Sozialfürsorge
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft
Wer hat Anrecht?
Landwirtschaftliche Taglöhner von landwirtschaftlichen Betrieben, Genossenschaften usw. sowie landwirtschaftliche Fixangestellte, die entlassen wurden.
Voraussetzungen
im Bezugszeitraum weniger als 270 Tagschichten
erster Beitrag mindestens zwei Jahre vor Antragstellung
in den zwei Jahren vor Antragstellung vorwiegende Tätigkeit als landwirtschaftlicher Arbeiter
mindestens 102 Tagschichten (mitgezählt werden auch andere Tätigkeiten alsLohnabhängiger)
Höhe
das Arbeitslosengeld wird in der Höhe von 40 Prozent der vertraglichen Entlohnung berechnet und wird für die maximal gearbeiteten Tage ausbezahlt bzw. bis zum Erreichen der 365 Tage im Kalenderjahr.
Antragstellung
der Antrag muss innerhalb Jänner 2014 bis spätestens 31. März 2014 für den Zeitraum Jahr 2013 gestellt werden. Es ist keine Eintragung in die Arbeitslosenlisten notwendig.
Notwendige Unterlagen:
Nachweis der Arbeitstätigkeit im Jahre 2013
Gültige Identitätskarte und Steuernummer
Kontonummer für die bargeldlose Auszahlung
Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
Wenn auch um das Familiengeld angesucht wird: Steuererklärungen 2012 und 2011 aller Familienmitglieder.