Thema

Baugrund soll billiger werden


Sozialgerechte Bodennutzung bedeutet für den KVW, dass der Wertzuwachs, den ein Grundeigentümer durch die Umwidmung erhält, auch dem Gemeinwohl zugute kommt. „Deshalb schlagen wir als KVW vor, dass bei Planungsmaßnahmen die Gemeinde mindestens 50 Prozent des Wertzuwachses erhält“, sagt Werner Steiner. „Der Gesetzesvorschlag sieht 30 Prozent für die Gemeinde vor, wir finden, dass der Gesetzgeber hier ruhig mutiger sein kann. In München gehen sogar 60 Prozent des Wertzuwachses an die Gemeinde“. Unmittelbare Folge wäre, dass die Gemeinde den Baugrund zu einem deutlich günstigeren Preis als bisher an den Bauherrn verkaufen kann.
Die Gemeinden sollen motiviert werden, für den Wohnbau geeignete Flächen bereits vor der Umwidmung zu erwerben. Sie erhalten dadurch mehr Spielraum in der Gestaltung der Flächen.

Thema

Leistbares Miet-Wohnen des Wobi

Text: Heiner Schweigkofler
Wohnen ist ein Sozialgut und kein Wirtschaftsgut
Das Wohnbau­institut verhilft einkommensschwächeren Bürgern und ihren Familien zum Recht auf Wohnen.
Leistbares Wohnen ist ein Grundbedürfnis jedes Bürgers und ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. In Südtirol wurden in den vergangenen Jahren im Schnitt 2.000 bis 2.500 Wohnungen gebaut. Im Jahr 2015 waren es 2.457 Wohnungen, die neu gebaut wurden, davon waren 89 des Wohnbauinstitutes.



Der Preis von Neubauwohnungen ergibt sich aus vier Kostenfaktoren: dem Baugrund, den Erschließungskosten, den Baukosten und den Steuern.
Die Fördermaßnahmen der Abteilung 25 (im Jahr 2015 waren es 176 Mio. Euro) und der Beitrag für Miete und Wohnnebenkosten der Abteilung 24 (insgesamt ca. 43 Mio. Euro) sind für viele Familien hilfreich und notwendig. Der knappe Baugrund, die gute wirtschaftliche Situation und die Fördermaßnahmen haben aber auch zu einer Teuerung der Immobilienpreise geführt.
Für Südtirol braucht es einen höheren Anteil von Wohnungen der gemeinnützigen Träger: die Wohnbaugenossenschaften und das Wobi für Mietwohnen.
Gründe, welche zu hohen Mieten auf dem freien Markt führen:
Hohe Immobilienpreise
Anspruch auf Rendite
Angebot und Nachfrage
Höhe und Anzahl der Steuern IRES – MwSt. – GIS
Keine steuerliche Absetzbarkeit der Miete
Risiko Mietausfall und Vandalismus.
Leistbare Miete, eine neue Mietform des Wobi

Zukünftig wird es im Wobi unterschiedliche Mietformen mit entsprechend unterschiedlichen Zugangskriterien geben: die herkömmliche Sozialmiete, die Miete in den Arbeiterwohnheimen und zusätzlich als neue Form die leistbare Miete.
Bei der Vergabe der Wobi Wohnungen (jährlich ca. 400) wird eine bestimmte Anzahl von Wohnungen vorgesehen, für welche die „leistbare Miete“ angewandt wird. Die Mieter dieser Wohnungen zahlen eine Miete, die je nach EVEE zwischen 4 und 9 Euro pro Quadratmeter liegt.
Dabei werden die Mietformen je nach den Notwendigkeiten und Möglichkeiten differenziert und durchgemischt, so dass die Attraktivität der Wohnanlagen des Wobi deutlich gesteigert wird.
Gründe für die leistbaren Mietwohnungen des Wobí

Überschaubare Wohnkosten sind ein wichtiges Anliegen für jeden Bürger. Für Südtirol ist die leistbare Miete des Wobi ein Beitrag um diesem Ziel nachzukommen.
Damit das Wobi seinem sozialen Auftrag nachkommen kann, braucht es eine gute Durchmischung der Mieter. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil, damit ein miteinander Wohnen gelingen kann.
Die leistbare Miete ermöglicht es auch neue Wohnmodelle wie Mehrgenerationenwohnen umzusetzen. Im Rahmen der Stadtteil- und Dorfentwicklung spielt die Mischung mit leistbaren Mietwohnungen eine wichtige Rolle. Auch dem Aufgabenbereich von Wohnen für Senioren mit Pflegebedarf kann damit besser entsprochen werden, genauso wie der Notwendigkeit für junge Menschen.
Leistbare Mietwohnungen sind in abwanderungsgefährdeten Gemeinden notwendig um die Menschen im Dorf zu halten. In touristischen Hochburgen bieten sie die Möglichkeit trotz der hohen Marktkosten bezahlbare Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Durch das Wobi als gemeinnützige, öffentliche Einrichtung bleibt jegliche Bauspekulation und Gewinnabschöpfung unterbunden.
Zugang zur leistbaren Mietwohnung des Wobi

Für leistbares Mietwohnen gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie bisher mit Landesgesetz für die Sozialwohnungen geregelt, wie keine angemessene Eigentumswohnung und eine Einkommensgrenze.
Für die Erstellung der Rangordnung werden die Punkte wie bisher berechnet, abhängig vom Einkommen, Familienmitglieder und Ansässigkeit. Es gibt zudem Zusatzpunkte für ehrenamtliche Tätigkeiten und es kann auch eine Kommission eingesetzt werden, welche Zusatzpunkte für die Sozialkompetenz oder die Pflegebedürftigkeit der Wohnungsbewerber vergibt.
Einkommensmäßig ist die Zielgruppe für das leistbare Mietwohnen der normale Arbeiter mit einem Faktor Wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit (FWL) zwischen 2,3 und 5. Diese Gruppe hat derzeit keinen Zugang zu Wobi Wohnungen.