Dienstleistungen des ASGB
Befreiung RAI Fernsehgebühren 2017
Im Jahr 2017 wird die RAI-Fernsehgebühr wiederum automatisch mit der Stromrechnung eingehoben. Falls jemand kein Fernsehgerät besitzt, kann er die Befreiung der Gebühr beantragen. Die Gesuche für die Befreiung für das Jahr 2017 können wieder in den ASGB Büros eingereicht werden. Alternativ dazu kann das Gesuch auch direkt per Post mit Einschreiben ohne Umschlag an die Agentur der Einnahmen, Abteilung Fernsehgebühr, versandt werden. Die Gesuche können bis Ende Januar 2017 eingereicht werden.