Der KVW Ratgeber für werdende Eltern

„Baby Bonus“ Staatliches Geburtengeld

Mit dem Stabilitätspakt Gesetz 232/2016 wurde ein staatliches Geburtengeld für Geburten, nationale oder internationale Adoptionen/Anvertrauungen eingeführt. Die Prämie beträgt 800 Euro und wird einmalig an die Antragstellerin ausbezahlt. Es gelten keine Einkommens- und Vermögensgrenzen. Anspruchsberechtigt sind italienische Staatsbürger, EU-BürgerInnen sowie Nicht-EU-BürgerInnen mit langer Aufenthaltsgenehmigung, die den Wohnsitz in einer Gemeinde Italiens vorweisen können. Der Antrag kann ab Beginn des achten Schwangerschaftsmonats eingereicht werden bzw. innerhalb einem Jahr ab Geburt bzw. Adoption/Anvertrauung. Der telematische Antrag wird mit Hilfe des Patronats KVW-ACLI an die Versicherungsanstalt NISF/INPS eingereicht.

Der KVW Ratgeber für werdende Eltern

Kita Bonus

Der Bonus ist für den Zeitraum 2017 bis 2019 vorgesehen.
Ab Januar 2017 steht für Kinder, die ab Januar 2016 geboren sind, bis zum dritten Lebensjahr ein Beitrag von maximal 1.000 Euro im Jahr zu, wenn sie in einer privaten oder öffentlichen Kindertagesstätte untergebracht sind bzw. bei schweren chronischen Krankheitsbildern zu Hause gepflegt werden. Es werden maximal elf Raten zu 90,91 Euro ausbezahlt.
Der Beitrag ist nicht vereinbar mit der Steuerabsetzbarkeit der Kosten für Kinderhorte. Der Kita-Beitrag darf nicht für dieselben Monate, für die bereits der „Bonus Infanzia / Voucher asilo nido“ beantragt bzw. gewährt wurde, beantragt werden.
Der Antragsteller muss Elternteil eines minderjährigen Kindes, geboren oder adoptiert ab 1. Januar 2016, sein und italienischer Staatsbürger oder EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger mit entsprechenden langen Aufenthaltsgenehmigungen sein sowie den Wohnsitz in Italien haben. Die Kosten der Kindertagesstätte müssen vom Antragsteller bezahlt werden bzw. bei Pflege zu Hause muss der Antragsteller mit dem Kind gemeinsam wohnen.
Die Anträge müssen telematisch an das NISF/INPS weitergeleitet werden, und es wird eine Rangliste erstellt. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist daher ausschlaggebend.