronat KVW-Acli.