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Chance für eine gerechte Miete

Modell „Sicheres Vermieten“ für Südtirol adaptieren
Das Gesetz für Raum und Landschaft ist in Ausarbeitung. Es regelt einen wichtigen, elementaren Bereich für den Menschen: das Wohnen. Der KVW hat sich mit der Arche im KVW und der KVW Jugend den Gesetzentwurf angesehen und sich damit auseinandergesetzt.
Wir zahlen in Südtirol Mieten wie im Zentrum von München, so die Aussage von vielen Mietsuchenden, nur die Gehälter hier sind nicht so hoch. Wer in Miete geht gibt derzeit fast 50 bis 60 Prozent seines Gehaltes für das Wohnen aus. Das ist eindeutig zu viel! Warum ist dies so? Das Angebot an Mietwohnungen in Südtirol ist zu niedrig, dies hat der KVW gemeinsam mit dem WOBI und dem AFI analysiert. Wenn eine Mietwohnung angeboten wird, melden sich z.T. 30 bis 40 Interessierte, welche auf Wohnungssuche sind. Angebot und Nachfrage ergeben den Preis, die Folge: der Mietpreis steigt stetig. Die Mietbeihilfe des Landes hat hier nur kurzfristig eine Hilfestellung geboten, denn mittlerweile wird diese bei Errechnung des Mietpreises vom Vermieter bereits einkalkuliert. Wer keine Mietbeihilfe bekommt, wird somit doppelt bestraft.
Doch wie hoch darf eine Miete sein?

Eine Studie hat ergeben, dass als Mietpreis ein Betrag von durchschnittlich einem Drittel des Einkommens als gerecht empfunden wird.
Viele Wohnungen in Südtirol stehen frei und werden nicht vermietet. Dies hat mehrere Gründe. Manche Vermieter haben Angst vor Mietausfällen, dass deren Wohnungen ruiniert werden, dass sie diese nicht frei bekommen, wenn sie diese benötigen, und die Steuern und Bürokratie sind auch eine Hemmschwelle.
Der Mieter möchte eine faire Miete bezahlen, um sich etwas zu ersparen und sich irgendwann einmal sein Eigenheim leisten zu können. Er möchte eine Sicherheit, dass die Miete nicht ständig steigt, und er nicht gekündigt wird.
Der KVW hat die Situation studiert und zusammen mit der KVW Jugend Maßnahmen ausgearbeitet, um das Angebot zu erhöhen und dadurch den Mietpreis moderat zu halten. Mit dem Gesetz Raum und Landschaft soll geregelt werden, dass jährlich der Bedarf an Miet- und Eigentumswohnungen für alle Interessensgruppen (Familien, Senioren, Jugend ...) erhoben wird.
Die Gemeinden sollten die Möglichkeit erhalten, einen Teil neu entstehender Baumassen für das Vermieten zu bestimmen.
Anreize um Wohnungen zu vermieten

Das Vermieten soll attraktiver gemacht werden. Deshalb schlagen wir vor, dass für konventionierte Wohnungen auch die Freibeträge für die Erstwohnung gelten sollen.
Um das Vermieten attraktiver und sicherer zu machen, würde der KVW das Modell „Sicheres Vermieten“, das in Vorarlberg bereits erprobt wurde, für Südtirol adaptieren. Dies ist eine gute Möglichkeit, um Leerstände bei den Wohnungen zu vermeiden. Eine Zwischenstelle, die vom Land mitunterstützt wird, wickelt die Vermietung ab. Sie übernimmt die Bürokratie, sucht Mieter und macht die Verträge mit ihnen. Mietzins und Betriebskosten werden garantiert und regelmäßig bezahlt. Es gibt also kein Risiko für einen Mietausfall, die gesamte Mietverwaltung bis zur Freiwerdung oder eventuellen Räumung der Wohnung wird übernommen. Ein Garantiefonds sichert die Miete. Es würde ein geschlossenes System angewandt, wo den „Schwarzmieten“ der Hahn abgedreht wird.
Der KVW unterstützt auch den Vorschlag, einen Teil der Wohnungen des Wohnbauinstituts WOBI auch an Personen mit mittleren Einkommen zu vermieten. Die Zusammensetzung der Mieter in einem Haus würde sich dadurch ändern, was dem sozialen Zusammenleben sicherlich zugute käme. Um die Anzahl der Sozialwohnungen jedoch nicht zu reduzieren, müsste das Bauprogramm des WOBI gesteigert werden.
Text: Olav Lutz

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Baugrund soll billiger werden


Sozialgerechte Bodennutzung bedeutet für den KVW, dass der Wertzuwachs, den ein Grundeigentümer durch die Umwidmung erhält, auch dem Gemeinwohl zugute kommt. „Deshalb schlagen wir als KVW vor, dass bei Planungsmaßnahmen die Gemeinde mindestens 50 Prozent des Wertzuwachses erhält“, sagt Werner Steiner. „Der Gesetzesvorschlag sieht 30 Prozent für die Gemeinde vor, wir finden, dass der Gesetzgeber hier ruhig mutiger sein kann. In München gehen sogar 60 Prozent des Wertzuwachses an die Gemeinde“. Unmittelbare Folge wäre, dass die Gemeinde den Baugrund zu einem deutlich günstigeren Preis als bisher an den Bauherrn verkaufen kann.
Die Gemeinden sollen motiviert werden, für den Wohnbau geeignete Flächen bereits vor der Umwidmung zu erwerben. Sie erhalten dadurch mehr Spielraum in der Gestaltung der Flächen.