Sozialfürsorge
14. Rentenrate
Wird im Juli ausbezahlt
Wird im Juli ausbezahlt
Mit der Juli Rate zahlt die Rentenanstalt NISF/INPS wie üblich die 14. Rentenrate aus. Nicht jeder Rentner hat Anrecht auf diese zusätzliche Rentenrate. Es müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich Alter und Einkommen erfüllt werden. Mit dem Stabilitätsgesetz im Dezember 2016 wurde der Betrag der 14. Rentenrate sowie die Einkommensgrenzen erhöht, daher können weitere RentnerInnen in den Genuss der zusätzlichen Rentenrate kommen.
Die 14. Rentenrate ist unvereinbar mit den Sozialzuschüssen bis zu einem Jahresbetrag von 156 Euro.
Voraussetzungen:
Mindestalter von 64 Jahren
persönliches steuerpflichtiges Einkommen von weniger als 13.049,14 Euro im Jahr
Die Höhe der Zusatzrate hängt von den Beitragsjahren und -verwaltung ab.Die 14. Rentenrate ist unvereinbar mit den Sozialzuschüssen bis zu einem Jahresbetrag von 156 Euro.
Was ist zu tun?
Wer bereits in den vergangenen Jahren die 14. Rentenrate erhalten hat, muss nur kontrollieren, ob auch dieses Jahr die Gutschrift erfolgt ist;
wer ab Juli 2017 das 64. Lebensjahr erreicht, erhält die zusätzliche Rate vom Amts wegen mit der Dezemberrate 2017 ausbezahlt. Sollte die Zahlung nicht erfolgen, ist im Patronat KVW-ACLI mit der Einkommenserklärung Steuerjahr 2016 vorzusprechen;
jene Personen, die bereits das 64. Lebensjahr vollendet haben, die Einkommensgrenze von 13.049,14 Euro brutto im Jahr nicht überschreiten (das Einkommen des Ehepartners wird nicht mitgezählt, muss dem Patronat aber vorgelegt werden) und im Juli 2017 die zusätzliche Zahlung nicht erhalten haben, müssen im Patronat KVW-Acli vorsprechen, um den entsprechenden Antrag um Auszahlung einzureichen. Für den Antrag um Rentenneufestsetzung aus Einkommensgründen fallen Kosten in der Höhe von 20/24 Euro an.
ehemalige Angestellte | ehemalige Selbständige | Betrag |
bis zu einem Einkommen von 9.786,86 Euro | ||
bis zu 15 Versicherungsjahren | bis zu 18 Versicherungsjahren | 437 Euro |
15 bis 25 Versicherungsjahre | 18 bis 28 Versicherungsjahre | 546 Euro |
über 25 Versicherungsjahre | über 28 Versicherungsjahre | 655 Euro |
einem Einkommen von 9.786,87 bis 13.049,14 Euro | ||
bis zu 15 Versicherungsjahren | bis zu 18 Versicherungsjahren | 336 Euro |
15 bis 25 Versicherungsjahre | 18 bis 28 Versicherungsjahre | 420 Euro |
über 25 Versicherungsjahre | über 28 Versicherungsjahre | 504 Euro |