Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser!


Wer sich in den Foren und sozialen Netzwerken umsieht, ist manchmal geschockt vom harschen, ja fast brutalen Ton, der dort herrscht. Das ist auch in Südtirol der Fall. Hier werden – durchaus mit richtigem Namen – abwertende, gehässige und beleidigende Aussagen getätigt. Dies hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Es kann sogar strafrechtliche Folgen mit sich bringen.
Oftmals richten sich Hass-Postings und Drohbotschaften gegen Frauen, vor allem gegen jene, die in der Öffentlichkeit stehen. Beispiele dafür sind Laura Boldrini oder Roms Bürgermeisterin Virgina Raggi. Auch die Südtiroler Landtagsabgeordneten Martha Stocker und Brigitte Foppa wurden online in Kommentaren aufs Schärfste angegriffen, beleidigt und bedroht.
Die Sprache bestimmt, wie wir Menschen die Welt sehen. Deshalb ist ein sorgsamer Umgang mit Worten anzuraten. Es braucht einen überlegten und durchdachten Sprachgebrauch. Das Internet ist ein enorm schnelles Medium, das nicht vergisst. In Windeseile lassen sich Botschaften und Aussagen verbreiten. Dies gilt für menschenfeindliche Einstellungen und Drohungen ebenso wie für gute Nachrichten und schöne Geschichten.
Die Hemmschwelle sinkt im Internet. Dort werden Dinge von sich gegeben, die ein Nutzer seinem Gegenüber nicht ins Gesicht sagen würde. Wer sich dies vor Augen führt, wird auch bei seinen Online-Kommentaren den notwendigen Respekt walten lassen.
Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Familiengeld auf dem Lohnstreifen

Nach Erhalt der Steuererklärung fürs Einkommensjahr 2017 können vor allem Lohnabhängige um das Familiengeld auf dem Lohnstreifen ansuchen.
ArbeitnehmerInnen, die teilzeitbeschäftigt sind, bekommen das Familiengeld für die volle Arbeitswoche, wenn pro Woche nicht weniger als 24 Arbeitsstunden geleistet werden. Werden 24 Arbeitsstunden pro Woche nicht erreicht, wird das Familiengeld ausschließlich für die Arbeitstage gewährt.
Unverheiratete Elternteile bzw. Geschiedene/Getrennte müssen um die Ermächtigung zum Bezug des Familiengeldes bei der Versicherungsanstalt NISF/INPS über das Patronat ansuchen.
Die Höhe des Familiengeldes hängt von folgenden drei Faktoren ab:
Anzahl der Familienmitglieder,
Art der Zusammensetzung der Familie,
Höhe des Gesamteinkommens. Mindestens 70 Prozent des Gesamteinkommens muss aus Arbeitnehmereinkommen stammen.
Notwendige Unterlagen:
Steuernummerkärtchen/Gesundheitskärtchen aller Familienmitglieder;
Steuererklärungen 2018/2017 oder CU 2018 mit steuerpflichtigem Einkommen des Jahres 2017 aller Familienmitglieder;
falls keine Steuererklärung gemacht wurde, Katasterauszug aller Immobilien sowie Grund- und Besitzbogen, da auch die Eigentumswohnung und Liegenschaften als steuerpflichtiges Einkommen angeführt werden müssen;
Einkommen aus dem Ausland, das in der Steuererklärung nicht aufscheint;
das Einkommen irgendwelcher Natur, wenn Euro 1032,92 pro Jahr überschritten werden; dazu zählen unter anderem die Zivilinvalidenrenten, die Sozialgelder, die Blindenrenten, die Taubstummenrenten, Bankzinsen aus Ersparnissen, Zinsen aus Schatzscheinen, Einkommen aus dem Lotto, usw.
Jährliche Erneuerung
Der Antrag um Auszahlung des Familiengeldes über den Lohnstreifen muss jedes Jahr erneuert werden. Jetzt kann für den Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 mit dem Einkommen 2017 angesucht werden. Die Anträge können mit Hilfe der MitarbeiterInnen des Patronats KVW-ACLI ausgefüllt werden. Wurde der Antrag in der Vergangenheit trotz Anrecht nicht eingereicht, kann der Antrag rückwirkend für die letzten fünf Jahre nachgereicht werden. Der Antrag ist kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass während der Sommermonate einige Sprechstunden ausfallen.
Informationen unter www.mypatronat.eu
Text: Elisabeth Scherlin