Sozialfürsorge
Staatliches Familiengeld
Wer hat Anrecht?
Familiengemeinschaften von EU-Bürgern oder Nicht-EU-Bürger mit langer Aufenthaltsgenehmigung mit Wohnsitz in Italien
mindestens 3 minderjährige Kinder
Höhe des Familiengeldes
Für das Ausmaß des Familiengeldes sind folgende Faktoren ausschlaggebend:Anzahl der Familienmitglieder
Höhe des Jahreseinkommens und des Vermögens der Familiengemeinschaft
Der gestaffelte monatliche Beitrag wird anhand der finanziellen Situation berechnet. Eine Familie mitbeiden Elternteilen und 3 Kindern erhält das Familiengeld, wenn das bereinigte Einkommen 25.108,71 Euro nicht übersteigt.
Höchstbetrag der monatlichen Zulage
vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2013: 139,49 Euro.
Gesuche um Auszahlung der Leistungen
Das Recht auf das Familiengeld gilt ab dem 1. Tag des Monats, in welchem mindestens 3 minderjährige Kinder der Familiengemeinschaft angehören bzw. erlischt ab dem darauffolgenden Monat, wo diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.Der Antrag kann von einem Elternteil vom 1. Jänner des Jahres, für das angesucht wird, bis zum 31. Jänner des darauf folgenden Jahres eingereicht werden. Der Antrag um Familiengeld muss jedes Jahr erneuert werden.
Der Antrag für die Gewährung des staatlichen Familiengeldes für das Jahr 2013 muss daher innerhalb 31.01.2014 gestellt werden.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
steuerrechtliche Einkommenserklärungen aller im Haushalt lebender Personen bezogen auf das Jahr 2012
Bankauszüge mit Bezugsdatum 31.12.2012 bzw. 31.12.2013, sowie Unterlagen betreffend Wertpapiere, Staatsschuldscheine usw., die im selben Zeitraum im Besitz der Familiengemeinschaftwaren,
Unterlagen betreffend Immobilienbesitz (aus denen der Katasterwert hervorgeht) sowie eventuelle Unterlagen betreffend Restkapital von Darlehen aller im Haushalt lebender Personen,
registrierter Mietvertrag mit Angabe der Jahresmiete (ohne Nebenspesen).
Das staatliche Familiengeld kann zusätzlich zum Familiengeld der Region und des Landes sowie dem Familiengeld, ausbezahlt durch den Arbeitgeber, bezogen werden.
Das staatliche Familiengeld ist steuerfrei.