Der KVW Ratgeber für werdende Eltern

Kita Bonus

Ab Jänner 2020 steht für Kinder, die nach dem Jänner 2016 geboren sind, bis zum dritten Lebensjahr ein Beitrag von maximal 3.000 Euro im Jahr zu, wenn sie in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte untergebracht sind bzw. bei schweren chronischen Krankheitsbildern zu Hause gepflegt werden.
Der Jahresbeitrag hängt vom staatlichen Vermögensindikator ISEE ab.
3.000 Euro im Jahr bzw. 272,72 Euro im Monat wenn der ISEE-Wert von 25.000 Euro nicht überschritten wird.
2.500 Euro im Jahr bzw. 227.27 Euro im Monat, wenn der ISEE-Wert von 25.001 Euro und 40.000 liegt.
1.500 Euro im Jahr bzw. 136,36 Euro im Monat wenn der ISEE-Wert 40.000 Euro übersteigt.
Der Beitrag ist nicht vereinbar mit der Steuerabsetzbarkeit der Kosten für Kinderhorte.
Der/die Antragsteller/in muss Elternteil eines minderjährigen Kindes, geboren oder adoptiert nach dem 1. Jänner 2016, sein und italienische/r Staatsbürger/in oder EU-Bürger/in oder Nicht-EU-Bürger/in mit entsprechenden, langen Aufenthaltsgenehmigungen sein sowie den Wohnsitz in Italien haben. Die Kosten der Kindertagesstätte müssen vom/von der Antragsteller/in bezahlt werden. Der/die Antragsteller/in muss mit dem Kind gemeinsam wohnen.
Die Anträge müssen telematisch an das NISF/INPS weitergeleitet werden, und es wird eine Rangliste erstellt. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist daher ausschlaggebend.

Der KVW Ratgeber für werdende Eltern

Familiengelder

Je nach Familienzusammensetzung, Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie Arbeitstätigkeit gibt es verschiedene Familiengelder, die auch miteinander vereinbar sind. Alle Familiengelder sind steuerfrei!
Familiengeld auf dem Lohnstreifen bis zum 18. Lebensjahr, bei kinderreichen Familien mit mindestens vier Kindern länger
Landesfamiliengeld
Landesfamiliengeld+
Landeskindergeld
staatliches Familiengeld mit mindestens drei minderjährigen Kindern.
Die Anträge um Familiengeld können erst ab Geburt eingereicht werden. Informationen und Antragstellung im Patronat KVW-ACLI.