Sozialfürsorge

Fristverlängerung

Rentenabsicherung von Zeiten für Kindererziehung und Pflege
Die Frist für die Ansuchen um regionalen Beitrag um Rentenabsicherung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten für den Zeitraum Jahr 2016 wurde bis zum 31. Oktober 2017 verlängert!
Regionaler Beitrag für die Rentenabsicherung von Erziehungszeiten
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag bis maximal 9.000 Euro, wenn AntragstellerInnen mit Kindern unter drei Jahren (für Adoptionen oder Anvertrauung beginnen die drei Jahre ab dem Datum der Verfügung) Pensionsbeiträge in die Pflichtversicherung einzahlen oder Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind. Der Beitrag wird für jenen Zeitraum gewährt, in der die Antragstellerin von der Arbeit vollständig oder teilweise zwecks Betreuung des Kindes fernbleibt. Der Beitrag wird für maximal 24 Monate und maximal 48 Monaten bei Teilzeitverhältnissen gewährt. Wenn der Vater des Kindes die Elternzeit für mindestens drei Monate genossen hat, erhöht sich die Dauer. Bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis kann das Kind bis zu fünf Jahre alt sein.
Regionaler Beitrag für die Rentenabsicherung von Pflegezeiten
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag bis maximal 4.000 Euro/7.000 Euro, wenn freiwillige Beiträge in die staatliche Rentenkasse oder in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, um Zeiträume der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen abzudecken. Die AntragstellerIn muss Familienangehörige in der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder einen Familienangehörigen unter fünf Jahren mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent betreuen. Der Beitrag wird bis zum 40. Rentenversicherungsjahr gewährt bzw. bis über das Rentenalter, wenn die Antragstellerin die Mindestbeitragszeit von 20 Jahren noch nicht erreicht hat.
Informieren Sie sich in einem Büro des Patronats KVW-Acli!

Sozialfürsorge

Kinderbetreuungsbonus von 1000 Euro

Für Kindertagesstätten - contributo asilo nido
Der Bonus ist für den Zeitraum 2017 bis 2019 vorgesehen.
Ab Jänner 2017 steht für Kinder, die ab Jänner 2016 geboren sind, bis zum 3. Lebensjahr ein Beitrag von maximal 1.000 Euro im Jahr zu, wenn sie in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte untergebracht sind bzw. bei schweren chronischen Krankheitsbildern zu Hause gepflegt werden. Es werden maximal elf Raten zu 90,91 Euro ausbezahlt.
Der Beitrag ist nicht vereinbar mit der Steuerabsetzbarkeit der Kosten für Kinderhorte (der Bezug des Beitrages wird von der INPS direkt an die Agentur für Einnahmen weitergeleitet). Der KITA-Beitrag darf nicht für dieselben Monate, für die bereits der „Bonus Infanzia/voucher asilo nido“ beantragt bzw. gewährt wurde, beantragt werden.
Die/der Antragsteller/in muss:
Elternteil eines minderjährigen Kindes, geboren oder adoptiert ab 1. Jänner 2016, sein
italienischer Staatsbürger, EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger mit entsprechenden langen Aufenthaltsgenehmigungen sein
den Wohnsitz in Italien haben
die Kosten der Kindertagesstätte bezahlen bzw. bei Pflege zu Hause mit dem Kind gemeinsam wohnen.
Die Anträge müssen telematisch an das NISF/INPS weitergeleitet werden. Die Antragstellung ist erst ab dem 17. Juli 2017 mögl ich. Es wird eine Rangliste erstellt, da der Zeitpunkt der Antragstellung ausschlaggebend ist.
Ab 17. Juli 2017 kann man aber nur für das Jahr 2017 ansuchen. Die Formalitäten für Anträge für das Jahr 2018 werden erst mitgeteilt.
Notwendige Unterlagen für den Antrag:
Einschreibebestätigung des Kleinkinder für den Zeitraum Jänner – Juli 2017 mit den Bestätigungen der Zahlungen.
Für den Zeitraum September – Dezember 2017 muss die Einschreibebestätigung vorgelegt werden, die bezahlten Rechnungen müssen Monat für Monat spätestens bis 31.12.17 nachgereicht werden.
Wird das Kleinkind mit schweren chronischen Krankheiten zu Hause gepflegt, muss ein ärztliches Zeugnis des Kinderarztes beigelegt werden.
Mod. SR163 für die bargeldlose Auszahlung.
Jedes Monat muss der Antragsteller bestätigen, dass die Voraussetzungen für den Bezug des KITA-Bonus weiterhin bestehen.