Wohnen
Hilfe bei Umzug, Einrichtungswechsel und Entrümpelung
Jetzt heißt es anpacken!
Ein Umzug, Einrichtungswechsel oder Entrümpelung - das ist oft mit viel Kopfzerbrechen und Stress verbunden. Doch ist ein Wohnungswechsel gut geplant und vorbereitet, so kann ein Umzug auch Spaß machen. Wer beim Umzug die Gelegenheit nutzt und sich neue Möbel anschaffen will, der könnte noch bis Ende des Jahres von einem Bonus profitieren: im Zusammenhang mit einer Sanierung oder außerordentlichen Instandhaltung ist für den Ankauf von neuen Möbeln und Elektrogeräten ein Einkommenssteuerabzug (IRPEF-Abzug) möglich.
Endlich ist es soweit. Der Kaufvertrag ist unterzeichnet, die alte Wohnung bereits gekündigt. In wenigen Monaten wird das neue Zuhause eingeweiht ... Hilfe, der ganze Umzug, die vielen Sachen, die alten Möbel - wie sollen wir das alles nur rechtzeitig hinbekommen?
Panik in der Umzugssituation ist fehl am Platz. Wenn der Umzug nervt, hilft zumindest eine sorgfältige Planung weiter. Doch die erste Frage die sich stellt: den Umzug selbst organisieren oder auf eine Firma vertrauen?
Wer clever ist, sorgt vor und bittet eventuell Freunde und Bekannte um Rat und Tat. Denn ein Umzug ist Knochenarbeit: Stundenlang müssen Möbel ab- und aufgebaut werden, Kartons verladen und derUmzugswagen gesteuert werden. Wer auf die Dienste professioneller Packer verzichtet, spart aber bares Geld.
Den Umzug selbst organisieren und mit Freunden die Umzugsarbeiten erledigen, kann durchaus auch Spaß machen. Die kräftigen Freiwilligen verlangen auch meist kein Bares und lassen sich mit einem gemeinsamen Pizzaessen oder einer rauschenen Einweihungsfeier gerne abspeisen. Doch problematisch wird es, wenn beim Möbelschleppen etwas zu Bruch geht, oder wenn es gar Verletzte gibt! Vorsicht also wenn Sie wertvolle oder sperrige Gegegenstände transportieren lassen.
Bei einem größeren Wohnungswechsel gehen schnell kostbare Urlaubstage verloren, denn die Selbstorganisation eines Umzugs braucht Zeit und Planung.
Mit einem Standard-Angebot können auch lediglich die Kisten befördert werden. Um den Auf- und Abbau müssen sich die Umziehenden selbst kümmern. Ein weiterer Vorteil des Fremdumzugs: Das Umzugsunternehmen haftet in der Regel, wenn es zu einem Schaden kommt. Unbedingt beachtet werden müssen darüber hinaus die Haftungsausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort schließen viele Speditionen beispielsweise die Haftung für sensible elektronische Geräte aus.
Aber auch einen Umzugswagen mieten kann man dank Internet schnell und einfach.
Um den richtigen Mietwagen zu finden, gibt es einiges zu beachten: Wer den Umzugswagen zu klein wählt, muss öfter fahren, um alles an den neuen Wohnort zu bringen. Bei einem zu großen Wagen gibt es zwar keine Platzprobleme, dafür kostet er aber unnötig viel Geld. Deshalb sollte im Vorfeld abgeschätzt werden, ob ein Transporter ausreicht oder ein LKW bis 3,5 Tonnen oder gar bis 7,5 Tonnen nötig ist. Hilfreich sind dabei die so genannten Umzugsrechner. Ein Beispiel eines Umzugsrechners finden Sie unter ratgeber.immowelt.de/wohnen/umzug/umzugsrechner.html.
BeimPreisvergleich ist es unter anderem wichtig, auf die Kilometerpauschale zu achten, die im Mietpreis inbegriffen ist. Wer hier treffsicher kalkuliert, kann einiges sparen. Zu besonders günstigen Konditionen kann man oft für das Wochenende einen Umzugswagen mieten.
Abzuklären ist in jedem Fall ob der Transporter bedenkenlos gelenkt werden darf, bzw. ob eine Fahrerlaubnis dafür besteht.
Doch Achtung: Anrecht auf den Bonus besteht nur, wenn die Neuanschaffung im Zusammenhang mit einer Sanierung, eines Umbaus oder einer außerordentlichen Instandhaltung passiert: So beträgt der Möbelbonus 50 Prozent der Ausgaben und ist, auf zehn Jahre aufgeteilt, in der jeweiligen Einkommenssteuererklärung (UNICO oder Vordruck 730) geltend zu machen. Als Beleg ist neben der Zahlungsbestätigung auch die betreffende Rechnung mit den üblichen Angaben wieArt und Anzahl der gekauften Möbel oder Elektrogeräte aufzubewahren.
Der steuerbegünstigte Ankauf von Möbeln und großen Elektrogeräten ist bis zum Höchstbetrag von 10.000 Euro möglich. Wer also im Zusammenhang mit einer Sanierung eine neue Kücheneinrichtung mit den dazugehörigen Elektrogeräten zu einem Preis von 10.000 Euro oder auch darüber kauft, der kann jährlich einen Betrag von 500 Euro als Steuerabzug geltend machen. Der Steuerabzug beläuft sich insgesamt auf 5.000 Euro. (50 Prozent des Kaufpreises von 10.000 Euro) und er kann in zehn jährlichen Raten zu je 500 Euro abgezogen werden.
Der „Möbelbonus” steht für den Kauf folgender Möbel und Elektrogeräte zu:
Weitere hilfreiche Infos über den Steuerabzug befinden sich in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol.
Panik in der Umzugssituation ist fehl am Platz. Wenn der Umzug nervt, hilft zumindest eine sorgfältige Planung weiter. Doch die erste Frage die sich stellt: den Umzug selbst organisieren oder auf eine Firma vertrauen?
Wer clever ist, sorgt vor und bittet eventuell Freunde und Bekannte um Rat und Tat. Denn ein Umzug ist Knochenarbeit: Stundenlang müssen Möbel ab- und aufgebaut werden, Kartons verladen und derUmzugswagen gesteuert werden. Wer auf die Dienste professioneller Packer verzichtet, spart aber bares Geld.
Den Umzug selbst organisieren und mit Freunden die Umzugsarbeiten erledigen, kann durchaus auch Spaß machen. Die kräftigen Freiwilligen verlangen auch meist kein Bares und lassen sich mit einem gemeinsamen Pizzaessen oder einer rauschenen Einweihungsfeier gerne abspeisen. Doch problematisch wird es, wenn beim Möbelschleppen etwas zu Bruch geht, oder wenn es gar Verletzte gibt! Vorsicht also wenn Sie wertvolle oder sperrige Gegegenstände transportieren lassen.
Bei einem größeren Wohnungswechsel gehen schnell kostbare Urlaubstage verloren, denn die Selbstorganisation eines Umzugs braucht Zeit und Planung.
Umzugsservice anheuern
Wer keine Lust hat, den ganzen Umzug selbst in die Hand zu nehmen, sollte sich an Umzugsunternehmen wenden, welche Komplettumzüge anbieten. Hier beginnt der Service bereits mit dem Packen der Umzugskartons und erstreckt sich über den Transport bis hin zum Aufbauen der Möbel in der neuen Heimat. Ein Komplett-Service eines Unternehmens kostet aber viel Geld.Mit einem Standard-Angebot können auch lediglich die Kisten befördert werden. Um den Auf- und Abbau müssen sich die Umziehenden selbst kümmern. Ein weiterer Vorteil des Fremdumzugs: Das Umzugsunternehmen haftet in der Regel, wenn es zu einem Schaden kommt. Unbedingt beachtet werden müssen darüber hinaus die Haftungsausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort schließen viele Speditionen beispielsweise die Haftung für sensible elektronische Geräte aus.
Transporter mieten?
Wenn der Umzug ohne professionellen Dienst gemacht wird, so ist ein passender Umzugstransporter zu organisieren. Wenn der eigene PKW zu klein ist, so können auch Freunde oder Bekannte wieder mit ihrem Gefährt aus- bzw. mithelfen.Aber auch einen Umzugswagen mieten kann man dank Internet schnell und einfach.
Um den richtigen Mietwagen zu finden, gibt es einiges zu beachten: Wer den Umzugswagen zu klein wählt, muss öfter fahren, um alles an den neuen Wohnort zu bringen. Bei einem zu großen Wagen gibt es zwar keine Platzprobleme, dafür kostet er aber unnötig viel Geld. Deshalb sollte im Vorfeld abgeschätzt werden, ob ein Transporter ausreicht oder ein LKW bis 3,5 Tonnen oder gar bis 7,5 Tonnen nötig ist. Hilfreich sind dabei die so genannten Umzugsrechner. Ein Beispiel eines Umzugsrechners finden Sie unter ratgeber.immowelt.de/wohnen/umzug/umzugsrechner.html.
BeimPreisvergleich ist es unter anderem wichtig, auf die Kilometerpauschale zu achten, die im Mietpreis inbegriffen ist. Wer hier treffsicher kalkuliert, kann einiges sparen. Zu besonders günstigen Konditionen kann man oft für das Wochenende einen Umzugswagen mieten.
Abzuklären ist in jedem Fall ob der Transporter bedenkenlos gelenkt werden darf, bzw. ob eine Fahrerlaubnis dafür besteht.
Entrümpelung und Einrichtungswechsel
Ein Wohnungswechsel bietet eine gute Gelegenheit auszumisten. Doch wohin mit dem ganzen alten Krempel? Für eine Entrümpelung sind besonders große Absetz- oder Abrollcontainer oder Sperrmüllcontainer geeignet. Nicht verwertbare Gegenstände können so vorschriftsmäßig von einem Spezialistenentsorgt werden.
Möbelbonus bis Ende 2013
Wer sich neue Möbel und größere Haushaltsgerät anschafft, der kann noch bis Ende des Jahres von einem Steuervorteil profitieren.Doch Achtung: Anrecht auf den Bonus besteht nur, wenn die Neuanschaffung im Zusammenhang mit einer Sanierung, eines Umbaus oder einer außerordentlichen Instandhaltung passiert: So beträgt der Möbelbonus 50 Prozent der Ausgaben und ist, auf zehn Jahre aufgeteilt, in der jeweiligen Einkommenssteuererklärung (UNICO oder Vordruck 730) geltend zu machen. Als Beleg ist neben der Zahlungsbestätigung auch die betreffende Rechnung mit den üblichen Angaben wieArt und Anzahl der gekauften Möbel oder Elektrogeräte aufzubewahren.
Der steuerbegünstigte Ankauf von Möbeln und großen Elektrogeräten ist bis zum Höchstbetrag von 10.000 Euro möglich. Wer also im Zusammenhang mit einer Sanierung eine neue Kücheneinrichtung mit den dazugehörigen Elektrogeräten zu einem Preis von 10.000 Euro oder auch darüber kauft, der kann jährlich einen Betrag von 500 Euro als Steuerabzug geltend machen. Der Steuerabzug beläuft sich insgesamt auf 5.000 Euro. (50 Prozent des Kaufpreises von 10.000 Euro) und er kann in zehn jährlichen Raten zu je 500 Euro abgezogen werden.
Der „Möbelbonus” steht für den Kauf folgender Möbel und Elektrogeräte zu:
Betten einschließlich Matratzen, Schränke, Schreibtische, Tische, Stühle, Sofas, Geschirrschränke und sonstige Möbel, die der Einrichtung der sanierten Wohnung dienen.
Große Elektrogeräte müssen mindestens der Energieeffizienzklasse A+ entsprechen, nur für das Backrohr genügt die Energieeffizienzklasse A. Zu diesen Geräten zählen Eisschränke, Gefrierschränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen, Kocheinrichtungen, Elektroheizgeräte, Mikrowellenherde, mobile Klimageräte usw.
Die Zahlung der Möbel und Elektrogeräte muss mit der für Sanierungsarbeiten erforderlichen Banküberweisung erfolgen.Weitere hilfreiche Infos über den Steuerabzug befinden sich in den kostenlosen Infoblättern der Verbraucherzentrale Südtirol.