Rentenerhöhungen
Im Jahre 2014 fällt die jährliche Erhöhung der Renten aufgrund der Inflation sehr spärlich aus. NISF/INPS-Renten sowie Renten aus Pensionskassen, die die allgemeine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer ersetzen oder ausschließen oder davon befreien, werden folgendermaßen angepasst:
+1,2 Prozent für Renten bis zu 1.486,29 Euro im Monat.
+1,08 Prozent für Renten zwischen 1.486,29 Euro und 1.981,72 Euro im Monat.
+0,90 Prozent für Renten zwischen 1.981,72 Euro und 2.477,15 Euro im Monat.
+0,60 Prozent für Renten zwischen 2.477,15 Euro und 2.972,58 Euro im Monat.
Keine Anpassung für Renten ab 2.972,58 Euro im Monat.
Bei InhaberInnen von mehr als eine Rente werden Rentenbeträge zusammengezählt und die prozentuelle Anpassung berechnet.
Text: Elisabeth Scherlin
Art der Verwaltung |
Lebensalter |
Beitragsjahre |
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft - Frauen |
63 Jahre und 9 Monate |
mindestens 20 Jahre |
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft– Männer |
66 Jahre und 3 Monate |
ArbeitnehmerInnen imöffentlichen Dienst |
66 Jahre und 3 Monate |
Selbständige und Eingetragene in der Sonderverwaltung - Frauen |
64 Jahre und 9 Monate |
Selbständige und Eingetragene in der Sonderverwaltung - Männer |
66 Jahre und 3 Monate |
Rentenberechtigung für das Jahr 2014: Altersrente |
Geschlecht |
Beitragsjahre |
Männer |
42 Jahre und 6 Monate |
Frauen |
41 Jahre und 6 Monate |
Rentenberechtigung für das Jahr 2014: Frührente – ehemals Dienstaltersrente |