Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld – Gesetz 448/98

Antrag innerhalb Jänner stellen
Wer hat Anrecht?
Das Familiengeld steht allen EU-Bürgern und Nicht EU-Bürgern (die in Besitz der langfristigen Aufenthaltsgenehmigung EU oder der kombinierten Erlaubnis für Aufenthalt und Arbeit sind) zu, welche in einer Gemeinde Südtirols ansässig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen mindestens drei Kinder unter 18 Jahren haben und
die Familiengemeinschaft darf nicht die im Verhältnis zu der Anzahl der Familienmitglieder vorgesehene Schwelle übersteigen. Für das Jahr 2018 beträgt diese Schwelle höchstens 8.650,11 Euro. Die Einkommens- und Vermögenserhebung erfolgt mittels ISEE-Erklärung, abzufassen bei einem Steuerbeistandszentren – wie der KVW Service.
Wie hoch ist das Familiengeld?
142,85 Euro im Monat
1.857,05 Euro im Jahr.
Wie ist der Antrag zu stellen?
innerhalb 31. Jänner 2019 im Patronat mit
gültiger ISEE-Erklärung
gültiger Identitätskarte und Steuernummer des Antragstellers
Angabe IBAN-Code für bargeldlose Zahlung.

Sozialfürsorge

Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft

Wer hat Anrecht?
Landwirtschaftliche Taglöhner von landwirtschaftlichen Betrieben, Genossenschaften usw. sowie landwirtschaftliche Fixangestellte, die entlassen wurden.
Voraussetzungen
im Bezugszeitraum weniger als 270 Tagschichten
erster Beitrag mindestens zwei Jahre vor Antragstellung
in den zwei Jahren vor Antragstellung mit vorwiegender Tätigkeit als landwirtschaftlicher Arbeiter
mindestens 102 Tagschichten (mitgezählt können auch andere Tätigkeiten als Lohnabhängiger)
Höhe
das Arbeitslosengeld wird in der Höhe von 40 Prozent der vertraglichen Entlohnung berechnet und wird für maximal der gearbeiteten Tage ausbezahlt bzw. bis zum Erreichen der 365 Tage im Kalenderjahr.
Antragstellung
der Antrag muss ab Jänner bis spätestens 31. März 2019 für den Zeitraum Jahr 2018 gestellt werden. Es ist keine Eintragung in die Arbeitslosenlisten notwendig. Der Antrag muss telematisch an die Versicherungsanstalt NISF/INPS mit Hilfe des Patronats weitergeleitet werden.
Notwendige Unterlagen
Auskunft über die Arbeitstätigkeit im Jahre 2018
gültige Identitätskarte und Steuernummer
IBAN-Code des Bank- oder Postkontos für die bargeldlose Auszahlung
Modell SR163 ausgefüllt vom Geldinstitut
Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
wenn auch um das Familiengeld angesucht wird: Steuererklärungen 2016 und 2017 aller Familienmitglieder
Formblatt U1 bei Arbeitstätigkeit im Ausland.