Sozialfürsorge
Nachkauf von Versicherungsjahren
Nachkauf für Arbeitstätige im beitragsbezogenen System
Im Zeitraum 2019 / 2021 können Versicherte der INPS und deren Verwaltungen maximal fünf Jahre an ungedeckten Zeiten nachkaufen. Es ist kein Grund notwendig. Die nachzukaufenden Versicherungszeiten müssen vor dem 29.1.19 liegen und nach dem ersten Beitrag ab 1.1.96. Die Kosten können von der Einkommenssteuer Irpef im Ausmaß von 50 Prozent abgesetzt werden.
Nachkauf von Studienjahren
Für Personen, die jünger als 45 Jahre alt sind, können vergünstigt Studienjahre nachkaufen.