Dienstleistungen des ASGB

ISEE-Erklärung ab Januar 2017

Die ISEE-Erklärung ist ähnlich wie die EEVE-Erklärung in Südtirol, ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie und gilt auf Staatsebene; sie ist sozusagen der Schlüssel zu den staatlichen Sozialleistungen. Die ISEE-Erklärung wird zum Beispiel für das staatliche Familiengeld und/oder Mutterschaftsgeld, für den Bonus Bebè sowie für die Reduzierung der Universitätsgebühren benötigt. Aber auch in Südtirol wird teilweise weiterhin das ISEE-Bewertungssystem zum Beispiel bei der Reduzierung der Müllgebühren in der Gemeinde Bozen sowie die Reduzierung der Gas- und Stromrechnungen (für Familien mit mindestens drei Kindern oder für Geringverdiener) angewandt.
Ab Januar 2017 wird für die Berechnung des ISEE-Wertes das Einkommen des Jahres 2015 herangezogen; beim beweglichen Vermögen, Kontokorrent- und Sparbucheinlagen, Staatspapieren usw. wird der Stand 31. Dezember 2016 sowie der Durchschnittswert für 2016 benötigt; das unbewegliche Vermögen, Gebäude und/oder Grundbesitz wird mit dem IMU-Wert zum 31. Dezember 2016 berechnet; falls ein Darlehensvertrag für die Erstwohnung vorhanden ist, wird das Restkapital des Darlehens für die Berechnung des ISEE-Wertes berücksichtigt. Ebenso sind alle im Jahr 2015 erhaltenen Vorsorge- und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand: Regionales Familiengeld, Landeskindergeld, staatliches Familiengeld, Mietgeld usw. anzugeben; berücksichtigt wird auch die zu zahlende Miete für das Jahr 2017 mit Eintragung des entsprechenden registrierten Mietvertrages.
Einzutragen sind auch die Fahrzeuge, die im Besitz der Familie sind.
Eine genaue Checkliste ist in den ASGB Büros oder auf der Internetseite erhältlich. Die Abfassung der ISEE-Erklärung wird nur für ASGB Mitglieder angeboten.

Dienstleistungen des ASGB

Befreiung RAI Fernsehgebühren 2017

Im Jahr 2017 wird die RAI-Fernsehgebühr wiederum automatisch mit der Stromrechnung eingehoben. Falls jemand kein Fernsehgerät besitzt, kann er die Befreiung der Gebühr beantragen. Die Gesuche für die Befreiung für das Jahr 2017 können wieder in den ASGB Büros eingereicht werden. Alternativ dazu kann das Gesuch auch direkt per Post mit Einschreiben ohne Umschlag an die Agentur der Einnahmen, Abteilung Fernsehgebühr, versandt werden. Die Gesuche können bis Ende Januar 2017 eingereicht werden.