Für die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden gibt es einen Bonus in Form von zusätzlich nutzbarer Wohnkubatur. Ein Geschenk des Landes, was dazu beiträgt, das Energiesparen noch attraktiver zu machen
Seit der Einführung des Kubaturbonuses, welcher auch unter dem Namen Energiebonus oder Baumassenbonus bekannt ist, gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen und Anpassungen. Eigentlich sollte der Bonus bereits Ende 2019 auslaufen. Er wurde aber mittlerweile um zwei weitere Jahre verlängert. Dies bedeutet, dass der Energiebonus in seiner jetzigen Form noch bis Ende 2021 in Anspruch genommen werden kann.
Wie läuft das mit dem Kubaturgeschenk?
Um im Rahmen der energetischen Sanierung in den Genuss des Kubaturbonuses zu kommen, muss dessen Verwendung bereits im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die Gemeinde als solcher klar hervorgehen. Für jedes Gebäude kann nämlich nur ein einziges Mal ein Energiebonus in Anspruch genommen werden. Daher wird von den Gemeinden ein eigenes Verzeichnis geführt, aus welchem diese Gebäude hervorgehen.
Eine Auflage des Kubaturbonuses besteht darin, im Zuge der Sanierung von einer niedrigeren KlimaHaus-Klasse in eine höhere und dabei mindestens in die Klasse C eingestuft zu werden. Auch die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes und somit das Erreichen der Zertifizierung R, berechtigt zur Nutzung des Energiebonuses. Um dies sicher zu stellen, müssen die entsprechenden Berechnungen natürlich rechtzeitig durchgeführt und an die KlimaHaus-Agentur für Kontroll- und Zertifizierungszwecke versandt werden.
Neben der Einhaltung der KlimaHaus-Klasse bzw. der Zertifizierung R muss zusätzlich bedacht werden, dass eine Reihe von verschiedenen Auflagen in Bezug auf weitere gesetzliche Mindestanforderungen eingehalten werden müssen. Je nach Sanierungsumfang und Maßnahme gelten unterschiedliche Auflagen. Dies sollte im Zuge der Sanierungsplanung im Detail besprochen und bedacht werden, um nicht Gefahr zu laufen, die Höhe der erforderlichen Sanierungskosten zu unterschätzen.
Um den Kubaturbonus für die energetische Sanierung überhaupt nutzen zu können, muss das Gebäude vor dem 12. Jänner 2005 gebaut worden sein und über eine Baumasse über Erde von wenigsten 300 Kubikmeter verfügen.
Auch bei einem Abbruch mit Wiederaufbau ist Vorsicht geboten, denn werden mehr als 50 Prozent abgebrochen und wieder neu errichtet, kommt nicht mehr der Energiebonus für die energetische Sanierung zur Anwendung, sondern jener für den Neubau und dieser setzt mindestens die KlimaHaus-Klasse A Nature voraus.
Wie kann erweitert werden?
Im Zuge der Nutzung des Kubaturbonuses gibt es verschiedene Möglichkeiten ein Gebäude zu erweitern. Auf jeden Fall muss es sich bei der Erweiterung aber um Wohnkubatur handeln. Diese kann beispielsweise im Bereich des ursprünglich nicht bewohnten Dachgeschosses, durch die Erweiterung eines Wohnraumes im Zuge des Verschließens einer Terrasse oder durch das Abtragen von Böschungen erfolgen.
Das Gebäude kann also in die Höhe, die Breite oder die Tiefe erweitert werden. Die Erweiterung beträgt in der Regel 20 Prozent der bestehenden Baumasse mit einem Minimum von 200 m³. Im Zuge der Nutzung des Energiebonuses darf die zulässige Gebäudehöhe in der Regel um höchstens einen Meter überschritten werden. Ebenso wichtig ist zu wissen, dass jene Kubatur, welche im Zuge der energetischen Sanierung nicht genutzt wird, in einem zweiten Moment nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Sonderregelung Dachgeschosse
Von dieser Regelung betroffen sind vor allem die typischen Einfamilienhäuser aus den achtziger Jahren. Dachgeschosse, die zwar rechtmäßig bestehen aber bisher nicht als Baumasse berechnet wurden, werden im Zuge der Nutzung des Energiebonuses als bestehende Baumasse anerkannt. Diese Dachgeschosse werden sozusagen für Wohnzwecke wiedergewonnen.
Im Zuge dieser Wiedergewinnung, kann der Energiebonus auch überschritten werden, sofern dies für die Bewohnbarkeit des Geschosses unbedingt erforderlich ist. In diesem Fall darf der Bonus aber ausschließlich im Bereich des Dachgeschosses verwendet werden.
In den Wohnbauzonen kann der Energiebonus auch für die Schaffung einer neuen Wohneinheit genutzt werden. Dabei ist eine Überschreitung der maximal zulässigen Höhe um bis zu 3 Meter, gewöhnlich auch ohne Abänderung des Durchführungsplanes, gestattet. Dies sollte aber vorab mit dem jeweiligen Gemeindebauamt abgeklärt werden. Für Überschreitungen von mehr als 3 Metern sind dann weitere Schritte erforderlich.
Mehrfamiliengebäude stellen eine besondere Herausforderung dar
Bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern ist zu bedenken, dass die Erweiterung, also die 20 Prozent Erhöhung der Baumasse mit einem Minimum von 200 Kubikmeter, anteilmäßig allen Eigentümern gehören.
Um den Energiebonus nutzen zu können, muss bei Gebäuden mit mehreren Eigentümern und Kondominien aus einem eigenen Beschluss die Zustimmung sämtlicher Eigentümer hervorgehen.
Um in der Praxis die leichtere Umsetzbarkeit des Energiebonuses zu gewährleisten, kann das energetische Sanierungsvorhaben auch an ein Generalunternehmen weiter gegeben werden, welches die Errichtung der neuen Wohneinheit unter Nutzung umsetzt.
Durch diese Abtretung des Energiebonuses können die Kosten der energetischen Sanierung bestenfalls zur Gänze oder mindestens zu einem hohen Anteil gedeckt werden. Bei einer solchen Transaktion sollten vorab auf jeden Fall die genauen Rahmenbedingungen geklärt werden.
Steuerabzüge für energetische Sanierungsmaßnahmen
Für die Sanierungs-, Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten an Wohnungen und Wohngebäuden bzw. die energetische Sanierung bestehender Gebäude können noch bis mindestens Jahresende Steuerabzüge in den unterschiedlichsten Höhen (50 Prozent, 65 Prozent, 90 Prozent, 110 Prozent) in Anspruch genommen werden.
Je nachdem welche Maßnahmen umgesetzt und welche Voraussetzungen erfüllt werden, gelten unterschiedlichen Möglichkeiten des Steuerabzuges. Eine besondere Aufmerksamkeit sollte dabei jedoch der Tatsache gewidmet werden, dass der Steuerabzug für die Erweiterung bzw. die neue errichtete Wohneinheit nicht in Anspruch genommen werden kann.
Das Wichtigste im Kurzüberblick
Kubatur- Energie- oder Baumassenbonus bedeutet:
Erweiterungsmöglichkeit um 20 Prozent der bestehenden Baumasse und mind. 200 m³
Erweiterung nur von Wohnkubatur
Baujahr des Gebäudes vor dem 12. Jänner 2005
Baumasse über Erde von wenigsten 300 m³
Nutzung des Gebäudes vorwiegend für Wohnzwecke (mind. 50 Prozent)
Erreichen der KlimaHaus-Klasse C bzw. der Zertifizierung R
TEXT: Christine Romen, dipl. Energieberaterin, Energieforum Südtirol (AFB)