KVW Aktuell
Flucht und Recht auf Asyl
Josef Stricker,
geistlicher Assistent des KVW
geistlicher Assistent des KVW
In Südtirol ist es Mode geworden, Menschen auf der Flucht pauschal als Wirtschaftsflüchtlinge zu bezeichnen, vor allem wenn sie aus Afrika kommen. Die seien gar nicht verfolgt, wollen nur an unsere Sozialtöpfe heran, dem sei Einhalt zu gebieten, höre und lese ich. Mit derlei Pauschalurteilen werden im Hinblick auf Gewährung von Sozialleistungen restriktive Regelungen gefordert und auch durchgesetzt.
Das Asylrecht ist ein elementares Menschenrecht und gegenwärtig wohl dasjenige, um dessen Umsetzung in Europa am meisten gerungen wird. Das heutige Asylrecht fußt auf den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs. Damals mussten Millionen Menschen fliehen, wurden verfolgt, vertrieben, zwangsumgesiedelt. Auf solchen Erfahrungen aufbauend hat die UNO 1948 das Asylrecht in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ (Artikel 4, Absatz 1)
Wie dieses Recht zu handhaben ist, wurde 1951 in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben. 145 Staaten haben sie unterzeichnet. Die Konvention hat den Leistungsauftrag der Staaten gegenüber Flüchtlingen völkerrechtlich bindend gemacht. Kernpunkt der Vereinbarung: Jedem Flüchtling muss die Chance eingeräumt werden, dass die Gründe seiner Flucht in einem fairen Verfahren geprüft werden.
Mittlerweile ist es an Stammtischen, bei Parteiveranstaltungen, Wahlkampfauftritten gang und gäbe, über Menschen auf der Flucht selber zu Gericht zu sitzen, aus dem Bauch heraus deftige Urteile über sie zu fällen. Im bevorstehenden Landtagswahlkampf dürfte da noch einiges auf uns zukommen. Jede Menge „Urteile“ von Wohlstandsbürgern über – nennen wir sie ruhig – arme Teufel. Es gibt tausend Gründe wachsam zu sein, damit nicht der letzte Rest vom humanistischen Erbe Europas auch noch verspielt wird.
Text: Josef Stricker
Das Asylrecht ist ein elementares Menschenrecht und gegenwärtig wohl dasjenige, um dessen Umsetzung in Europa am meisten gerungen wird. Das heutige Asylrecht fußt auf den Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs. Damals mussten Millionen Menschen fliehen, wurden verfolgt, vertrieben, zwangsumgesiedelt. Auf solchen Erfahrungen aufbauend hat die UNO 1948 das Asylrecht in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen. „Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen“ (Artikel 4, Absatz 1)
Wie dieses Recht zu handhaben ist, wurde 1951 in der Genfer Flüchtlingskonvention festgeschrieben. 145 Staaten haben sie unterzeichnet. Die Konvention hat den Leistungsauftrag der Staaten gegenüber Flüchtlingen völkerrechtlich bindend gemacht. Kernpunkt der Vereinbarung: Jedem Flüchtling muss die Chance eingeräumt werden, dass die Gründe seiner Flucht in einem fairen Verfahren geprüft werden.
Mittlerweile ist es an Stammtischen, bei Parteiveranstaltungen, Wahlkampfauftritten gang und gäbe, über Menschen auf der Flucht selber zu Gericht zu sitzen, aus dem Bauch heraus deftige Urteile über sie zu fällen. Im bevorstehenden Landtagswahlkampf dürfte da noch einiges auf uns zukommen. Jede Menge „Urteile“ von Wohlstandsbürgern über – nennen wir sie ruhig – arme Teufel. Es gibt tausend Gründe wachsam zu sein, damit nicht der letzte Rest vom humanistischen Erbe Europas auch noch verspielt wird.
Text: Josef Stricker