Sozialfürsorge
Neuerungen bei Anerkennung des Arbeitslosenstatuses
Ab 1. Dezember 2017 gibt es wesentliche Änderungen bei der Eintragung in die Arbeitslosenlisten. Als arbeitslos gilt eine Person, die ohne Beschäftigung ist und telematisch die sofortige Verfügbarkeit (DID = „dichiarazione di immediata disponibilità) für die Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme erklärt. Diese Erklärung über die sofortige Verfügbarkeit wird zusammen mit dem Antrag um Erhalt des Arbeitslosengeldes online über das Portal der Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht. Der Antrag um Arbeitslosengeld Naspi kann mit Hilfe des Patronats eingereicht werden. Es fallen Kosten an: 20 Euro für KVW Mitglieder, 24 Euro für KVW Nichtmitglieder.
Nachdem der Antrag um Arbeitslosengeld gestellt wurde, muss die arbeitslose Person persönlich beim zuständigen Arbeitsvermittlungszentrum vorsprechen. Dies ist notwendig, damit die Beschäftigungssituation der Person geklärt werden kann. Dabei wird vom Arbeitsvermittlungszentrum festgelegt, ob und welche Maßnahmen zur Beratung und Betreuung der Person bei der Arbeitssuche ergriffen werden. Zugleich wird vom Arbeitsvermittlungszentrum der Arbeitslosenstatus bestätigt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Antrag um Arbeitslosengeld von NISF/INPS bearbeitet werden kann.
Nachdem der Antrag um Arbeitslosengeld gestellt wurde, muss die arbeitslose Person persönlich beim zuständigen Arbeitsvermittlungszentrum vorsprechen. Dies ist notwendig, damit die Beschäftigungssituation der Person geklärt werden kann. Dabei wird vom Arbeitsvermittlungszentrum festgelegt, ob und welche Maßnahmen zur Beratung und Betreuung der Person bei der Arbeitssuche ergriffen werden. Zugleich wird vom Arbeitsvermittlungszentrum der Arbeitslosenstatus bestätigt. Dies ist Voraussetzung dafür, dass der Antrag um Arbeitslosengeld von NISF/INPS bearbeitet werden kann.
Also ab sofort bei Arbeitslosigkeit zuerst zum Patronat für die Antragstellung und dann zum Arbeitsvermittlungszentrum!
Beachten Sie, dass der Antrag um Arbeitslosengeld erst nach Arbeitsbeendigung eingereicht werden kann! Am günstigsten für den Antragsteller ist das Einreichen innerhalb von acht Tagen ab Arbeitsbeendigung.