Dienstleistungen des ASGB

Bilaterale Körperschaft für das Handwerk

Neue Leistungen und höhere Beiträge ab 01.01. 2017
Die Sozialpartner im Handwerk haben die Leistungen der Bilateralen Körperschaft für das nächste Biennium festgelegt:
Berufliche Weiterbildung
Bei Bestehen des wirtschaftlich-rechtlichen Teils der Handwerksmeisterprüfung erhält man 350 Euro und weitere 650 Euro bei Erlangung des Diploms. Die Mitgliedsbetriebe der BKH erhalten beim Besuch von Kursen im Landesverband für das Handwerk außerdem eine Reduzierung von fünf Euro pro Kursteilnehmer pro Stunde.
Bestattung
Bei Ableben des Eingeschriebenen erhalten dessen Hinterbliebene 1.000 Euro. Beim Tod eines Familiengliedes des Eingeschriebenen, in diesemFalle Ehepartner oder Kinder, erhalten sie einen Beitrag von 1.000 Euro.
Arbeitsschutz
Bei verpflichtenden Arztvisiten werden 25 Euro pro Mitarbeiter pro Visite zurückerstattet.
Betriebsaltersprämie
Nach 30 beziehungsweise 40 Dienstjahren im selben Betrieb erhält der Mitarbeiter eine Prämie.
Unterstützung der Familie
Für das Erlangen eines Führerscheins vonseiten des Mitarbeiters, des Inhabers oder Gesellschafters ist ein einmaliger Beitrag von 150 Euro vorgesehen. Auch für außerschulische Tätigkeiten der Kinder bis zu 14 Jahren kann um einen Beitrag von bis zu 40 Prozent der anfallenden Kosten bis zu einem Jahreshöchstbetrag von 150 Euro angesucht werden.
Fürsorge-Leistungen
Für spezielle Leistugen im Fürsorgebereich werden Beiträge von 150 Euro ausgezahlt. Ansuchen müssen innerhalb von sechs Monaten ab Leistungsdatum erfolgen. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Anfallende Steuern werden über den Lohnstreifen eingehoben. Informationen dazu geben die zuständigen Sekretäre für den Bereich Handwerk.

Dienstleistungen des ASGB

Neuerungen Steuererklärung 2017

Die Neuerungen für die Steuererklärungen 2017, Einkommen 2016 sind offiziell; das Mod. CU (certificazione unica) für Arbeitnehmer und Rentner liegt auch vor. Dieses muss innerhalb 31. März vom Arbeitgeber ausgehändigt werden. Die entsprechenden CU für die Rentner, für ausgezahlte Arbeitslosengelder und Unfallgelder können wieder direkt vom Steuerbeistandszentrum mit entsprechender Vollmacht ausgedruckt werden.
Für das Jahr 2016 wurde wiederum die Ersatzbesteuerung der Produktivitätsprämie eingeführt; diese wirkt sich in den meisten Fällen vorteilhafter aus, da diese Prämie mit lediglich 10 Prozent besteuert wird. Wurde diese Ersatzbesteuerung auf dem Lohnstreifen nicht angewandt, kann dies mit der Steuererklärung richtiggestellt werden.
Möbelbonus für junge Paare: junge Paare, die seit mindestens drei Jahren zusammenleben, und in denen ein Partner nicht über 35 Jahre alt ist und in den Jahren 2015 oder 2016 die Erstwohnung gekauft haben, können einen Möbelbonus bis zu 16.000 Euro in Anspruch nehmen. Dieser kann zu 50 Prozent, aufgeteilt auf zehn Jahre, abgeschrieben werden.
Für Wohnungen der Klasse A oder B, die im vergangenen Jahr gekauft wurden, kann die IVA 2016 zu 50 Prozent abgeschrieben werden.
Für den Ankauf, Einbau und Inbetriebnahme von Multimedia-Geräten für die Fernbedienung der Heizungsanlage, der Wasseraufbereitungsanlage sowie der Klimaanlage gibt es einen Steuerabzug von 65 Prozent.
Ablebensversicherungen, die als Begünstigen den Schutz von Personen mit schwerer Behinderung vorsehen, sind auf 750 Euro erhöht worden und zu 19 Prozent abschreibbar.
Die Neuerung vom Vorjahr, Abschreibmöglichkeit der Einschreibegebühren für Kindergarten, Volks-, Mittel- und Oberschulen sowie für die Mensa in Höhe von 400 Euro pro Kind, sind gleich geblieben.
Weiterhin können Mieter von Institutswohnungen den Mietvertrag in der Steuererklärung geltend machen.
Die Abgabetermine für das Mod. 730 verschieben sich auf den 23. Juli, nachdem die Mod. CU erst bis zum 31. März ausgehändigt werden müssen.
Ansonsten hat sich bezüglich Abfassung der Steuererklärung nicht viel geändert. Der vorausgefüllte Vordruck 730 enthält bereits verschiedene Daten. Zu den bisherigen Ausgaben wie Zinsen, Versicherungsprämien, Sozialbeiträge und Sanierungsarbeiten sollen heuer auch die Arztspesen in detaillierter Form aufscheinen. Allerdings sind diese Daten mit Vorsicht zu genießen und die entsprechenden Ausgaben müssen auf jeden Fall belegbar sein.
Der vorausgefüllte Vordruck steht in digitaler Form voraussichtlich ab Mitte April auf der Homepage der Agentur der Einnahmen zur Verfügung. Die Steuerpflichtigen können mit ihrem PIN Code die Daten abrufen und die Steuererklärung überprüfen bzw. ergänzen und diese dann online verschicken. Nach wie vor können sich Arbeitnehmer und Rentner an unser Steuerbeistandszentrum in den Bezirken und in Bozen wenden um die Steuererklärung abzufassen. Die genauen Öffnungszeiten unserer Büros sowie die genaue Dokumentenliste für die Abfassung der Steuererklärung wird im nächsten AKTIV veröffentlicht.