Sozialfürsorge
Fristverlängerung
Rentenabsicherung von Zeiten für Kindererziehung und Pflege
Die Frist für die Ansuchen um regionalen Beitrag um Rentenabsicherung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten für den Zeitraum Jahr 2016 wurde bis zum 31. Oktober 2017 verlängert!
Informieren Sie sich in einem Büro des Patronats KVW-Acli!
Regionaler Beitrag für die Rentenabsicherung von Erziehungszeiten
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag bis maximal 9.000 Euro, wenn AntragstellerInnen mit Kindern unter drei Jahren (für Adoptionen oder Anvertrauung beginnen die drei Jahre ab dem Datum der Verfügung) Pensionsbeiträge in die Pflichtversicherung einzahlen oder Mitglied eines Zusatzrentenfonds sind. Der Beitrag wird für jenen Zeitraum gewährt, in der die Antragstellerin von der Arbeit vollständig oder teilweise zwecks Betreuung des Kindes fernbleibt. Der Beitrag wird für maximal 24 Monate und maximal 48 Monaten bei Teilzeitverhältnissen gewährt. Wenn der Vater des Kindes die Elternzeit für mindestens drei Monate genossen hat, erhöht sich die Dauer. Bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis kann das Kind bis zu fünf Jahre alt sein.Regionaler Beitrag für die Rentenabsicherung von Pflegezeiten
Die Region Trentino-Südtirol gewährt einen Beitrag bis maximal 4.000 Euro/7.000 Euro, wenn freiwillige Beiträge in die staatliche Rentenkasse oder in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt werden, um Zeiträume der Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen abzudecken. Die AntragstellerIn muss Familienangehörige in der 2., 3. oder 4. Pflegestufe oder einen Familienangehörigen unter fünf Jahren mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent betreuen. Der Beitrag wird bis zum 40. Rentenversicherungsjahr gewährt bzw. bis über das Rentenalter, wenn die Antragstellerin die Mindestbeitragszeit von 20 Jahren noch nicht erreicht hat.Informieren Sie sich in einem Büro des Patronats KVW-Acli!