ASGB-Rentner
ASGB-Rentner Vinschgau

Es geht wieder zum Fischessen!

Die ASGB-Rentner im Bezirk Vinschgau organisieren für ihre Mitglieder, Familienangehörige und Freunde eine kulinarische Fahrt nach Monzambano ins Restaurant „Collinetta“ am Ende vom Gardasee mit Zwischenstopp in Peschiera und zwar am Freitag, 21. April, 2017.
Kosten pro Person
55 Euro inklusive Busfahrt, Fischmenü,als Alternative Fleischgericht mit Getränk.
Mindestteilnehmerzahl:
40 Personen.
Anmeldung und gleichzeitige Einzahlung
im ASGB-Büro Schlanders, Tel. 0473 / 730464
Anmeldeschluss ist Mittwoch, 12. April, 2017
Bitte Zugsteigort und Telefonnummer angeben.
Kontaktperson: Erwin Steiner,
Tel. 0473 / 730786 - Mobil: 3332771176
Abfahrtszeiten
6:30 Uhr Eyrs
6:35 Uhr Laas
6:40 Uhr Kortsch
6:45 Uhr Schlanders
6:50 Uhr Goldrain
6:55 Uhr Latsch
7:00 Uhr Kastelbell
7:05 Uhr Tschars
7:10 Uhr Rabland
Mitglieder bitte frühzeitig melden!

Staatliche familienunterstützende 
Maßnahmen 2017

Die vierzehnte Monatsrente

Was ist die vierzehnte Monatsrente?
Die vierzehnte Monatsrente wird vom NISF/INPS zusätzlich zur normalen Rente im Juli an Rentner ausbezahlt, sobald sie das Alter von mindestens 64 Jahre erreicht haben und ihr Jahreseinkommen eine bestimmte Höchstsumme nicht überschreitet. So betrug sie im Jahr 20156 13.049,14 Euro.
Welche Neuheiten bringt das Jahr 2017?
Die Gruppe der Nutznießer mit einem Rechtsanspruch auf den Vierzehnten wurde vergrößert, indem die Einkommensobergrenze erhöht wurde. (Einkommen zwischen 9.786,86 und 13.049,14 Euro brutto).
Lohnabhängige Beitragsjahre Selbständige Beitragsjahre Summe der 14. Rente
bis zu 15 bis zu 18 336
zwischen 15 und 25 zwischen18 und 28 420
über 25 über 28 504
Für Rentner mit einem geringeren Einkommen wurde die zustehende vierzehnte Monatsrente angehoben (Einkommen bis 9.786,86 brutto).
Lohnabhängige
Beitragsjahre
Selbständige
Beitragsjahre
Vierzehnte Rente
in Euro für 2016
Vierzehnte Rente
in Euro für 2017
das entspricht einer Erhöhung in Euro
bis zu 15 bis zu 18 336 437 101
zwischen 15 und 25 zwischen 18 und 28 420 546 126
über 25 über 28 504 655 155
Wie wird die Begünstigung durchgeführt?
Die Begünstigung wird von Amts wegen ausbezahlt. Es braucht kein eigener Antrag gestellt werden. Sie wird mit der Julirente ausbezahlt, falls die Voraussetzungen bis zum 31. Juli des entsprechenden Steuerjahres erfüllt werden. Anteilsmäßig wird die Begünstigung im Dezember ausbezahlt, falls die Voraussetzung nach dem 1. August angereift ist.
Quelle: NISF/INPS veröffentlicht am 10.01.2017