Gut und g’sund mit Dr. Michael Kob

Vegane Spargeltarte mit Kichererbsenmehl

Reich an Vitaminen, entschlackend und lange sättigend
Frühjahrszeit ist Spargelzeit. Die kostbaren weißen und grünen Stangen sind reich an Vitaminen, kalorienarm und wirken leicht entwässernd. Das Rezept ist:
vegan, vegetarisch, laktosefrei, cholesterinfrei, fettarm. Kichererbsenmehl ist eiweiß- und ballaststoffreich und führt zu einer frühen, lang andauernden Sättigung.
Dr. Michael Kob
Diätologe
Zutaten für 4 Personen:
1 Portion fertiger, runder Blätterteig
300g grüner Spargel
2 Tassen Kichererbsenmehl
2 Tassen Wasser
3 EL Semmelbrösel
1 EL Senf
1/2 EL Zucker
1 EL Samenöl
Schnittlauch
Salz, Pfeffer
Zubereitung:
Den Spargel waschen, schälen und in einem großen Topf mit Wasser, 1 TL Salz, 1/2 TL Zucker und 1 EL Samenöl für ca. 8 Minuten köcheln lassen.

Wasser abgießen und die Spargel in kleine Stücke schneiden, die Spitzen dabei intakt lassen.

Den Blätterteig in eine mit Backpapier ausgelegte Quiche- oder Springform legen, darauf achten, dass der Rand ein paar Zentimeter übersteht.

Mit einer Gabel Löcher in den Boden stechen.

In einer Schüssel Kichererbsenmehl, Semmelbrösel, Senf, Spargelstücke (ohne Spitzen), Salz, Pfeffer und kleingehackten Schnittlauch mit dem Wasser gut verrühren.
Die entstandene Masse vorsichtig auf den Blätterteig gießen.

Den überstehenden Rand nach innen klappen und mit den Fingern leicht wellig andrücken.

Im vorgeheizten Ofen bei 180° C für ca. 30 Minuten backen, bzw. bis die Oberfläche leicht golden ist.

10 Minuten vor Ende der Backzeit die Spargelspitzen auf die Oberfläche legen.

Mit frischem Frühlingssalat servieren.
Schmeckt auch kalt, in schmale Streifen geschnitten als Fingerfood



Patronat

Ich habe Rechte!

Voraussetzungen für Invalidengeld und Arbeitsunfähigkeitsrente INPS/ NISF
Kaum ist der erste Schock nach einer Krebsdiagnose überwunden, sehen sich viele Betroffene mit einer Reihe von Fragen konfrontiert, die nicht direkt mit dem Gesundheitszustand zu tun haben, die aber ebenso lebenswichtig wie die Therapie sind: Was ist jetzt mit meiner Arbeit? Von was werde ich leben?
Eine Krebserkrankung hat weitreichende Folgen und wird von vielen Betroffenen als existenzbedrohend wahrgenommen. Nicht nur in Hinblick auf die Gesundheit.

Wie lange bekomme ich noch mein Gehalt? Wie lange kann ich im Krankenstand sein? Was passiert, wenn die Maximal-Frist für den Krankenstand – das sind sechs Monate - abgelaufen ist? Das sind die häufigsten Fragen, die sich Menschen stellen, die eine Krebsdiagnose gestellt bekommen, wenn sie noch nicht im Rentenalter sind, sondern noch mitten im Arbeitsleben stehen. Fragen, die man sich vorher eben nicht stellt und die Ursachen zusätzlicher Verunsicherung und zusätzlichen Stresses sind.

Anny Obergasser, Direktorin des Patronats INCA von CGIL/ AGB rät, sobald wie möglich um einen Termin beim ihrem oder auch einem anderen Patronat anzusuchen. „Wir informieren über die Rechte und helfen bei der Abwicklung bürokratischer Angelegenheiten.“

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen den Kategorien private Angestellte und Selbständige, jene, die bei einem Ersatz- und Ergänzungsfonds der Allgemeinen Pflichtversicherung eingetragen sind sowie öffentliche Angestellte. Außerdem zwischen Antragstellern, die bereits vor dem 31.12.1995 Fürsorgebeiträge eingezahlt haben und jene, die erst später damit angefangen haben. Hier ändert sich nämlich die Berechnungsgrundlage. Vor 1996 wird das sogenannte gemischte System angewandt, d. h. beitrags- und lohnbezogen. Danach nur mehr das beitragsbezogene System.

Voraussetzung, sowohl für das Ordentliche Invalidengeld, als auch für die Arbeitsunfähigkeitsrente ist, dass der Betreffende mindestens 260 Wochenbeiträge, d. h. fünf Beitrags- und Versicherungsjahre nachweisen kann, wovon mindestens 156 Wochenbeiträge, das entspricht drei Beitrags- und Versicherungsjahren in den letzten fünf Jahren vor dem Einreiche-Datum des Antrags entrichtet worden sein müssen.
Invalidengeld
Anrecht auf Invalidengeld haben Personen, die vermindert arbeitsfähig sind, d. h. die aufgrund ihrer Erkrankung bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Diese Arbeitsunfähigkeit muss von der Ärztekommission des INPS/ NISF festgestellt werden. Sie gilt für drei Jahre und wird anschließend wieder von der Ärztekommission beurteilt. Verlängert werden kann sie maximal drei Mal. Besteht die Arbeitsunfähigkeit nach diesem Zeitraum immer noch, erhält die betreffende Person Frührente. Die entsprechende Fürsorgeleistung richtet sich nach den eingezahlten Beträgen, die Einstellung der Erwerbstätigkeit ist nicht erfordert. „Der Gedanke hinter dieser Regelung“, erklärt Anny Obergasser, „ist, dass die Erkrankten sozusagen eine Pufferzone haben, einen Zeitraum, in dem sie sich noch ausruhen und erholen können, indem sie weniger arbeiten bzw. leichtere Tätigkeiten verrichten.“
Arbeitsunfähigkeit
Anders sieht es aus bei der Arbeitsunfähigkeitsrente. In diesem Fall bestätigt die Ärztekommission eine dauerhafte und vollständige Unfähigkeit für jegliche Arbeit aufgrund physischer oder psychischer Behinderungen. Wer vor dem Stichtag Silvester 1995 schon gearbeitet hat, erhält in diesem Fall die volle Rente, d. h. wie nach vierzig Beitragsjahren, wer danach begonnen hat, im Verhältnis zu den tatsächlich eingezahlten Beträgen.

Bei Feststellung einer permanenten Arbeitsunfähigkeit darf die betreffende Person kein wie auch immer geartetes privates Arbeitsverhältnis aufrechterhalten bzw. eingehen. Sie wird außerdem für immer aus allen Berufskammern bzw. Berufsverzeichnissen gestrichen und muss auf jegliche weiteren Fürsorge-Leistungen wie Arbeitslosengeld und ähnliches mehr verzichten.

Sowohl das Invalidengeld als auch die Arbeitsunfähigkeitsrente werden ab dem 1. Tag des Monats bezahlt, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde.

Die Anträge auf Auszahlung von Invalidengeld bzw. die Arbeitsunfähigkeitsrente können nur über folgende Kanäle gestellt werden:

Online über das INPS/ NISF Internetportal, dem das entsprechende, vom Hausarzt ausgefüllt Attest (Modell SS3) beigelegt ist
Telefonisch über das Contact Center des INPS/ NISF. Kostenlos vom Festnetz unter 803163 und gebührenpflichtig über Mobilnetz unter der Rufnummer 06164164
Über die verschiedenen Patronatsstellen (wie z. B. INCA von CGIL/ AGB)
Ein Beispiel, um eine Vorstellung von der Höhe des Invalidengelds zu haben: Wer 20.000 Euro brutto im Jahr verdient und 16 Beitragsjahre vorzuweisen hat, kann laut Anny Obergasser mit ungefähr 500 Euro im Monat rechnen.

Bei öffentlichen Angestellten ist die Situation anders. Anny Obergasser: „Öffentliche Bedienstete haben kein Anrecht auf Invalidengeld, weil ihr Kündigungsschutz nicht verfällt. Sie haben Anrecht auf drei Jahre Krankengeld und werden anschließend automatisch in Frühpension geschickt.“ Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit haben die öffentlichen Bediensteten zudem die Möglichkeit andere Tätigkeiten auszuüben, die mit der festgestellten Arbeitsunfähigkeit vereinbar sind.

Wer in der Privatwirtschaft arbeitet, sollte sich im Krankenfall zusätzlich sofort nach der (kollektivvertraglich) festgelegten Kündigungsfrist und der Krankengeldregelung erkundigen.
Es sind viele Dinge, die im Krankheitsfall zu bedenken sind und die auf die Betroffenen einstürzen in einem Augenblick, in dem ihre ganze Welt ohnehin schon ins Wanken geraten ist. „Für uns ist es daher ganz wichtig zu vermitteln, dass wir vom Patronat INCA zur Stelle sind“, unterstreicht die Direktorin des Patronats, Anny Obergasser. „Jeder soll wissen: Ich habe Rechte und bin nicht allein!“
Die Landesdirektorin des Patronats Inca, Anny Obergasser beantwortet konkrete Fragen unserer Leser. Mail: info@krebshilfe.it bzw. Post an Südtiroler Krebshilfe, Drei Heiligen-Gasse 1, 39100 Bozen.
Das INCA - Patronat der CGIL/ AGB ist volumenmäßig das wichtigste italienische Patronat und steht in Italien jährlich mit mehr als 5 Millionen ArbeiterInnen in Kontakt, zudem mit 600.000 im Ausland lebenden Italienischen StaatsbürgerInnen. Zusammen mit dem Steuerdienst CAAF, dem Streitfragenbüro, dem Einwandererschalter und dem Sicherheitsschalter ist es Teil des Dienstsystems der CGIL: Arbeitnehmer, Rentner, Bürger, Auswanderer und Einwanderer, sie alle können sich an die INCA - Schalter wenden, um Informationen über sämtliche Rentenversicherungsleistungen einzuholen, oder auch um Unterstützung bei den verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge sowie der Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens zu erhalten.
Das INCA - Patronat bietet Informationen, Unterstützung und Schutz auf verwaltungsrechtlicher Ebene und, wenn nötig, auch bei Gerichtsverfahren. Die Tätigkeiten des INCA-Patronats sind für jene, die sie in Anspruch nehmen, kostenlos.
Bozen Triesterstr., 70/a 0471 926545
Piacenzastr. 54 0471 926404
Leifers Kennedy-Str., 265 0471 955177
Neumarkt Rathausring, 44 0471 812305
Innichen P.P. Rainer-Str., 4 0474 913050
Brixen Fallermayer-Str., 9 0472 831498
Bruneck Europastr., 20 0474 370162
Meran Otto Huber-Str., 54 0473 203418
Schlanders Hauptstr., 30 0473 203430
Sterzing Geizkofler-Str., 12 0472 764236