Staatliche familienunterstützende 
Maßnahmen 2017

Freiwillige vorzeitige Rente selbst finanziert mit
einem Darlehen und Rückzahlungspflicht


Was ist die freiwillige vorzeitige Rente?
Die freiwillige vorzeitige Rente wird mit einem Bankdarlehen abgedeckt, das bis zur Erreichung der Altersrente in 12 Monatsraten ausbezahlt wird. Sie ist ab dem 1. Mai 2017 bis 31. Dezember 2018 als experimentelles Projekt gültig.
An wen richtet sich diese Leistung?
Die freiwillige vorzeitige Rente kann von den Lohnabhängigen beantragt werden, unabhängig ob sie im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft arbeiten, sowie von den Selbständigen und den Eingeschriebenen in der Sonderverwaltung.
Ausgenommen sind Freiberufler, die in ihrer zuständigen Pensionskasse eingeschrieben sind.
Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen muss der Antragsteller
zum Zeitpunkt seines Ansuchens erfüllen:
mindestens 63 Jahre alt sein und 20 Beitragsjahre vorweisen;
in drei Jahren und sieben Monaten das Recht auf die Altersrente aufweisen;
die zukünftige Altersrente muss nach Abzug der Rückzahlungsforderung mindestens jener Nettosumme entsprechen, die sich aus der Berechnung von 1,4 mal Sozialrente ergibt (2017: 501,89 x 1,4=702,646)
er darf keine direkte Rente oder eine ordentliche Invaliditätsrente beziehen
die Erwerbstätigkeit muss nicht aufgegeben werden.
Bezugsdauer
Die Mindestdauer der freiwilligen vorzeitigen Rente beträgt sechs Monate und sie wird maximal so lange gewährt, bis die Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt werden. Die Bezugsdauer läuft mit einer Bearbeitungszeit bis zu 30 Tagen ab Unterzeichnung des Vertrages.
Höhe des Darlehens
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach den fehlenden Jahren und Monate die es bis zu zum legitimen Anspruch auf die Altersrente noch braucht. Das Darlehen deckt diesen Zeitraum ab und wird jährlich in 12 Monatsraten ausbezahlt. Die mögliche Höchst- und Mindestsumme wird mit einem Dekret des Ministerpräsidenten bestimmt.

Für weitere Informationen stehen euch die Mitarbeiter unseres Patronates zur Verfügung.

Kommentar

Liebe Mitglieder des ASGB,


im Schuljahr 2017/2018 fällt der Startschuss für die Berufsmatura. Zweifellos ist dieses Projekt im Bildungsbereich ein Fortschritt, der dem Mythos, die Lehre wäre eine Einbahnstraße entgegenwirkt und die Attraktivität derselben fördert. Wir haben die zur Matura führende Lehre schon seit langem gefordert, deshalb nehmen wir die definitive Umsetzung wohlwollend zu Kenntnis. Nichtsdestotrotz gibt es einige Wermutstropfen, auf die wir aufmerksam machen möchten. Zum einen ist die Berufsmatura nicht für alle Berufskategorien vorgesehen und zum anderen kommt sie für die Absolventen der dreijährigen Lehrzeit gar nicht in Frage. Dies stellt aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung dar, mit dem langfristigen Resultat der Schaffung von Berufskategorien erster und zweiter Klasse. Deshalb fordert der ASGB ganz klar die Angleichung der aktuell nicht für die Berufsmatura vorgesehenen Lehrberufe an jene, für die sie bereits vorgesehen ist.
Um Gerechtigkeit geht es auch beim Forum Zukunft Kind, das der ASGB im Oktober 2016 ins Leben gerufen hat. Die Abweichung der Elternschaftsregelung zwischen dem öffentlichen Sektor und dem privaten Sektor ist durchaus beträchtlich, mit eindeutigen Nachteilen der Mitarbeiter im Privatsektor. Deshalb braucht es eine gesetzliche Neuregelung, die die Rentenabsicherung von Erziehungszeiten klar regelt. Hierfür braucht es eine einschneidende Reform zur freiwilligen Fortzahlung der Rentenbeträge. Aktuell muss der Antragssteller die ihm gewährten Beiträge vorstrecken und anschließend um eine Rückvergütung ansuchen. Diese Regelung schließt per se bedürftige Familien von einer Förderung aus. Deshalb fordern wir die direkte Zahlung der gewährten Beiträge an die Familien. Auch der bürokratische Aspekt gehört wesentlich abgemildert.
Erfreuliche Neuigkeiten liefert auch dieses Jahr das Ergebnis von Laborfonds. Alle Investitionslinien haben ein Plus eingefahren, besonders hervorzuheben ist das Ergebnis der ausgewogenen Investitionslinie mit Plus 4,08 Prozent. Hinsichtlich der gebeutelten Weltwirtschaft sind dies beachtliche Zahlen.
Euch erwarten noch viele weitere neue Informationen in dieser Ausgabe des Aktiv. In diesem Sinne eine gute Lektüre!
Euer
Tony Tschenett
Vorsitzender des ASGB