Aktuell

Als die Leute Gott vergaßen …


Es war einmal eine kleine Stadt, gleich wie jede andere. Nur die Leute waren sehr vergesslich. Die Kinder vergaßen ihre Schulaufgaben. Der Bahnhofswärter vergaß die Züge. Der Vater vergaß die Schuhe auszuziehen, bevor er ins Bett ging.
Eines Tages vergaßen die Leute Gott. Die Kirchentüren blieben geschlossen. Keine Glocke läutete mehr. Niemand betete.
„Warum seid ihr gestern nicht in die Schule gekommen?“ fragte der Lehrer am Montag. „Gestern war Sonntag“, lachten die Schüler, „da haben wir frei.“ „Warum habt ihr frei?“, fragte der Lehrer. Die Schüler schauten dumm drein. Sie hatten ja Gott vergessen. Also wussten sie jetzt auch nicht, warum am Sonntag schulfrei ist.
Bald feierte man Weihnachten. „Wieso ist die Musik so leise?“ fragten die Kinder. „Warum sind am Baum nur Kerzen?“ Niemand dachte mehr an GOTT. Darum wussten sie auch nicht, warum Weihnachten ein leises Kerzenfest ist. Die Leute drehten die Lautsprecher auf, hängten an den Christbaum Papierschlangen und lärmten durch den Weihnachtsabend wie durch eine Faschingsnacht.
„Das Bild muss von der Plakatwand weg!“ schrie der Bürgermeister. „Wer hängt denn da plötzlich das Bild eines verhungerten Kindes in unsere Straßen? Das verunstaltet ja die ganze schöne Stadt!“ „Ja, natürlich“, sagte der Hausmeister im Rathaus. Er hatte ja Gott auch vergessen. Er wusste darum nicht, dass das Bild an die Fastenaktion und an das Teilen erinnern wollte. Rasch wurden alle Hungerfotos mit Schokoladenplakaten überklebt.
Zwei Freunde hatten Streit. Sie warfen sich Schimpfwörter an den Kopf. Sie schrien sich an, bis sie heiser waren. „Jetzt habe ich keinen Freund mehr“, dachte der eine traurig am anderen Morgen. Auch er hatte Gott vergessen. Er wusste nicht, dass es auch nach einem Streit wieder gut werden kann.
Grau und eintönig wurde es in der kleinen Stadt. Die Leute waren laut und zerstritten. „Mir ist, als hätte ich etwas vergessen!“ sagten sie immer wieder.
Eines Tages blies ein starker Wind über die Hausdächer, so stark, dass er die kleine Glocke im Turm bewegte. Sie schlug an. Plötzlich blieben die Leute stehen und schauten auf. Und einer rief: „Jetzt weiß ich, was wir vergessen haben. Wir haben Gott vergessen.!
(Aus Geschichtensammlung „Friedensweg Kaltern“)

Kur-und Ferienaufenthalte 2018

Berg - See - Meer

Die Südtiroler Krebshilfe ermöglicht Tumorpatienten, die autonom und selbständig sind, nicht betreute Ferien. Ziel dieser Ferien ist die Erholung und das Verbringen einer Zeit in sozialer Gemeinschaft. Ein detailliertes Programm ist nicht vorgesehen, somit organisiert sich jeder Teilnehmer seinen Tagesablauf selbst und ist für sich selbst verantwortlich.
Allgemeine Anforderungen und Bedingungen für die Teilnahme
1. Teilnahme
Die Teilnehmer/innen sind ausschließlich ordentliche / betroffene Mitglieder der SKH, die autonom und selbstständig sind, und somit nicht auf eine externe Betreuung angewiesen sind. Familienangehörige sowie Begleitpersonen sind nicht vorgesehen. Der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2018 muss beglichen sein.
Vortrittsrecht haben ordentliche/betroffene Mitglieder innerhalb des 5. Erkrankungsjahres (einschließlich 2013). Deshalb sind Rückfälle bereits vorab mitzuteilen und schriftlich zu bekunden. Damit das Vortrittsrecht erhalten bleibt, muss dem Zentralsitz Bozen mindestens 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Vormerkungen ein diesbezügliches fachärztliches Attest übermittelt werden.
Mitglieder, welche unter Behandlung von Radio- Chemotherapie stehen bzw. diese innerhalb 2 (zwei) Monate vor Abfahrt des Turnus abgeschlossen haben, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Teilnehmer/innen müssen sich während des ganzen Aufenthaltes manierlich und respektvoll benehmen. Diskretion, gegenseitiges Verständnis und Respekt ist Voraussetzung der Teilnahme und des Verbleibs in der Gruppe.
Ein fristloser Abbruch des Ferienaufenthaltes ohne vorherige Besprechung mit der Vereinsleitung führt zu einem Entzug des Teilnahmerechts für zukünftige Ferienaufenthalte.
Alle Teilnehmer müssen innerhalb 27. April 2018 eine Eigenerklärung über ihren Gesundheitszustand ausfüllen und unterzeichnen. Genannte Eigenerklärung ist im Zentralsitz und in den Bezirkssitzen erhältlich und muss dem Zentralsitz übermittelt werden. Falscherklärungen bzw. fehlende Eigenerklärungen führen zum Teilnahmeausschluss.
2. Leistungen
Folgende Leistungen sind eingeschlossen:
Unterbringung im Zweibettzimmer. Einzelzimmer stehen ausschließlich Kehlkopflosen und Stomaträgern zur Verfügung. Weiters können Einzelzimmer im Falle von besonderen Beeinträchtigungen, je nach Verfügbarkeit der Struktur, zugewiesen werden. Diesbezügliche schriftliche Anträge an den Zentralvorstand der SKH begleitet von einem Fachärztlichen Zertifikat müssen mindestens 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Vormerkungen eingereicht werden.
Verpflegung
Hin- und Rückreise im Bus
Folgende Leistungen sind NICHT eingeschlossen:
Zusatzleistungen bezüglich Unterbringung (z.B. Klimaanlage, Kühlschrank, Telefon, usw.)
Pflege und Betreuungsmaßnahmen
Krankenhauskosten, Arztkosten, Arzneimittel, Pflegematerial, Therapien, usw.
Personen-/Krankentransporte jeglicher Art (Anreise, Rückreise bei Erkrankung, usw.)
bei späterer Anreise oder früherer Abreise (infolge Erkrankung mit oder ohne ärztlicher Anordnung) organisiert der betreffende Teilnehmer zusammen mit seinen Angehörigen den Rücktransport. Ein Ersatz des anteiligen Kostenbeitrages bzw. anfallender Fahrtkosten ist ausgeschlossen. • Haftpflicht-, Reise-, Kranken- und Unfallversicherung
Leistungen bei Todesfall
Teilnahme an Kulturveranstaltungen, Besichtigungen und Ausflüge, Eintritte und persönliche Ausgaben
Ersatz bzw. Reparaturen von persönlichen Gegenständen
Selbstverschuldete Sachschäden und außerordentliche Abnützungen.
3. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche der Teilnehmer/innen gegen die SKH und ihre Mitarbeiter können nur geltend gemacht werden, wenn seitens der Mitarbeiter/Krankenpfleger grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wird.
4. Vormerkungen
Erfolgen ausschließlich telefonisch 0471 40 87 86 von Montag, 05. bis Donnerstag, 15. März 2018 jeweils von 08.15 – 12.00 Uhr.
Bei Überbuchung eines Ferienaufenthaltes zählt vorrangig die Reihenfolge des Erkrankungsjahres; bei gleichem Erkrankungsjahr zählt das Einlangen der Anmeldung. Am 27. März 2018 erfolgt die Erstellung der effektiven Teilnehmerlisten. Angemeldete Mitglieder außerhalb des 5. Erkrankungsjahres müssen sich beim Zentralsitz melden, um Auskunft über eine eventuelle Teilnahme zu erfahren.
5. Kostenbeitrag
Dieser muss innerhalb 27. April 2018 ausschließlich mittels Überweisung auf das K/K: IT 29 P060 4511 6010 0000 0120 000 beglichen werden (Barbezahlung ist nicht möglich).
Ohne Überweisung verfallen Vormerkung und Teilnahmerecht.


6. Buchung und Rücktritt
Mit dem Überweisungsdatum wird die Anmeldung verbindlich. Ein Rücktritt kann bis zum Zustandekommen der Buchung oder danach innerhalb 2 (zwei) Wochen schriftlich erfolgen. Bei einem solchen Rücktritt werden die geleisteten Zahlungen rückerstattet. Darauf folgende Rücktritte werden bei Vorlage eines ärztlichen Attests zu 100%, andernfalls zu 50% rückerstattet.
7. Erkrankungsjahr (= EKJ) Zugehörigkeit


A innerhalb der 5 EKJ vom Jahr = Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018
B ab dem 5 EKJ = Jahre 2012, 2011, 2010, 2009, 2008
C ab dem 10 EKJ = Jahre 2007, 2006, 05, 04, 03, 02, 01, 1999 ecc

Beschreibung der Turnusse
1. Allgemeine Turnusse für alle ordentlichen Mitglieder zugänglich
Folgende 5 Turnusse werden nur mit mindestens 10 Teilnehmern durchgeführt
Was Ort Hotel Zeitraum A B C Tage
1 Meer Bellaria Hotel Amalfi 24/05/2018 – 05/06/2018 250 € 375 € 540 € 12
2 Meer Misano Adriatico Hotel Parkhotel Kursaal 28/05/2018 – 09/06/2018 250 € 375 € 594 € 12
3 Berg St. Martin Gsiesertal Hotel Waldruhe 20/08/2018 – 30/08/2018 210 € 315 € 693 € 10
4 Meer Bellaria Hotel Amalfi 03/09/2018 – 15/09/2018 250 € 375 € 540 € 12
2. Nur für betroffene Mütter bzw. Väter mit Kinder:
Dauer des Turnus 12 Tage. An diesem Turnus können betroffene Mütter /Väter mit Ihren Kindern (bis max. 14 Jahre) und einer Begleitperson teilnehmen. Der Kostenbeitrag der Begleitpersonen wird direkt im Hotel beglichen, die Vormerkungen erfolgen jedoch über die Südtiroler Krebshilfe. Besondere Anfragen müssen mindestens 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Vormerkungen eingereicht werden.
Was Ortschaft Hotel Zeitraum A B C Kind
Meer Misano Adriatico Parkhotel Kursaal 25/06/2018 – 07/07/2018 250 € 375 € 702 € 125 €

3. Nur für Kehlkopfoperierte - Jodkuraufenthalt:
Die Kosten für die Jodkur trägt der Sanitätsbetrieb, während die Kosten für den Hotelaufenthalt teils von unserer Vereinigung getragen werden. Wir erinnern Sie daran, dass die Jodkuren gemacht werden müssen. Zusatzkosten für Einzelzimmer: € 100,00 gehen zu Lasten des Mitglieds und werden direkt beim Südtiroler Sprachbehinderten Verband beglichen. Für Vormerkungen und Fragen wenden Sie sich direkt an das Büro des Südtiroler Sprachbehindertenverbands tel. 0471 203823 oder an Frau Liane 348 74 56 973.
Was Tage Ortschaft Hotel Zeitraum Betrag
Meer 14 Rimini Hotel Regina 27. Mai / 10. Juni 2018 250 €