Sozialfürsorge

Fälligkeiten

Bis 31.12.2017
Verlängerung des Landeskindergeldes für das Bezugsjahr 2018
Saisonsende 2017
Eintragung beim Arbeitsservice, Formblatt SR163 bestätigt von Bank – Antrag Arbeitslosengeld / Naspi über das Patronat
31.01.2018
Staatliches Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern (ISEE-Erklärung über das CAF, Antrag über Patronat)
15.02.2018
Übermittlung Unterlagen RED/ITA, wenn Einkommen für das Jahr 2016 vorhanden sind

Sozialfürsorge

Das Landesfamiliengeld

Neue Zugangsvoraussetzungen und neue Bezeichnung
Das Familiengeld der Region gibt es ab 2018 nicht mehr. Das Land Südtirol hat eine ähnliche Leistung eingeführt, die sich Landesfamiliengeld nennt.
Das Regionalgesetz Nr. 7/2016 hebt ab dem 1. Jänner 2018 das Familiengeld der Region auf. Die Autonome Provinz Bozen hat daher eine dem Familiengeld der Region ähnliche Leistung auf Landesebene eingeführt.
Neue Bezeichnung
Das ehemalige Familiengeld der Region erhält ab 1. Jänner 2018 die Bezeichnung Landesfamiliengeld. Bezüglich Familienzusammensetzung ändert sich nichts Wesentliches. Berechtigt sind Familien mit folgender Zusammensetzung:

- einem Kind unter sieben Jahren oder
- mindestens zwei minderjährigen Kinder oder
- einem behinderten Kind mit anerkannter Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent unabhängig vom Alter oder
- zwei Kindern, die auf dem Familienbogen des Antragstellers aufscheinen, davon ein minderjähriges Kind.

Die neue Regelung ändert teilweise die den minderjährigen Kindern gleichgestellten Personen (z.B. die vom Gericht oder mit Verwaltungsmaßnahme auf Vollzeit zur Betreuung überlassene minderjährige Kinder, auch wenn sie nicht auf dem Familienbogen des Antragstellers aufscheinen).
Wesentliche Neuerungen gibt es hingegen bei der Wohnsitzvoraussetzung! Die fünfjährige bzw. historische Wohnsitzvoraussetzung, die die antragstellende Person vorweisen muss, muss nun gänzlich in der Provinz Bozen vorgewiesen werden und nicht mehr, wie bis jetzt, in der Region Trentino-Südtirol.
Landesfamiliengeld
Das ehemalige Familiengeld des Landes erhält ab Jänner 2018 die Bezeichnung Landesfamiliengeld.