Jugend
Studierende bekommen finanzielle Unterstützung
Die Autonome Provinz Bozen greift Studierenden an universitären Einrichtungen im In- und Ausland finanziell in Form von Studienbeihilfen unter die Arme. Jedes Jahr im Herbst können Studierende für das begonnene akademische Jahr einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen. Kriterien für die Gewährung der Beihilfe sind beispielsweise die wirtschaftliche Lage der Familie, der Wohnsitz, das Alter der Studierenden, die Studiendauer und der Studienerfolg. Genau nachzulesen sind diese Voraussetzungen auf der Webseite des Amts für Hochschulförderung www.provinz.bz.it/studienbeihilfe.
Die Anträge können von September bis Anfang November online über e über das Portal myCivis gestellt werden. Die Höhe des Betrags der Studienbeihilfe wird durch die Landesregierung bestimmt. Vor Antragstellung muss die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) der Familie berechnet und der FWL (Faktor der wirtschaftlichen Lage) bescheinigt werden. Diese Erklärungen können bei den Patronaten, Steuerbeistandszentren oder Online erstellt werden.
Das Amt für Hochschulförderung prüft nach dem Ablauf der Einreichungsfrist alle Anträge und veröffentlicht eine vorläufige Rangordnung, die aufzeigt ob und wenn ja wieviel der Antragsteller erhalten wird. Vor der endgültigen Veröffentlichung der Rangordnung, gibt es für die Studierenden noch die Möglichkeit einen einmaligen Berichtigungsantrag zu stellen. Die Auszahlungen der bewilligten Studienbeihilfen erfolgt im Frühjahr des Folgejahres.
Für weitere Informationen und Hilfen stehen das Amt für Hochschulförderung (hochschulfoerderung@provinz.bz.it) und die Südtiroler HochschülerInnenschaft sh.asus (bz@asus.sh) zur
Verfügung.
Die Anträge können von September bis Anfang November online über e über das Portal myCivis gestellt werden. Die Höhe des Betrags der Studienbeihilfe wird durch die Landesregierung bestimmt. Vor Antragstellung muss die EEVE (Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung) der Familie berechnet und der FWL (Faktor der wirtschaftlichen Lage) bescheinigt werden. Diese Erklärungen können bei den Patronaten, Steuerbeistandszentren oder Online erstellt werden.
Das Amt für Hochschulförderung prüft nach dem Ablauf der Einreichungsfrist alle Anträge und veröffentlicht eine vorläufige Rangordnung, die aufzeigt ob und wenn ja wieviel der Antragsteller erhalten wird. Vor der endgültigen Veröffentlichung der Rangordnung, gibt es für die Studierenden noch die Möglichkeit einen einmaligen Berichtigungsantrag zu stellen. Die Auszahlungen der bewilligten Studienbeihilfen erfolgt im Frühjahr des Folgejahres.
Für weitere Informationen und Hilfen stehen das Amt für Hochschulförderung (hochschulfoerderung@provinz.bz.it) und die Südtiroler HochschülerInnenschaft sh.asus (bz@asus.sh) zur
Verfügung.