Transport & Verkehr
SAD Nahverkehr AG

Untragbare Zustände für die Beschäftigten bei der SAD Nahverkehr AG

Wie befürchtet sind die Verhandlungen mit der Firma SAD, seit der Übernahme durch Ingemar Gatterer, sehr schwierig, wenn nicht unmöglich geworden. Turnusse mit langen Arbeitszeiten, Dienstspannen bis zu 15 Stunden, die zudem viele unbezahlte Pausen beinhalten sind nicht rechtens und schon gar nicht human. Die Firma begründet dies mit der europaweiten Ausschreibung der Konzessionen, deshalb müssten die Kosten gesenkt und die Produktivität erhöht werden. Dies hat zur Folge, dass Mensch und Maschine bis zum Unerträglichen ausgenützt werden, ohne auch nur im Geringsten auf die Lebensqualität der Busfahrer Rücksicht zu nehmen. Die Folge davon ist, dass viele erfahrene und seit langem bei der Firma beschäftigte Fahrer den Betrieb verlassen und Ortsunkundige und einsprachige Fahrer eingestellt werden. Dieser Zustand hat in meinen Augen als Obmann nichts mit der angepriesenen Qualität im öffentlichen Nahverkehr zu tun. Bei einem Treffen mit Vertretern des Landes, der SAD und der Gewerkschaften wurde diese Problematik dem zuständigen Landesrat vorgebracht. Erreicht wurde ein Einsetzen einer Kommission, des sogenannten „tavolo tecnico“, welcher Vorschläge zu den Turnussen erarbeiten soll. Dieser ist aber schon jetzt zum Scheitern verurteilt, da die SAD laut Ankündigung nur Änderungen annimmt, die keine Mehrkosten für die Firma beinhalten. In der Realität wurden bis jetzt nur einige Abänderungen der Turnusse der Residenz Kaltern angenommen, die wahrlich nur zu Gunsten der Firma und nicht zum Wohlergehen der Beschäftigten geändert wurden.
Mitte Januar fand ein Treffen zwischen ASGB-Vertretern und dem Amtsdirektor des Arbeitsinspektorates Herrn Dr. Flader und unseres Anwaltes statt, mit dem Ziel den ASGB- Vertretern der SAD und SASA den Artikel 138 zu beleuchten und die Interpretationen zu definieren. Dieser erwähnte Artikel findet ausschließliche Anwendung im öffentlichen Personentransport und beinhaltet vor allem folgendes:
1. die Arbeitszeit beträgt acht Stunden plus zwei mögliche jedoch nicht geplante Überstunden am Tag, sprich innerhalb 24 Stunden.
2. Die Dienstspanne ist mit 13 Stunden festgelegt. Turnusse mit Dienstspannen von 13 bis 15 Stunden können nur in Ausnahmefällen verlangt werden (z.B. Naturkatastrophe, Virusausbrüche usw.) und dürfen demnach nicht programmiert sein.
Diese Regelung gilt ausschließlich für Liniendienste unter 50 km, die SAD hält sich nicht an diese gesetzliche Grundlage. Auch die zahlreichen Streiks die teilweise eine sehr große Beteiligung aufweisen können, haben weder die Verantwortlichen der SAD, noch die Politik zum Einlenken bewogen. Aus diesem Grunde und basierend auf der oben erwähnten Rechtslage hat sich der ASGB die Schaffung einer verbesserten Lebensqualität für die Bediensteten der SAD zur Aufgabe gemacht. Wir werden alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzten, um die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten und die Einhaltung des Artikels 138 von der SAD einzufordern.
Wir hoffen trotz dieser recht durchwachsenen Situation auf eure Unterstützung und Mithilfe damit wir gemeinsam Verbesserungen erreichen und damit die Lebensqualität der Bediensteten der SAD verbessern können.
Klaus Untersteiner
Obmann ASGB-GTV

Transport & Verkehr
Seilbahnen

Abkommen für einen territorialen Sanitätsfonds

Der am 12. Mai 2016 unterzeichnete Kollektivvertrag für Seilbahnen (im Internet auffindbar unter contratto colletivo nazionale di lavoro per gli adetti degli impianti di trasporto a fune) gültig bis 30. April 2019 sieht zusätzlich zu den ökonomischen Angleichungen auch eine Einzahlung von zehn Euro monatlich in einen Sanitätsfonds für jeden Angestellten dieses Sektors vor, der mit unbefristeten Arbeitsvertrag angestellt ist. Diese zehn Euro gehen demzufolge voll zu Lasten der Betriebe und sind verpflichtend einzuzahlen. Diese Einzahlungen sind aufgrund der Vorgaben des Kollektivvertrages seit 01. Juni 2016 in den nationalen Sanitätsfonds FONTUR mit Sitz in Rom eingezahlt worden.
Mittels eines Abkommens, welches auch der ASGB-GTV unterzeichnet hat, können diese Einzahlungen ab 01. Jänner 2017 in den territorialen Gesundheitsfonds MUTUALHELP erfolgen.Der große Vorteil für die Mitglieder besteht darin, dass dieser Fonds territorial verwaltet wird, d.h., das Geld fließt nicht mehr nach Rom, sondern bleibt in Südtirol. Der Vorteil liegt auf der Hand: die Leistungen sind unseren Realitäten angepasst und die Verwaltung erfolgt am Sitz der Mutualhelp in Bozen, Crispistraße Nr. 9, unbürokratisch und schnell. Außerdem besteht die Möglichkeit, mit einer persönlichen Zusatzzahlung die Leistungen auf die gesamte Familie auszudehnen.