Staatliche familienunterstützende
Maßnahmen 2017
Vorzeitige Sozialrente
Vorgezogener Renteneinstieg
Vorgezogener Renteneinstieg
Was ist die vorzeitige Sozialrente?
Die vorzeitige Sozialrente ist eine Sozialleistung zu Lasten des Staates, die vom NISF/INPS an Personen mit einem Mindestalter von 63 Jahren ausbezahlt wird, die sich in einer bestimmten „Not“-Situation befinden und die keine direkte Rente beziehen.
Auf Antrag wird diese Leistung gewährt, bis die Voraussetzungen für die Altersrente oder für die normale vorzeitige Rente erreicht werden.
Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2018 in Kraft ist. Sie richtet sich an Erwerbstätige, die sich in einer besonderen Situation befinden, sie kann auch als Übergangsregelung bis zu ihrer endgültigen Pensionierung bezeichnet werden. Diese Maßnahme unterliegt allerdings einer Ausgaben-Obergrenze.
An wen richtet sich diese Sozialleistung?
Erwerbstätige, unabhängig davon, ob sie als Lohnabhängige in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Sektor arbeiten oder als Selbständige oder als Freiberufler, eingeschrieben in der Sonderverwaltung, können unter folgenden Voraussetzungen davon profitieren:A) Arbeitslose, die seit mindestens drei Monaten keine Arbeitslosenunterstützung mehr erhalten, da sie alles aufgebraucht haben. Der Arbeitslosenstatus muss anerkannt worden sein, er muss somit aufgrund einer unfreiwilligen Entlassung erfolgt sein, die auch kollektiv stattgefunden haben kann oder aufgrund einer Kündigung aus wichtigem Grund (dimissioni per giusta causa) oder es handelt sich um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses laut obligatorischem Prozedere eines Schlichtungsverfahrens wegen einer objektiv gerechtfertigten Begründung (laut Artikel 7 im Gesetz 604/1966).
B) bei Pflege des Ehepartners oder eines zusammenlebenden Familienangehörigen 1. Grades (Elternteil, Sohn, Tochter) mit schwerer Behinderung, wobei zum Zeitpunkt des Antrages der Pflegebedarf weiterhin bestehen muss, außerdem muss er seit mindestens 6 Monate bestanden haben;
C) bei einer anerkannten Zivilinvalidität, die bei mindestens 74 Prozent liegt;
D) Lohnabhängige, die kontinuierlich für mindestens sechs Jahre eine besonders schwierige oder risikoreiche Arbeit in folgenden Berufen oder Tätigkeiten verrichten:
Arbeiter im Tagebau, im Bauwesen und in der Gebäudeinstandhaltung
Kranführer, Baggerfahrer, Gerber
LKW-Fahrer, Triebfahrzeugführer, Zugpersonal
Krankenpfleger und Hebammen, die den Dienst in Turnus ableisteten
Betreuungspersonal für pflegebedürftige Personen
Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen von Kleinkindereinrichtungen
Gepäckträger und Arbeiter im Transport sowie gleichwertige Tätigkeiten
Reinigungspersonal
Personal der Müllabfuhr sowie alle weiteren ähnlich Beschäftigten
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Gesuchesfolgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter von 63 Jahren
mindestens 30 Beitragsjahre; Lohnabhängige, die unter eine schwere oder risikoreiche Tätigkeit fallen, müssen mindestens 36 Versicherungsjahre vorweisen können.
in drei Jahren und sieben Monaten das Recht auf die Altersrente beanspruchen können
keine weitere direkte Rente beziehen.
Mit dem Bezug der Leistung ist jegliche Form von Erwerbstätigkeit untersagt, unabhängig ob selbständig oder unselbständig.
Bezugsdauer
Die Leistung wird monatlich ausbezahlt, (es gibt keinen 13.), bis der Antragsteller die Voraussetzungen für die Altersrente oder für die vorzeitige Altersrente erreicht.
Höhe der Leistung
Die Leistung wird zum Zeitpunkt des Antrages auf die angereiften Pensionsbeiträgen berechnet. Es werden monatlich maximal 1.500 Euro (Brutto) ausbezahlt, falls der errechnete Betrag diese Summe übersteigen sollte. Diese Leistung ist nicht wie die Rente der jährlichen Aufwertung unterworfen.