Sozialfürsorge

Renten: Neuerungen für das Jahr 2014

Rentenerhöhungen
Im Jahre 2014 fällt die jährliche Erhöhung der Renten aufgrund der Inflation sehr spärlich aus. NISF/INPS-Renten sowie Renten aus Pensionskassen, die die allgemeine Pflichtversicherung der Arbeitnehmer ersetzen oder ausschließen oder davon befreien, werden folgendermaßen angepasst:
+1,2 Prozent für Renten bis zu 1.486,29 Euro im Monat.
+1,08 Prozent für Renten zwischen 1.486,29 Euro und 1.981,72 Euro im Monat.
+0,90 Prozent für Renten zwischen 1.981,72 Euro und 2.477,15 Euro im Monat.
+0,60 Prozent für Renten zwischen 2.477,15 Euro und 2.972,58 Euro im Monat.
Keine Anpassung für Renten ab 2.972,58 Euro im Monat.

Bei InhaberInnen von mehr als eine Rente werden Rentenbeträge zusammengezählt und die prozentuelle Anpassung berechnet.

Text: Elisabeth Scherlin
Art der Verwaltung Lebensalter Beitragsjahre
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft - Frauen 63 Jahre und 9 Monate mindestens 20 Jahre
Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft– Männer 66 Jahre und 3 Monate
ArbeitnehmerInnen imöffentlichen Dienst 66 Jahre und 3 Monate
Selbständige und Eingetragene in der Sonderverwaltung - Frauen 64 Jahre und 9 Monate
Selbständige und Eingetragene in der Sonderverwaltung - Männer 66 Jahre und 3 Monate
Rentenberechtigung für das Jahr 2014: Altersrente
Geschlecht Beitragsjahre
Männer 42 Jahre und 6 Monate
Frauen 41 Jahre und 6 Monate
Rentenberechtigung für das Jahr 2014: Frührente – ehemals Dienstaltersrente

Sozialfürsorge

Fälligkeiten

10. Jänner 2014
Einzahlung Sozialbeiträge Haushalt IV. Trimester 2013
Saisonsende/Entlassung
Eintragung als Arbeitsloser und Antrag um ASPI / mini-ASPI.
31. Jänner 2014
staatliches Familiengeld Bezugszeitraum 2013
31. März 2014
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft.