Sozialfürsorge

INPS Schreiben RED/ITA

Einige RentnerInnen haben in den letzten Wochen das Schreiben RED/ITA von der italienischen Rentenanstalt NISF/INPS erhalten.
Jenen RentnerInnen, welche für die Jahre 2014 und 2015 kein Einkommen für sich und die Familiengemeinschaft an die Rentenanstalt erklärt haben, wurde das Schreiben RED/ITA mit der Post zugestellt. Gibt der Rentner an, im Jahre 2016 kein Einkommen zu besitzen, so ist nicht wie im Brief vorgesehen zwingend eine vereinfachte Einkommensmitteilung zu machen sondern der Brief ist hinfällig und keine Erklärung muss an die INPS übermittelt werden!
RentnerInnen, die den Brief RED/ITA erhalten und im Jahre 2016 ein Einkommen anzugeben haben, müssen die entsprechende Einkommensmitteilung an die Rentenanstalt NISF/INPS übermitteln. Das Patronat kann dabei eine Hilfestellung geben. Folgende Unterlagen sind notwendig: steuerpflichtige Einkommen für das Kalenderjahr 2016 im In- und Ausland, Grundbesitz (einschließlich Erstwohnung bzw. Immobilien mit Fruchtgenuss oder Wohnrecht), Nettozinsen Jahr 2016, gültige Identitätskarte und Steuernummer. Alle angeführten Einkommen sowie Unterlagen sind sowohl von Antragsteller als von dessen Ehepartner vorzulegen.
Die Unterlagen sind innerhalb 15. Februar 2018 zu übermitteln.
Text: Elisabeth Scherlin

Intern

KVW Hilfsfonds hat geholfen

Es haben sich wieder zwei Familien in Notlagen an den KVW Hilfsfonds gewandt mit der Bitte um finanzielle Unterstützung.
Die erste Familie besteht aus dem Elternpaar mit fünf minderjährigen Kindern. Die Familie hat ein Einfamilienhaus gebaut und dafür noch viele Schulden abzubezahlen. Der Familienvater, welcher alleine für den Lebensunterhalt der Familie und die Abbezahlung der Schulden gesorgt hatte, wurde von einer tückischen Krebserkrankung heimgesucht. Er ist zurzeit nicht arbeitsfähig, der Ausgang ist offen. Man hofft und wünscht das Beste.
Die zweite Familie mit einem minderjährigen Kind ist in finanzielle Notlage geraten, weil der Familienvater von seinem Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum keinen Lohn ausbezahlt bekommen hat. Er hatte sich trotzdem immer wieder überreden lassen zu bleiben, weil der Chef immer wieder Besserung gelobt hatte. Die Familie hat ziemliche Mietrückstände und andere Schulden und diesbezügliche Klagen erhalten.
Der Vorstand des KVW Hilfsfonds hat beschlossen beiden Familien eine Unterstützung zukommen zu lassen. Im zweiten Fall mit der Auflage, dass eine Schuldnerberatung in Anspruch genommen wird.