Staatliche familienunterstützende 
Maßnahmen 2017

Begünstigung für frühe Erwerbstätigkeit

Haushaltsgesetz 2017


Worin besteht diese Begünstigung?
Erwerbstätige, die vor ihrem 19. Lebensjahr ein Versicherungsjahr aufweisen können, können mit begünstigten Zugangsvoraussetzungen hinsichtlich Beitragsjahre vorzeitig in Rente gehen und sich in einer der folgenden Situationen befinden:
Langzeitarbeitslose: Lohnabhängige im Arbeitslosenstatus in Folge einer Entlassung, die auch in kollektiver Form erfolgt sein kann, Kündigung wegen eines schwerewiegenden Grundes oder aufgrund einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung der Prozedur gemäß Artikel 7, Gesetz 604/1966. Sie müssen mindestens seit drei Monaten kein Anrecht mehr auf eine Arbeitslosenunterstützung haben.
Pflege eines Familienangehörigen oder Invalidität: Lohnabhängige sowie selbständig Erwerbstätige, die seit mindestens sechs Monaten ihren Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied 1. Grades (Elternteil, Sohn, Tochter) pflegen, das eine schwere Behinderung im Sinne des Absatz 3, Artikel 3, Gesetz 104/1992 aufweist. Zum Zeitpunkt des Antrages muss der Pflegegrund weiterhin bestehen. Lohnabhängige sowie selbständig Erwerbstätige mit einer verringerten Arbeitsfähigkeit, die von der zuständigen Ärztekommission für die Anerkennung der Zivilinvalidität mit 74 Prozent oder auch darüber angegeben worden ist.

besonders schwere oder aufreibende Arbeiten: Lohnabhängige, die schwere Arbeiten gemäß gesetzlichen Bestimmungen verrichten oder für mindestens sechs Jahre eine der folgenden Tätigkeiten ununterbrochen ausüben:

A) Arbeiter im Untertagebau, im Bauwesen und in der Gebäudeinstandhaltung
B) Kranführer, Baggerfahrer sowie Fahrer anderer Baumaschinen
C) Gerber
D) LKW-Fahrer
E) Triebfahrzeugführer, Zugpersonal
F) Krankenpfleger und Hebammen, die den Dienst in Turnus ableisteten
G) Betreuungspersonal von pflegebedürftige Personen
H) Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen von Kleinkindereinrichtungen
I) Gepäckträger und Arbeiter im Transport sowie gleichwertige Tätigkeiten
L) Reinigungspersonal
M) Personal, das bei der Müllabfuhr, Mülltrennung und ähnlichen Tätigkeiten beschäftigt ist.
Begünstigung
Ab Mai 2017 können Betroffene die vorzeitige Rente beanspruchen sobald sie 41 Beitragsjahre angereift haben.
Unvereinbarkeit
Falls die Begünstigung für frühe Erwerbstätigkeit beansprucht wird, ist es nicht gestattet, weiter zu arbeiten, bis nicht die Voraussetzungen für die ordentliche vorzeitige Rente erfüllt werden.

Staatliche familienunterstützende 
Maßnahmen 2017

Vorzeitige Sozialrente
Vorgezogener Renteneinstieg


Was ist die vorzeitige Sozialrente?

Die vorzeitige Sozialrente ist eine Sozialleistung zu Lasten des Staates, die vom NISF/INPS an Personen mit einem Mindestalter von 63 Jahren ausbezahlt wird, die sich in einer bestimmten „Not“-Situation befinden und die keine direkte Rente beziehen.
Auf Antrag wird diese Leistung gewährt, bis die Voraussetzungen für die Altersrente oder für die normale vorzeitige Rente erreicht werden.
Es handelt sich dabei um eine Maßnahme, die vom 1. Mai 2017 bis zum 31. Dezember 2018 in Kraft ist. Sie richtet sich an Erwerbstätige, die sich in einer besonderen Situation befinden, sie kann auch als Übergangsregelung bis zu ihrer endgültigen Pensionierung bezeichnet werden. Diese Maßnahme unterliegt allerdings einer Ausgaben-Obergrenze.
An wen richtet sich diese Sozialleistung?
Erwerbstätige, unabhängig davon, ob sie als Lohnabhängige in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Sektor arbeiten oder als Selbständige oder als Freiberufler, eingeschrieben in der Sonderverwaltung, können unter folgenden Voraussetzungen davon profitieren:

A) Arbeitslose, die seit mindestens drei Monaten keine Arbeitslosenunterstützung mehr erhalten, da sie alles aufgebraucht haben. Der Arbeitslosenstatus muss anerkannt worden sein, er muss somit aufgrund einer unfreiwilligen Entlassung erfolgt sein, die auch kollektiv stattgefunden haben kann oder aufgrund einer Kündigung aus wichtigem Grund (dimissioni per giusta causa) oder es handelt sich um eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses laut obligatorischem Prozedere eines Schlichtungsverfahrens wegen einer objektiv gerechtfertigten Begründung (laut Artikel 7 im Gesetz 604/1966).
B) bei Pflege des Ehepartners oder eines zusammenlebenden Familienangehörigen 1. Grades (Elternteil, Sohn, Tochter) mit schwerer Behinderung, wobei zum Zeitpunkt des Antrages der Pflegebedarf weiterhin bestehen muss, außerdem muss er seit mindestens 6 Monate bestanden haben;
C) bei einer anerkannten Zivilinvalidität, die bei mindestens 74 Prozent liegt;
D) Lohnabhängige, die kontinuierlich für mindestens sechs Jahre eine besonders schwierige oder risikoreiche Arbeit in folgenden Berufen oder Tätigkeiten verrichten:
Arbeiter im Tagebau, im Bauwesen und in der Gebäudeinstandhaltung
Kranführer, Baggerfahrer, Gerber
LKW-Fahrer, Triebfahrzeugführer, Zugpersonal
Krankenpfleger und Hebammen, die den Dienst in Turnus ableisteten
Betreuungspersonal für pflegebedürftige Personen
Kindergärtnerinnen und Erzieherinnen von Kleinkindereinrichtungen
Gepäckträger und Arbeiter im Transport sowie gleichwertige Tätigkeiten
Reinigungspersonal
Personal der Müllabfuhr sowie alle weiteren ähnlich Beschäftigten
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Gesuches
folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter von 63 Jahren
mindestens 30 Beitragsjahre; Lohnabhängige, die unter eine schwere oder risikoreiche Tätigkeit fallen, müssen mindestens 36 Versicherungsjahre vorweisen können.
in drei Jahren und sieben Monaten das Recht auf die Altersrente beanspruchen können
keine weitere direkte Rente beziehen.

Mit dem Bezug der Leistung ist jegliche Form von Erwerbstätigkeit untersagt, unabhängig ob selbständig oder unselbständig.
Bezugsdauer
Die Leistung wird monatlich ausbezahlt, (es gibt keinen 13.), bis der Antragsteller die Voraussetzungen für die Altersrente oder für die vorzeitige Altersrente erreicht.
Höhe der Leistung
Die Leistung wird zum Zeitpunkt des Antrages auf die angereiften Pensionsbeiträgen berechnet. Es werden monatlich maximal 1.500 Euro (Brutto) ausbezahlt, falls der errechnete Betrag diese Summe übersteigen sollte. Diese Leistung ist nicht wie die Rente der jährlichen Aufwertung unterworfen.