KVW Aktuell
Großbaustelle Raumordnung
Neues Gesetz „Raum und Landschaft“
Josef Stricker,
geistlicher Assistent des KVW
geistlicher Assistent des KVW
Ein Aushängeschild der laufenden Gesetzgebungsperiode des Landestages soll er werden: Der Entwurf zur Reform der Urbanistik. Zwei bedeutsame inhaltliche Neuerungen werden angepeilt. Eine betrifft die Abgrenzung vom Siedlungsgebiet, die andere den Wertzuwachs auf Baugrund. Zu letzterem.
Wird ein Grundstück als Baugrund ausgewiesen, erfährt die Parzelle eine Wertsteigerung, die je nach Lage unterschiedlich hoch ausfällt. Dem Eigentümer der Parzelle entstehen in jedem Fall „unverdiente“ Vorteile. Einen Gutteil dieses Wertzuwachses will die Gemeinde abschöpfen. Die Allgemeinheit soll etwas haben. Jetzt ist Streit darüber entbrannt, wieviel vom Wertzuwachs dem Eigentümer bleiben soll, wieviel in die Gemeindekassen fließen darf.
Vertreter der Grundbesitzer argumentieren, eine solche Abgabe wäre ein Eingriff in das private Eigentum. Sozialverbände wiederum verweisen auf das Recht öffentlicher Institutionen zu Eingriffen in das Eigentum, wenn dies dem Wohl der Gesamtheit dient.
Bislang wird Boden genauso behandelt wie jede andere Ware. Wie ein Auto oder eine Kücheneinrichtung. Mit dem Kauf oder Verkauf von Boden Geld zu verdienen, wird als völlig normal angesehen. Ist es aber nicht. Denn der Boden ist keine Ware, schon deswegen nicht, weil er nicht vermehrbar ist. Würde man die Logik der Ware auch auf Wasser und Luft anwenden, der öffentliche Aufschrei wäre riesig. Ohne Eingriffe in das Eigentum Boden geht es nicht. Diese Feststellung hat nichts mit Sozialismus zu tun.
Damit eine Wohngegend attraktiv wird, braucht es Grünanlagen, Kinderspielplätze, Einrichtungen für Senioren und anderes - all das zahlt die Allgemeinheit. Von daher die Forderung nach einem hohen Anteil am Wertzuwachs. Denn ohne Korrekturen würden Eigentümer von Grund und Boden bloß abschöpfen, ohne sich um den Rest zu kümmern. Gerecht wäre das nicht.
Wird ein Grundstück als Baugrund ausgewiesen, erfährt die Parzelle eine Wertsteigerung, die je nach Lage unterschiedlich hoch ausfällt. Dem Eigentümer der Parzelle entstehen in jedem Fall „unverdiente“ Vorteile. Einen Gutteil dieses Wertzuwachses will die Gemeinde abschöpfen. Die Allgemeinheit soll etwas haben. Jetzt ist Streit darüber entbrannt, wieviel vom Wertzuwachs dem Eigentümer bleiben soll, wieviel in die Gemeindekassen fließen darf.
Vertreter der Grundbesitzer argumentieren, eine solche Abgabe wäre ein Eingriff in das private Eigentum. Sozialverbände wiederum verweisen auf das Recht öffentlicher Institutionen zu Eingriffen in das Eigentum, wenn dies dem Wohl der Gesamtheit dient.
Bislang wird Boden genauso behandelt wie jede andere Ware. Wie ein Auto oder eine Kücheneinrichtung. Mit dem Kauf oder Verkauf von Boden Geld zu verdienen, wird als völlig normal angesehen. Ist es aber nicht. Denn der Boden ist keine Ware, schon deswegen nicht, weil er nicht vermehrbar ist. Würde man die Logik der Ware auch auf Wasser und Luft anwenden, der öffentliche Aufschrei wäre riesig. Ohne Eingriffe in das Eigentum Boden geht es nicht. Diese Feststellung hat nichts mit Sozialismus zu tun.
Damit eine Wohngegend attraktiv wird, braucht es Grünanlagen, Kinderspielplätze, Einrichtungen für Senioren und anderes - all das zahlt die Allgemeinheit. Von daher die Forderung nach einem hohen Anteil am Wertzuwachs. Denn ohne Korrekturen würden Eigentümer von Grund und Boden bloß abschöpfen, ohne sich um den Rest zu kümmern. Gerecht wäre das nicht.