KVW Soziales
Für viele ist die Lehre der richtige Weg

Gute Noten für duale Ausbildung

Zwei von drei Lehrlingen sagen, auf dem Weg zu ihrem Wunschberuf zu sein. Trotzdem dachte fast jede/r Dritte daran, seine/ihre Lehre abzubrechen. Dies sind einige der Ergebnisse, die eine Befragung vonüber 400 Jugendlichen ergab. Über die Berufsschulen haben die KVW Jugend und die ASGB Jugend 18 Fragen an Berufsschüler/innen gestellt, die den dualen Ausbildungsweg gewählt haben. Sie machen eine Lehre und besuchen gleichzeitig die Berufsschule.

Die KVW Jugend hat zusammen mit der ASGB-Jugend 1000 Fragebögen mit 18 Fragen verteilt. Zurückgekommen sind 428 Stück. Diese wurden nun ausgewertet und die Ergebnisse vorgestellt. Dagmar Trafoier von der KVW Jugend erklärt, dass die Ergebnisse durchaus positiv sind.
Zufrieden mit Lehre
80 Prozent der Jugendlichen sind mit ihrer Ausbildung im Betrieb und in der Schule zufrieden. 68 Prozent absolvieren genau jene Lehre, die sie sich gewünscht haben. Einige Ergebnisse der Umfrage geben aber auch darüber Aufschluss, wo Handlungsbedarf bestehe. So dachte fast jeder Dritte darübernach, seine Ausbildung abzubrechen. „Hier sind die Gründe für den möglichen Abbruch genauer anzusehen und auch zu überlegen, was passiert, falls sie tatsächlich die Lehre hinschmeißen“, erklären Dagmar Trafoier und Alexander Wurzer.
Wunschberuf gefunden
Doch auch ein Drittel der Jugendlichen hat keinen Ausbildungsplatz im Wunschberuf gefunden. Und nur sechs Prozent der Befragten haben sich von der Berufsberatung bei ihrer Berufsentscheidung helfen lassen. KVW Jugend und ASGB-Jugend fordern eine Aufwertung der Berufsberatung, damit die jungen Menschen bei so wichtigen und weitreichenden Entscheidungen genügend Unterstützung und professionelle Beratung bekommen. Überrascht hat auch die Aussage von 57 Prozent der Befragten, die angeben, regelmäßig Überstunden zu machen. Dies trifft auf die minderjährigen Lehrlinge ebenso zu wie auf dieVolljährigen.
Ungewisse Zukunft
Die ungewissen Zukunftsaussichten belasten auch die Lehrlinge. So weiß fast jeder Zweite nicht, ober er nach Beendigung der Lehre vom Betrieb übernommen werde. Nicht so zufrieden sind die Lehrlinge auch mit der Anerkennung ihres Berufes. Mehr als die Hälfte von ihnen stuft das Ansehen ihres Berufes nur als mittelmäßig ein, nur knapp jeder Fünfte beantwortete diese Frage mit hoch. Wobei über 80 Prozent der Befragten angeben, dass ihnen die gesellschaftliche Anerkennung ihres Berufes bzw. ihrer Ausbildungswahl wichtig und sehr wichtig sei.
In Südtirol sind 4022 Jugendliche mit einemLehrvertrag beschäftigt, davon sind 1.524 minderjährig und 2.499 18 Jahre und älter. 62 Prozent der Lehrlinge sind männlich, 38 Prozent weiblich.
Ausbildungssektoren
Landwirtschaft 3 Prozent
Gastgewerbe 21 Prozent
Handel 15 Prozent
Industrie 6 Prozent
Handwerk 55 Prozent

Text: Ingeburg Gurndin

Sozialfürsorge

Staatliches Familiengeld

Wer hat Anrecht?
Familiengemeinschaften von EU-Bürgern oder Nicht-EU-Bürger mit langer Aufenthaltsgenehmigung mit Wohnsitz in Italien
mindestens 3 minderjährige Kinder
Höhe des Familiengeldes
Für das Ausmaß des Familiengeldes sind folgende Faktoren ausschlaggebend:
Anzahl der Familienmitglieder
Höhe des Jahreseinkommens und des Vermögens der Familiengemeinschaft
Der gestaffelte monatliche Beitrag wird anhand der finanziellen Situation berechnet. Eine Familie mitbeiden Elternteilen und 3 Kindern erhält das Familiengeld, wenn das bereinigte Einkommen 25.108,71 Euro nicht übersteigt.
Höchstbetrag der monatlichen Zulage
vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2013: 139,49 Euro.
Gesuche um Auszahlung der Leistungen
Das Recht auf das Familiengeld gilt ab dem 1. Tag des Monats, in welchem mindestens 3 minderjährige Kinder der Familiengemeinschaft angehören bzw. erlischt ab dem darauffolgenden Monat, wo diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt ist.
Der Antrag kann von einem Elternteil vom 1. Jänner des Jahres, für das angesucht wird, bis zum 31. Jänner des darauf folgenden Jahres eingereicht werden. Der Antrag um Familiengeld muss jedes Jahr erneuert werden.

Der Antrag für die Gewährung des staatlichen Familiengeldes für das Jahr 2013 muss daher innerhalb 31.01.2014 gestellt werden.
Notwendige Unterlagen für die Antragstellung
steuerrechtliche Einkommenserklärungen aller im Haushalt lebender Personen bezogen auf das Jahr 2012
Bankauszüge mit Bezugsdatum 31.12.2012 bzw. 31.12.2013, sowie Unterlagen betreffend Wertpapiere, Staatsschuldscheine usw., die im selben Zeitraum im Besitz der Familiengemeinschaftwaren,
Unterlagen betreffend Immobilienbesitz (aus denen der Katasterwert hervorgeht) sowie eventuelle Unterlagen betreffend Restkapital von Darlehen aller im Haushalt lebender Personen,
registrierter Mietvertrag mit Angabe der Jahresmiete (ohne Nebenspesen).

Das staatliche Familiengeld kann zusätzlich zum Familiengeld der Region und des Landes sowie dem Familiengeld, ausbezahlt durch den Arbeitgeber, bezogen werden.
Das staatliche Familiengeld ist steuerfrei.